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Stochastische Sicherheitstheorie

Permalink: http://www.bromba.com/knowhow/Was_ist_Sicherheit.htm

Manfred U. A. Bromba

Erstausgabe: 2009-01-17  Status: 2011-10-19

1
Einleitung
2
Definitionen
2.1 Wertobjekte und wertbestimmende Eigenschaften
2.2 Gefahr, Bedrohung, Gefährdung
2.3 Schaden
2.4 Risiko
2.5 Sicherheit
2.6 Schutz
3
Sicherheitsmodelle
3.1 Lebensmodell
3.1.1 Bedingtes Risiko
3.2 Einfaches Schadensmodell
3.3 Kumulatives Schadensmodell
3.4 Kontinuierliches Schadensmodell
3.5 Zusammengesetzte Risiken
3.5.1 Lebensmodell
3.5.2 Einfaches Schadensmodell
3.5.3 Dreiwertiges Schadensmodell
3.5.4 Kumulatives Schadensmodell
3.5.5 Kontinuierliches Schadensmodell
3.6 Zusammenhang mit ISO/IEC-Definition
3.7 Unvollständige Schadensprozesse
3.8 Sicherheit und Lebensdauer
4
Quellenangaben
5
Symbolliste

Einleitung

Es gibt kaum einen solch elementaren wie unersetzlichen und häufig genutzten Begriff aus der Umgangssprache, der so unterschiedlich, widersprüchlich und leichtfertig genutzt wird, wie der Begriff "Sicherheit". Das hat in wissenschaftlich-technischen Disziplinen teilweise dazu geführt, auf eine Definition dieses Begriffs gänzlich zu verzichten und andere Termini wie "Risiko" zu bevorzugen. Auch Fragmentierungen wie die Unterteilung in "Safety" und "Security" mögen eine Folge dieser sprachlichen Unsicherheit sein. Trotzdem soll hier der Versuch gewagt werden, die Frage "Was ist Sicherheit" so zu beantworten, dass je nach fachlichem Anspruch wissenschaftlich eine beliebig genaue Verständigung möglich ist, ohne gängige Anschauungen komplett über Bord werfen zu müssen. Dazu bietet es sich an, Sicherheit ohne Beschränkung der Allgemeinheit mathematisch-physikalisch zu definieren, so wie dies in der Versicherungsmathematik [8,9] oder in der Zuverlässigkeits-Systemtheorie [6] für das "Risiko" üblich ist. Aus dieser Definition heraus kann eine Rückübertragung auf umgangssprachliche Gepflogenheiten erfolgen.

Als Ergebnis dieser Bemühungen wird man jedoch zumindest im professionellen Umfeld einen bedachteren Umgang mit Fachausdrücken fordern müssen. Aussagen wie "Steigende Gefahr erfordert mehr Sicherheit" machen z.B. dann wenig Sinn, wenn gemeint ist: "Steigende Gefahr erfordert einen besseren Schutz, um die Sicherheit zu erhalten", denn Schutz und Sicherheit sind nicht dasselbe.

Definitionen

2.1 Wertobjekte und wertbestimmende Eigenschaften (Güter und Werte)

Sicherheit hat unmittelbar mit materiellen oder immateriellen "Wertobjekten" zu tun, die einen "Wert" repräsentieren, den es zu erhalten gilt. Der Begriff "Wert" ist Gegenstand ausgiebiger philosophischer Diskussionen [Wikipedia]. Insbesondere ist es schwierig, ihm eine Absolutheit zuzuweisen. So hängt z.B. der Wert des Lebens für eine Person davon ab, ob es um das eigene Leben oder das eines Fremden geht. Und das eigene Leben wird wiederum von einem lebensfrohen Menschen anders bewertet als von einer suizidgefährdeten Person. Wir werden deshalb konkreter zunächst von wertbestimmenden Eigenschaften des Wertobjekts sprechen, aus denen sich Messgrößen ableiten lassen. Denn jedem Wertobjekt lassen sich grundsätzlich mehrere verschiedene Eigenschaften zuordnen, die den Wertmaßstab bestimmen. Ohne solch eine Festlegung bleibt die Wertbestimmung willkürlich.

Wertobjekte können materiell oder immateriell sein. Am einfachsten ist es, wenn sich der Wert eines Wertobjekts mit Geld aufwiegen lässt. In der Regel ist dies für Gebrauchsgüter des täglichen Lebens der Fall.

Oft hat man es mit Wertobjekten zu tun, deren Wert sich nicht aus dem Material bestimmt, sondern aus einem ideellen Liebhaberwert, also z.B. dem Preis, den ein Kunstliebhaber für ein berühmtes Gemälde zu zahlen bereit ist. Auch hier lässt sich der Wert des Wertobjekts mit Geld messen. Die wertbestimmende Eigenschaft wäre im ersten Fall z.B. der Materialpreis, im zweiten Fall der erzielbare Liebhaberpreis. Beide Werte lassen sich in unterschiedlichen Zahlen ausdrücken, deren physikalische Einheit z.B. der Euro ist.

Schwieriger wird es hingegen bei Gütern wie dem menschlichen Leben. Die Bestimmung eines geldlichen Gegenwerts stößt hier auf grundsätzliche ethische Probleme. Die Lösung ist einfach, nämlich zweiwertig. Entweder lebt z.B. das Wertobjekt Mensch oder es lebt nicht. Dem Leben als wertbestimmende Eigenschaft lassen sich also ebenfalls (in diesem Fall einheitenlose) Zahlen zuordenen, z.B. 1 für lebendig und 0 für tot. Diese Lösung für Lebewesen ließe sich im Prinzip sogar auf alle Wertobjekte übertragen, die ein definierbares Nutzungsende aufweisen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt einige Wertobjekte mit unterschiedlichen wertbestimmenden Eigenschaften. Bei einem Auto könnten dies neben der Nutzbarkeit ("Leben")  auch der Wiederverkaufswert sein.
 

Wertobjekt Wertbestimmende Eigenschaften (Beispiele) Wert
Lebewesen Leben (zweiwertig) lebend: 1, tot: 0
Volk
"Leben"
 
Bevölkerungszahl
es lebt mindestens 1 Angehöriger: 1,
es lebt kein Angehöriger mehr: 0
natürliche Zahl
Bauelement Funktion (zweiwertig) funktionsfähig: 1, defekt: 0
Baum
Leben
Höhe, Gewicht, erzielbarer Preis
lebend: 1, tot: 0
reelle positive Zahl
Auto
"Leben"
erzielbarer Preis, Geschwindigkeit
nutzbar: 1, unreparierbar: 0
reelle positive Zahl
Gemälde
"Leben"
 
erzielbarer Preis, Rohstoffwert
vorhanden: 1,
unwiederbringlich zerstört: 0
reelle positive Zahl

2.2 Gefahr, Bedrohung, Gefährdung

Mit Gefahr [Wikipedia] bezeichnet man eine Situation, in der ein Schaden entstehen kann. Gefahr und Gefährdung werden oftmals synonym als potenzielle Gefahrenquelle angesehen [Wikipedia], es sind aber auch Differenzierungen üblich. So spricht man von Gefährdung insbesondere dann, wenn ein Wertobjekt einer Gefahrenquelle direkt, also ohne Schutz, ausgesetzt ist. In ähnlicher Weise wird Gefährdung auch im Bereich der IT-Sicherheitstechnik genutzt, wobei man an Stelle von Gefahr von Bedrohung spricht. Im IT-Sinne wird eine Bedrohung (Gefahr) dann zur Gefährdung, wenn die Bedrohung mittels einer Schwachstelle direkt auf das zu schützende Wertobjekt als Gefahrenrezipient einwirken kann [BSI]. Im Rahmen der hier einzuführenden stochastischen Deutung des Begriffs Sicherheit verzichten wir auf eine weitere Vertiefung, auch zur Vermeidung von Widersprüchen. Stattdessen begnügen wir uns im Rahmen dieses Dokuments mit der Deutung der Gefahr als physikalischen Mechanismus oder Begründung für die Entstehung bzw. Erhöhung des Risikos als mathematische Größe. Der gelegentlich üblichen "theologischen" Differenzierung "Risiken geht man ... (aktiv) ein, Gefahren unterliegt man (passiv)" [1] oder "Eine Gefahr tritt auf, ein Risiko geht man ein" [2] gehen wir damit bewusst aus dem Wege. Dies soll aber nicht ausschließen, dass auch die Gefahr als quantifizierbare Größe definierbar ist.

2.3 Schaden

Der Begriff des Schadens [Wikipedia] ist untrennbar mit dem Wert eines Wertobjekts verbunden und beschreibt eine Verminderung des Wertes durch ein unerwünschtes oder gefährliches Ereignis. Dabei spielt es keine Rolle, wie der Wert des Wertobjekts gemessen wird. Hat das betrachtete Wertobjekt von Anfang an keinerlei Wert, kann auch keine Wertminderung und damit kein Schaden eintreten. Eine Wertminderung ist vorstellbar als Zerstörung oder Zerfall, als Ablauf der Nutzungsdauer oder auch als Entzug aus dem Einflussbereich seines Besitzers (Diebstahl). Üblicherweise redet man insbesondere dann von einem Schaden, wenn die Wertminderung vorzeitig, nichtnatürlich oder unerwartet eintritt. Allgemein akzeptierter Ausfall durch natürliche Alterung im Rahmen z.B. einer Spezifikation wird gelegentlich nicht als Schaden angesehen. Wir werden trotzdem jede Art von Wertminderung als Schaden betrachten, unabhängig von deren Ursache. Die stochastische Natur des Eintritts eines Schadens macht eine statistische Behandlung auch dann unabdingbar, wenn die "natürliche" Lebensdauer deterministisch bestimmt sein sollte. Innerhalb eines mathematischen Modells wird man zunächst nur die Wirkung betrachten. Die Ursache ist in der Regel Gegenstand oftmals subjektiver, aber trotzdem unabdingbarer Bewertungen und Kriterien.

Ein Schaden kann sich als Total- oder als Teilausfall äußern. Von der Definition des Wertes bzw. der Festlegung der wertbestimmenden Eigenschaft hängt es auch ab, ob ein Ausfall zu einem hundertprozentigen Wertverlust führt oder nur zu einer teilweisen Wertminderung z.B. durch Leistungsverlust oder indirekt durch Verkürzung der Lebensdauer. Letzterer Fall setzt entweder den Totalausfall oder eine Folge von Teilausfällen, deren letzter Teilausfall den Wert auf 0 absinken lässt, voraus, um eine einfach definierte Lebensdauermessung zu ermöglichen.

Schäden lassen sich grundsätzlich einem Zeitraum oder einem Ereignis zuordnen. Ereignisbezogene Schäden kennt man z.B. vom russischen Roulette [Wikipedia], wo zum Ereignis eine Schadenswahrscheinlichkeit gehört. In der Regel haben wir es jedoch mit zeitbezogenen Schäden zu tun, deren Größe als Schaden pro Zeiteinheit definierbar ist. Auf solche Schäden wollen wir uns hier beschränken.

Allgemein lässt sich die Wertverminderung eines Wertobjekts über der Zeit durch einen stochastischen Prozess [Wikipedia] X: t ↦ X(t) mit t ∈ ℝ₀ beschreiben, der den Schaden als zeitlichen Wertverlust aufsummiert darstellt. Hierbei lässt sich ein konkreter Wertverlust entweder mit einem diskreten Schadensereignis in Verbindung bringen oder als kontinuierlicher Prozess darstellen, wie z.B. das Leck in einem Tank. Jeder Schaden führt somit zu einer stufenartigen oder kontinuierlichen Vergrößerung des aktuellen Gesamtschadens X(t) mit zunehmender Zeit t. Hierbei betrachten wir u.a. die Fälle:

X stellt man sich am besten als Vielzahl von Realisierungen X, also konkreten, messbaren Schadensverläufen vor, die sich stochastisch alle gleich verhalten. Es ist dann erlaubt, zu einen festen Zeitpunkt alle Realisierungen zu betrachten und für sie eine Wahrscheinlichkeitsverteilung mit Mittelwert, Varianz usw. zu bestimmen. Da die stochastischen Eigenschaften vom Zeitpunkt t abhängen, kann der Prozess X nichtstationär [Wikipedia] sein.

Die reale Welt besteht nicht nur aus Schäden, sondern bietet auch Wertzuwächse. In zeitlicher Abfolge können für ein und dasselbe Wertobjekt Wertzuwächse und Wertminderungen auftreten. Desweiteren sind viele Schäden reparierbar. Eine Reparatur kann den ursprünglichen Wert wiederherstellen. Allerdings ist eine Reparatur selbst natürlich auch mit Kosten verbunden, die bei einer Wertbetrachtung in geeigneter Form zu berücksichtigen sind.

2.4 Risiko

Von Olaf H. Peters und Arno Meyna stammt folgende statistische Definition des Risikos, die sich hervorragend als Grundlage für unsere nachfolgenden Betrachtungen eignet: "Das Risiko einer Anlage oder Tätigkeit ist die Summe über alle (gefährlichen) Ereignisse der Produkte von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß und eventuell (subjektiven) Gewichtungsfaktoren" [3]. Grundsätzlich geht es hier erst einmal um ein Wertobjekt, das einen Wert repräsentiert  und um einen Schaden, der bei einer technischen Anlage durch ein gefährliches Ereignis hervorgerufen werden könnte. An dieser Stelle ist noch nicht eindeutig festgelegt, auf welches Wertobjekt sich der Schaden und damit das Risiko bezieht: auf die Anlage oder z.B. auf die Umwelt im verallgemeinerten Sinn oder gar auf beides. Deshalb werden wir an dieser Stelle die Festlegung treffen, dass sich das Risiko immer auf das zu schützende Wertobjekt beziehen soll. Bezogen auf obige Definition kann dies folgendes bedeuten:
 
1. Die Anlage selbst ist das Wertobjekt, das einem Schadensrisiko ausgesetzt ist. Aus Sicht des Eigentümers der Anlage gilt es, das Risiko eines schadensbedingten Wertverlusts an der Anlage in vernünftigen Grenzen zu halten. Verursacher eines Schadens an der Anlage kann ein interner Fehler sein oder ein von außen herangeführtes gefährliches Ereignis.
2. Die Umwelt der Anlage kann bei einem Schadensfall durch die Anlage in Mitleidenschaft gezogen werden und dadurch einen Wertverlust erleiden. In diesem Fall beziehen wir das Risiko auf die Umwelt, und die Anlage ist hier der Schadensverursacher.
3. Oftmals werden Schäden an unterschiedlichen Wertobjekten auftreten, zunächst an der Anlage und als Folge an der Umwelt. Diese Schäden lassen sich als verkettete Ereignisse verstehen, die nach Möglichkeit separat zu betrachten sind.

Wenn man also von einem Risiko spricht, sind also folgende Fragen zu stellen:

Die Frage, was den Schaden hervorruft, ist an dieser Stelle nicht direkt relevant. Diese Information wird aber wichtig, wenn es um eine Risikoprognose geht, also die (prinzipiell fehlbare) Vorhersage, wie groß das Risiko für ein Wertobjekt ist. Läßt sich eine Prognose nämlich nicht durch Vergleich mit "ähnlichen Anlagen" ermitteln, kommt nur eine Analyse der konkret bekannten Schadensereignisse in Frage. Ermittelt man das Risiko hingegen nachträglich aus der Häufigkeit und den Ausmaßen vergangener Schäden, ist eine Begründung zwar wünschenswert, hat aber keinen Einfluss auf den ermittelten Risikowert. Die größte Bedeutung hat die Schadensursache natürlich dann, wenn es um die Risikoverminderung durch Schutzmaßnahmen geht. Auch Schutzmaßnahmen selbst müssen der Schadensursache Rechnung tragen. So wird man sich gegen Verkehrsunfälle anders schützen als vor Verletzungen bei Bergwanderungen.

Um sicherzustellen, dass der hier benutzte Risikobegriff kompatibel ist mit der allgemeinen Anschauung (soweit diese nicht widersprüchlich ist), werden wir zunächst eine axiomatische Definition der mathematischen Größe "Risiko" vornehmen, an der sich eine konkrete Definition messen lassen muss:
 
(R1) Das Risiko steigt monoton mit zunehmender Dauer (i.S. Zeitmenge T₁ ⊂ T₂) und konstantem mittleren Wertverlust pro Zeiteinheit
(R2) Das Risiko sinkt monoton mit zunehmender Dauer (i.S. Zeitmenge T₁ ⊂ T₂) und konstantem mittleren Wertzuwachs pro Zeiteinheit
(R3) Das Risiko auf einer Zeitmenge vom Maß null ist null
(R4) Das Risiko steigt monoton mit zunehmendem mittleren Wertverlust im betrachteten Zeitraum
(R5) Das Risiko sinkt monoton mit zunehmendem mittleren Wertzuwachs im betrachteten Zeitraum
(R6) Ein Risiko von null entspricht mittlerer Wertstabilität für den betrachteten Zeitraum
(R7) Ein positives Risiko entspricht einem mittleren Wertverlust im betrachteten Zeitraum
(R8) Ein negatives Risiko entspricht einem mittleren Wertzuwachs im betrachteten Zeitraum
(R9) Ein 100%iges Risiko entspricht einem mittleren 100%igen Wertverlust im betrachteten Zeitraum bezogen auf den Startwert

In Anlehnung an die Definiton von Olaf H. Peters und Arno Meyna werden wir Risiko hier möglichst allgemein definieren, um damit alle sicherheitsrelevanten Szenarien beschreiben zu können. Insbesondere wollen wir hier keinen Unterschied zwischen "Security" und "Safety" machen.
 

Definition 2.4.1
Risiko
Als Risiko (R Fraktur) bezeichnen wir den mittleren relativen Schaden an einem Wertobjekt über einem definierten Zeitraum, wobei der relative Schaden durch das Verhältnis von Schaden zu Anfangswert definiert ist.

Wegen der Betrachtung des relativen Schadens ist das Risiko eine dimensionslose Größe, die üblicherweise Werte zwischen 0 und 1 annehmen kann. Den mittleren Schaden stellt man sich am besten mathematisch als den Erwartungswert des Schadens vor und praktisch schätzungsweise als den Quotienten aus dem mittleren Gesamtschaden, der an ausreichend vielen gleichartigen Wertobjekten mit gleichem Ursprungswert unter gleichartigen Bedingungen in einem bestimmten Zeitraum entstanden ist, und dem Ursprungswert zum willkürlich definierten Zeitpunkt 0.

Man beachte, dass die Schadenshöhe unmittelbar mit dem Wert eines Wertobjekts verknüpft ist. Da sich für ein Wertobjekt unterschiedliche wertbestimmende Eigenschaften definieren lassen, gibt es entsprechend auch unterschiedliche Risiken. Ist z.B. das Wertobjekt ein Baum und der Wert nicht das Leben, sondern das Trockengewicht, so wird ein Absterben des Baums unmittelbar keinen Schaden darstellen und damit keine unmittelbare Auswirkung auf das Risiko haben.

Die obige Risikodefinition lässt Erweiterungen in zwei Richtungen zu. Erstens könnte man einen negativen Schaden erlauben. In diesem Fall haben wir es mit einem Wertzuwachs zu tun. Auch sind Situationen denkbar, in denen verschiedene Teilprozesse einen Wertverlust und einen Wertzuwachs herbeiführen; beides könnte sich sogar die Waage halten. Zweitens gibt es Situationen, in denen der Wertverlust größer als 100% ist (Kontoüberziehungen). Dies könnte Sinn machen, wenn ein Wertzuwachsprozess für einen langfristigen Ausgleich sorgen kann. Das Risiko kann also in Übereinstimmung mit obiger Definition sowohl negative Werte als auch (relative) Werte über 1 annehmen. Wir konzentrieren unsere Betrachtungen allerdings zunächst auf den Fall eines Wertverlusts zwischen 0 und 100%.
 

Definition 2.4.2
Wertänderungsprozess
Ein stochastischer Prozess V: t ↦ V(t) mit t ∈ ℝ₀ wird Wertänderungprozess genannt, wenn für fast alle seine Realisierungen V und für fast alle t ∈ ℝ₀ die folgenden Bedingungen gelten:
V(t) ∈ ℝ
V(0) = 0

Wenn der relative Wert W(t) eines Wertobjekts zum Zeitpunkt null 1 beträgt, W(0) = 1, beschreibt W(0) - V(t) den aktuellen relativen Wert zum Zeitpunkt t.

Definition 2.4.3
Schadensprozess
Ein Wertänderungsprozess X: t ↦ X(t) mit t ∈ ℝ₀ wird Schadensprozess genannt, wenn für fast alle seine Realisierungen X und für fast alle t₁, t₂ ∈ ℝ₀ gilt:
t₂ > t₁X(t₂) ≥ X(t₁)

Trivialerweise sind alle Schadensprozesse null oder positiv.
 

Definition 2.4.4
Wertzuwachsprozess
Ein Wertänderungsprozess Y: t ↦ Y(t) mit t ∈ ℝ₀ wird Wertzuwachsprozess genannt, wenn für fast alle seine Realisierungen Y und für fast alle t₁, t₂ ∈ ℝ₀ gilt:
t₂ > t₁Y(t₂) ≤ Y(t₁)

Wertzuwachsprozesse sind gemäß unserer Definition immer null oder negativ. Grundsätzlich lässt sich jeder Wertänderungsprozess als Summe eines Wertzuwachsprozesses und eines Schadensprozesses schreiben:
V = X + Y
(2.4.1)
Wertänderungsprozesse nach obiger Definition sind nicht notwendigerweise begrenzt, können also auch Schäden über 100% beschreiben. Für viele praktische Anwendungen ist deshalb eine weitere Eingrenzung sinnvoll.

Definition 2.4.5
Unvollständige und vollständige Wertänderungsprozesse
Ein stochastischer Wertänderungsprozess V: t ↦ V(t) mit t ∈ ℝ₀ heißt
unvollständiger Wertänderungsprozess wenn esssup{V(t) | t ∈ ℝ₀, V ist Realisierung von V} < 1
vollständiger Wertänderungsprozess wenn esssup{V(t) | t ∈ ℝ₀, V ist Realisierung von V} = 1

Diese Definition ist insbesondere für Schadensprozesse interessant, da Wertzuwachsprozesse von Natur aus unvollständige Wertänderungsprozesse sind. In der Regel beschreiben nur vollständige Schadensprozesse die Realität in dem Sinne, dass relative Schäden zwischen 0 und 100% liegen können. Vielfach ist es jedoch angebracht, im Sinne einer Näherung auch unvollständige oder im Extremfall unbegrenzte Wertänderungsprozesse zu betrachten.
 

Satz 2.4.1
Risiko
Sei V: t ↦ V(t) mit t ∈ ℝ₀ ein Wertänderungsprozess. Dann lässt sich das Risiko V: ² über einem Zeitraum [t₁,t₂] ⊂ ℝ₀ definieren als Erwartungswert der Änderung des Wertänderungsprozesses
V(t₁,t₂) ≡ E{V(t₂) - V(t₁)} = E{V(t₂)} - E{V(t₁)}
wenn die Bedingung V(t) → 1 (t > 0) einem vollständigen Wertverlust relativ zum Zeitpunkt 0 entspricht.

Der relative Schaden lässt sich also durch einen stochastischen Prozess V mit der harten Randbedingung V(0) = 0 modellieren. Der Erwartungswert dieses stochastischen Prozesses zum Zeitpunkt t gibt den mittleren relativen Schaden zu diesem Zeitpunkt an und damit das Risiko für den Zeitraum 0 bis t. Das Risiko für einen Zeitraum t₂ - t₁ ist dann durch die Differenz der Erwartungswerte des stochastischen Prozesses zu diesen beiden Zeitpunkten gegeben. Ist der Schaden negativ, hat also ein Wertzuwachs stattgefunden, ist das Risiko negativ ("Chance"). Ist der relative Schaden größer als 1, entspricht dies einem Risiko von größer als 100% und damit einer Kreditaufnahme.

Beweisskizze: Das Risiko V erfüllt die Bedingungen
0R1: man wähle V als Schadensprozess0
0R2: man wähle V als Wertzuwachsprozess0
0R3: V(t,t) = 0 für alle t ∈ ℝ₀
0R4: per Definition0
0R5: per Definition0
0R6: per Definition0
0R7: man wähle V als Schadensprozess0
0R8 man wähle V als Wertzuwachsprozess0
0R9 V(T) = 1 repräsentiert zusammen mit V(0) = 0 einen 100%igen Wertverlust.0(T ist dann die Lebensdauer.)

Beispiel 2.4.1
Verkehrsunfälle
In einem Land lebe ein Volk mit 100 Mio. Einwohnern, von denen im Jahr 2001 10000 Menschen bei Verkehrsunfällen starben. Da das Volk einzigartig ist, kommt eine statistische Mittelwertbildung über viele gleichartige Völker nicht in Frage. Wenn sich die Unfälle allerdings als unabhängige Ereignisse betrachten lassen, dürfte die Streuung auf Gund der großen Zahl von Ereignissen relativ gering sein. Betrachtet man das Volk als Wertobjekt und die Zahl seiner Angehörigen als seine wertbestimmende Eigenschaft, dann betrug das durch Verkehrsunfälle im Jahr 2001 induzierte geschätzte Risiko 0.0001 = 0.01%. (Dies ist gleichzeitig das geschätzte Sterbensrisiko für den einzelnen Einwohner als Wertobjekt im Jahr 2001, wenn wir das (zweiwertige) Leben als wertbestimmende Eigenschaft betrachten, das man ja nur insgesamt verlieren kann.) Der zugehörige Wertänderungsprozess V ist ein Zählprozess mit konstanter Stufenhöhe, deren Wert 10-8 beträgt. Außerdem ist V ein Schadensprozess, wenn wir annehmen, dass es keine Zuwächse gibt. Somit ist E{V(t₂) - V(t₁)} die mittlere Schadenszahl, multipliziert mit der Stufenhöhe 10-8. t₁ entspricht dem Jahrenbeginn 2001, t₂ dem Jahresende 2001. V muss zunächst weder vollständig noch unvollständig sein.
Die Äquivalenz zwischen dem in diesem Beispiel definierten Risiko des Volks und dem Risiko seiner Einzelangehörigen ist allerdings ein Sonderfall, der dadurch zustandekommt, dass wir bei der Betrachtung des Gesamtrisikos keine Wertzuwachsprozesse berücksichtigt haben. Beim Volk würden Geburten einen Wertzuwachsprozess definieren, der sogar einen Gesamtwertzuwachs ermöglicht. Einzelpersonen ist diese Form des Wertzuwachses nicht zugänglich, das Einzelrisiko lässt sich bei Beschreibung durch einen zweiwertigen Schadensprozess nur durch lebensverlängernde, also rein zeitlich wirkende Maßnahmen reduzieren.
Satz 2.4.2
Risiko bei vollständigen Schadenprozessen
Sei X: t ↦ X(t) mit t ∈ ℝ₀ ein vollständiger Schadensprozess. Dann gilt für das Risiko X und alle [t₁, t₂] ⊂ ℝ₀:
0 ≤ X(t₁,t₂) ≤ 1

Beweis: Da X ein Schadensprozess ist, sind alle Realisierungen positiv oder null. Dies definiert die untere Grenze. Die Vollständigkeit gewährleistet die obere Grenze.

Das Risiko ist immer abhängig vom betrachteten Zeitintervall. In manchen Situationen wäre es interessant, Aussagen über das augenblickliche Risiko machen zu können. Unsere Risikodefinition führt allerdings dazu, dass das augenblickliche Risiko, also ein Risiko über dem Zeitintervall t₂- t₁=0 , für den Zeitpunkt t ≔ t₁ = t₂ immer gleich null ist. Normiert man allerdings das Risiko (t₁,t₂) mit der Länge des Zeitintervalls, also t₂ - t₁, und bildet den Grenzwert t₂- t₁ → 0, erhält man die zeitliche Ableitung des Erwartungswerts des Schadensprozesses. Dazu setzen wir t₁≔ t und t₂ t + ∆t. Dann gilt:
V(t,t+∆t)
∆tX
=
E{V(t)} - E{V(t+∆t}
∆t
(E{V})'(t)    für ∆t → 0
(2.4.2)

Definition 2.4.6
Differenzielles Risiko ℛ
Sei V: t ↦ V(t) mit t ∈ ℝ₀ ein Wertänderungsprozess mit differenzierbarem Erwartungswert. Dann ist das differenzielle Risiko ℛ (R Skript) definiert als die (zeitliche) Ableitung des Erwartungswertes des stochastischen Schadensprozesses:
ℛ(t) ≡ (E{V})'(t)

Ganz allgemein gilt natürlich unter bestimmten Voraussetzungen noch:
(t₁,t₂) = [t₁,t₂]
(2.4.3)
Soweit Differenzierbarkeit gewährleistet ist, kann das differenzielle Risiko für einen Schadensprozess nur null oder positive Werte und für einen Wertzuwachsprozess nur null oder negative Werte annehmen.

2.5 Sicherheit

MEYERS GROSSES LEXIKON von 1980 definiert Sicherheit so: "Zustand des Unbedrohtseins, der sich objektiv im Vorhandensein von Schutz[einrichtungen] bzw. im Fehlen von Gefahr[enquellen] darstellt und subjektiv als Gewissheit von Individuen oder sozialen Gebilden über die Zuverlässigkeit  von Sicherungs- und Schutzeinrichtungen empfunden wird." Es bietet sich an, Sicherheit als das "Gegenteil" ("Komplement") von Risiko zu definieren. Auf diese Weise erhalten wir sogar eine quantitive Größe, die nicht im Widerspruch zur gängigen Anschauung steht und üblicherweise beliebige Werte zwischen 0 und 1 annehmen kann:
 
Definition 2.5.1
Sicherheit
Sei V das Risiko für ein beliebiges Wertobjekt mit Wertänderungsprozess V über einem beliebigen Zeitbereich. Dann ist die Sicherheit V gegeben durch
V 1 - V²
Satz 2.5.1
Sicherheit bei vollständigen Schadenprozessen
Sei X: t ↦ X(t) mit t ∈ ℝ₀ ein vollständiger Schadensprozess. Dann gilt für die Sicherheit X und für alle [t₁,t₂] ⊂ ℝ₀:
0 ≤ X(t₁,t₂) ≤ 1

Die mittels eines vollständigen Schadensprozesses modellierte Sicherheit eines Wertobjekts hat damit über einem Zeitraum [t₁,t₂] alle Eigenschaften des Risikos über dem selben Zeitraum, nur dass es sich um eine monoton fallende Funktion handelt, deren Wert 1 ist, wenn es "kein Risiko gibt" und null wenn das Risiko 1 beträgt, also der Gesamtschaden im betrachteten Zeitraum fast sicher [Wikipedia] eintritt. Für die "augenblickliche" Sicherheit ließe sich wie im Fall des Risikos eine differenzielle Sicherheit definieren. Aufgrund der Sicherheitsdefinition führt die zeitliche Ableitung dazu, dass sich lediglich das Vorzeichen ändert, also -(E{V})' statt (E{V})'. Wenn also das Risiko steigt, fällt die Sicherheit und umgekehrt.

Jetzt ist noch zu definieren, wann ein Wertobjekt als sicher im Sinne einer zweiwertigen Eigenschaft bzw. eines zweiwertigen Attributs gelten soll. Hierzu bietet sich der Begriff des Grenzrisikos [Wikipedia] an. Das Grenzrisiko ist ein als vertretbar definiertes Risiko [4], wobei "vertretbar" oft eine Geschmacksfrage und für jeden Einzelfall festzulegen ist. Ein Wertobjekt wird "sicher" genannt, wenn das tatsächliche Risiko kleiner als das Grenzrisiko ist. Man darf dann auch von unsicher sprechen, wenn das Risiko größer als das Grenzrisiko ist.

2.6 Schutz

Als Schutz  [Wikipedia] wollen wir Maßnahmen zur Verminderung des Risikos bezeichnen. Wir verzichten hier auf eine mathematische Definition, da diese zur Definition der Sicherheit nicht direkt erforderlich ist.

Allerdings gehören Risiko, Wertobjekt (besser: Wert) und Schutz zusammen. Ein Schutz lässt sich nicht losgelöst vom Wertobjekt / Wert betrachten. So ist ein Tresor allein für ein Wertobjekt kein Schutz, wenn das Wertobjekt außerhalb des Tresors gelagert wird.

Maßnahmen zur Verminderung der Risikos oder entsprechend zur Erhöhung der Sicherheit können unterschiedlichster Art sein, wir unterscheiden aber drei grundlegende Methoden:

Wären alle "externen" Gefahrenquellen ausgeschaltet, bliebe lediglich das inhärente "natürliche" Risiko übrig. Das natürliche Risiko lässt sich als untere Schranke für das Gesamtrisiko auffassen (die sich aber durch künstliche, lebensverlängernde Maßnahmen weiter unterschreiten ließe). Eine beliebige Unterschreitung des natürlichen Risikos durch externe Risiken wird dann allgemein als wenig sinnvoll erachtet. Aus dieser Tatsache lassen sich subjektiv untere Grenzen für den externen Risikoanteil ableiten, wie z.B. das Grenzrisiko [Wikipedia].

Die Entschärfung und günstigstenfalls Beseitigung von Gefahrenquellen ist eine äußerst wichtige Maßnahme zur Risikoreduktion, da sie häufig am einfachsten zu realisieren ist. Im Sozialverhalten zwischen Menschen oder Staaten könnte man sogar noch einen Schritt weiter gehen und Gefahrenquellen gar nicht erst entstehen lassen, sich also nicht unnötig "Feinde" machen. Sich "nicht unnötig in Gefahr zu begeben" ist eine nützliche Anleitung, räumliche Distanz zu bekannten, aber unvermeidbaren Gefahrenquellen zu wahren.

Hat man keinen Einfluss auf Gefahrenquellen, Beispiel Vulkan, gibt es neben einer ausreichenden Distanz aber auch andere wirksame Maßnahmen wie Frühwarnsysteme, kombiniert mit Flucht. Alternativ, könnte man sich gegen Vulkanausbrüche theoretisch natürlich auch durch geeignete Bunker schützen. An diesem Beispiel sehen wir, dass nicht jede Schutzmaßnahme auch sinnvoll sein muss.

Das Beispiel "Autofahren" macht den Unterschied zwischen den ersten beiden Maßnahmengruppen besonders deutlich: Die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls lässt sich durch defensive Fahrweise, Verzicht auf Alkohol, angepasste Geschwindigkeit usw. reduzieren. Gehöre ich zu den "Risiko" liebenden Autofahrern, helfen nur noch Schutzmaßnahmen wie Airbag, Knautschzonen usw., wenn das zu schützende Wertobjekt der Fahrer ist. Ist das zu schützende Wertobjekt das Auto selbst, könnte man an Abstandswarner usw. denken. An diesem Beispiel sieht man auch sehr schön, dass Schutz und Wertobjekt/Wertedefinition zusammen betrachtet werden müssen. Während der Airbag nur den Fahrer, nicht aber das Auto schützt, kann ein Abstandswarner beides. Und noch etwas macht dieses Beispiel klar: Ein Schutz ist nicht nur vom Wertobjekt abhängig, sondern auch von der Gefahrenart. Damit eine Maßnahme ein Schutz sein kann, muss also stets die Paarung aus Wertobjekt/Wert und Gefahrenart betrachtet werden. Desweiteren lehrt uns das Beispiel, dass sich die Wirklichkeit aus einer Vielzahl von Gefahrenarten zusammensetzt, die in Bezug auf das Wertobjekt unterschiedlichster Schutzmaßnahmen bedürfen.

An dieser Stelle wollen wir gleich mit einem beliebten Missverständnis aufräumen. Ist ein bekannter Politiker mehr wert als ein Normalbürger, weil er einen stärkeren Schutz beanspruchen darf? Nein - diese Personengruppe ist einer größeren Gefahr ausgesetzt als ein Normalbürger. Um fairerweise die gleiche Sicherheit zu genießen, muss diese Personengruppe stärker geschützt werden. Umgekehrt, brauche ich mehr Sicherheit, wenn die terroristische Gefahr steigt? Wieder nein - um die gleiche Sicherheit zu gewährleisten, ist ein besserer Schutz erforderlich!

Sicherheitsmodelle

Alles, was sich in der realen Natur abspielt, lässt sich nur recht unvollkommen vorherbestimmen. Wir werden trotzdem einen Versuch unternehmen, indem wir die Natur modellieren und uns bei der Beobachtung nicht mit der nur beispielhaft möglichen Realisierung einzelner Schadensprozesse beschäftigen, sondern uns der Bestimmung der stochastischen Eigenschaften widmen. Dazu wählen wir möglichst anschauliche Modelle, deren Brauchbarkeit sich leicht an der Wirklichkeit messen lässt.

3.1 Lebensmodell

Beim Lebensmodell betrachten wir Wertobjekte, deren wertbestimmende Eigenschaft ("Leben") nur 2 Werte annehmen kann: 0 oder 1. Dabei entspricht die 1 dem Leben und die 0 dem Tod, wenn das Wertobjekt ein biologisches Wesen ist. Bei technischen Wertobjekten spricht man entsprechend von Funktion und Ausfall. Zur Modellierung des Risikos betrachten wir den Schadensverlauf und bekommen deshalb die umgekehrten Größen: Schaden 0 entspricht "Funktion" und Schaden 1 "Ausfall". Den Schadensverlauf definieren wir als stochastischen (Ausfall-)Prozess L: t ↦ L(t) mit seinen Realisierungen [Wikipedia] L. Lebt das Wertobjekt, ist L(t) = 0, andernfalls gilt L(t) = 1. Der Zeitpunkt, zu dem L(t) von 0 auf 1 springt, nennen wir (realisierte) Lebensdauer T. T schwankt stochastisch und wird deshalb als Zufallsgröße T angesetzt. Somit hat L folgende Eigenschaften:
Definition 3.1.1
Ausfallprozess
Ein Schadensprozess L: t ↦ L(t) mit t ∈ ℝ₀ wird Ausfallprozess mit zufälligem Ausfallzeitpunkt T ∈ ℝ₊ genannt, wenn 
L(t) = 0 falls t < T
L(t) = 1 falls t ≥ T
1
Leben / Funktion
Tod / Ausfall
L(t)
 
0
T

Offensichtlich ist der Ausfallprozess ein vollständiger Schadensprozess. Als Risiko erhalten wir:
L(t₁,t₂) = E{L(t₂) - L(t₁)} = E{L(t₂)} - E{L(t₁)}
(3.1)
Diese Gleichung hilft uns allerdings erst dann weiter, wenn wir die stochastischen Eigenschaften von L kennen. Eine solche Eigenschaft ist die Verteilungsfunktion des Ausfallzeitpunkts T. Wir werden sie D (von "Damage") nennen. D(t) gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Wertobjekt im Zeitbereich zwischen 0 und t zu Schaden kommt, also ausfällt oder stirbt. Ist diese Eigenschaft bekannt, lässt sich der Erwartungswert von L an der Stelle t ausrechnen:
 

Definition 3.1.2
Schadensfunktion
Sei L: t ↦ L(t) mit t ∈ ℝ₀ ein Ausfallprozess mit Ausfallzeitpunkt T∈ ℝ₊. Dann ist die Schadensfunktion D: t ↦ D(t) ∈ [0,1] für alle t ∈ ℝ₀ definiert als die Wahrscheinlichkeit, dass zu einem Zeitpunkt t bereits ein Schaden eingetreten ist:
D(t) ≡ P(T≤ t)
Satz 3.1.1
Erwartungswert des Ausfallprozesses
Sei L: t ↦ L(t) mit t ∈ ℝ₀ ein Ausfallprozess mit Schadensfunktion D. Dann ist der Erwartungswert des Ausfallprozesses gleich der Schadensfunktion:
E{L} = D

Beweis: L ist ein zweiwertiger Prozess mit der diskreten Bernoulli-Verteilungsdichte P(L(t) =n), n ∈ {0,1}. P(L(t) =0) sei die Wahrscheinlichkeit, dass L(t) zum Zeitpunkt t gleich 0 ist und P(L(t) =1) die komplementäre Wahrscheinlichkeit für L(t) = 1. Dann gilt für den Erwartungswert E{L(t)} = 0∙P(L(t) =0) + 1∙P(L(t) =1) = P(L(t) =1) = D(t).

Entsprechend lässt sich auch die Varianz von L(t) bestimmen:
Var{L(t)} = E{L(t)²} - (E{L(t)})² = 0²∙P(L(t) =0) + 1²∙P(L(t) =1) - P²(L(t) =1) = D(t)(1 - D(t))
(3.1.2)
Die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion P(L(t)=n), n ∈ {0,1}, von L(t) (zweiwertig) lässt sich schreiben als:
P(L(t)=n) = D(t)n(1-D(t))1-n
(3.1.3)
Ist n ∉ {0,1}, gilt P(L(t)=n) = 0. Schließlich hat die Verteilungsfunktion P(L(t)≤n) von L(t) die Werte:
P(L(t)<0) = 0
P(L(t)≤0) = 1 - D(t)
P(L(t)≤n) = 1 falls n ≥ 1
(3.1.4)
Aus E{L(t)} = D(t) gewinnen wir schließlich
L(t₁,t₂) = D(t₂) - D(t₁)
(3.1.5)
sowie für das differenzielle Risiko
L = D'
(3.1.6)

Definition 3.1.3
Schadensdichte
Sei L: t ↦ L(t) mit t ∈ ℝ₀ ein Ausfallprozess mit differenzierbarer Schadensfunktion D. Dann ist die Schadensdichte definiert als die Ableitung der Schadensfunktion:
dD'

d ist oft die Grundlage für Berechnung der Schadeneintrittswahrscheinlichkeit D. Für den Menschen spricht man bei der Schadensdichte auch von der alterspezifischen Mortalität [Wikipedia], die sich durch bestimmte Gesetzmäßigkeiten annähern lässt.

Beispiel 3.1.1
Risiko bei Gleichverteilung der Lebensdauer
Sei d die Schadensdichte eines Ausfallprozesses L mit d(t) = 1/τ falls t ∈ [0,τ] und d(t) = 0 sonst. Dann ist D gegeben durch D(t) = min{t / τ,1} und das Risiko beträgt unter der Bedingung 0 ≤ t₁ ≤  t₂ ≤ τ
L(t₁,t₂) = D(t₂) - D(t₁) = (t₁ - t₂)/τ
Daraus folgt intuitiv leicht vollziehbar, dass das Risiko bei gleichverteilter Ausfallwahrscheinlichkeit linear mit der betrachteten Zeitspanne und mit der Schadensdichte ansteigt. Allerdings wird man solch eine Gleichverteilung in der Realität selten antreffen! Außerhalb des möglichen Lebensdauerbereichs ist das Risiko übrigens null, was nichts anderes bedeutet, als dass weder für ein nichtexistentes Wertobjekt noch für ein bereits ausgefallenes ein Schaden eintreten kann. Desweiteren gilt noch (t ≥ 0):
L(0,t) = D(t) = min{t / τ,1}
L(0,τ) = 1
Var{L(t)} = max{(t / τ)(1 - t / τ), 0}
Var{L(0)} = Var{L(τ)} = 0
max{Var{L(t)}} = Var{L(1/(2τ))} = 1/4
 
Das Gesamtrisiko ab der Geburt ist also direkt durch die Schadensfunktion D gegeben. Die Varianz des Prozesses L ist trivialerweise null bei Beginn der Lebensdauer und nach Abschluss der maximalen Lebensdauer. Das Maximum wird genau in der Lebensmitte erreicht. Das differenzielle Risiko ℛ ist gegeben durch
L(t) = d(t) = 1/τ falls t ∈ ]0,τ[ und 0 sonst
Schadensdichte, Schadensfunktion und Prozessvarianz (τ = 1)

Die Beziehung zwischen und D sowie zwischen ℛ und d ist für das Lebensmodell fundamental. Deshalb lohnt es sich, ein paar grundlegende Formeln zusammenzustellen. Zuvor definieren wir noch die Sicherheitsfunktion S, auch Survivalfunktion genannt.
 

Definition 3.1.4
Sicherheitsfunktion
Sei L: t ↦ L(t) mit t ∈ ℝo ein Ausfallprozess mit Schadensfunktion D. Dann ist die Sicherheitsfunktion S (Überlebenswahrscheinlichkeit) definiert als das Komplement der Schadensfunktion D:
S1 - D
S(t) = 1 - P(T≤t) = P(T>t)

Die Sicherheitsfunktion S repräsentiert die Wahrscheinlichkeit, dass das Wertobjekt bis zum Zeitpunkt t ohne Schaden geblieben ist. Damit ergeben sich für das Risiko des Ausfallprozesses folgende Formeln (t ∈ ℝo):
L(t ,t) = 0
(3.1.7)
L(0,t) =  D(t)
(3.1.8)
L(0,∞) = 1
(3.1.9)
L(t,∞) = S(t)
(3.1.10)
L(t₁,t₂) = S(t₁) - S(t₂)
(3.1.11)
L(t₁,t₂) = (t₂ - t₁)d(t)    falls d im Bereich t ∈ [t₁,t₂] stetig
(3.1.12)
L(t) = d(t)
(3.1.13)
Für die Sicherheit gelten ähnliche Beziehungen (t ∈ ℝo):
L(t ,t) = 1
(3.1.14)
L(0 ,t) = S(t)
(3.1.15)
L(0,∞) = 0
(3.1.16)
L(t,∞) = D(t)
(3.1.17)
L(t₁,t₂) = 1 - S(t₁) + S(t₂)
(3.1.18)
L(t₁,t₂)= S(t₂) + D(t₁)
(3.1.19)
L(t₁,t₂) = ∑L(0,t₂)+ L(0,t₁)
(3.1.20)
L(t₁,t₂)= 1 - (t₂ - t₁) d(t)    falls d im Bereich t ∈ [t₁,t₂] stetig
(3.1.21)

3.1.1 Bedingtes Risiko

Wir betrachten die Überlebenswahrscheinlichkeit eines Wertobjekts zum Zeitpunkt t unter der Voraussetzung, dass es zum Zeitpunkt t₀ < t noch gelebt hat. Als Maß für das Leben betrachten wir wie üblich die Bedingung t < T (bzw. die Menge aller Realisierungen von T, die die Bedingung T > t einhalten).
 
Satz 3.1.1.1
Bedingtes Risiko
Sei Sc: t ↦ Sc(t | T>t₀) die Sicherheitsfunktion eines Ausfallprozesses L: t ↦ L(t) mit der Lebensdauer T unter der Voraussetzung, dass das Wertobjekt zum Zeitpunkt t₀ < t noch nicht ausgefallen war, charakterisiert durch die bedingte Wahrscheinlichkeit
Sc(t | T>t₀) ≔ P(T>t | T>t₀)
Dc(t | T>t₀) ≔ 1 - Sc(t | T>t₀)
Dann gelten folgende Beziehungen:

Sc(t | T>t₀) = S(t) / S(t₀) für t > t₀
Lc(t₁,t₂ |T>t) ≔ 1 - Sc(t₁ | T>t) - Sc(t₂ | T>t)
Lc(t₁,t₂| T>t) ≔ Dc(t₂ |T>t) - Dc(t₁ | T>t)
Lc(t₁,t₂| T>t₁) =  S(t₂) / S(t₁)
Lc(t₁,t₂| T>t₁) = 1 - Lc(t₁,t₂| T>t₁)
Lc(t₁,t₂| T>t₁) = (t₂ - t₁)r(t) (falls r im Bereich t₁ ≤ t ≤ t₂ stetig)
Lc(t, t+∆t | T>t) ~ ∆t r(t)
Lc(t | T>t) = r(t)

Beweis: Bedingte Wahrscheinlichkeiten [Wikipedia].

Die zur bedingten Sicherheitsfunktion Sc: t ↦ Sc(t | T>t₀) gehörende (Rest-)Lebensdauer wird für Menschen auch Lebenserwartung genannt [Wikipedia]. Sie bezeichnet die noch zu erwartende Lebensdauer, wenn der Mensch zum Zeitpunkt t₀ lebt, so dass sich die Gesamtlebensdauer additiv aus t₀ und der Lebenserwartung zusammensetzt.

3.2 Einfaches Schadensmodell

Das einfache Schadensmodell beschreibt Güter, die zu einem zufälligen Zeitpunkt einen einmaligen Schaden in zufälliger Höhe erleiden. Dies kann z.B. ein Autounfall sein, bei dem der Ursprungswert der Wiederverkaufwert vor dem Unfall ist und der absolute Schaden durch die Differenz zwischen ursprünglichen Wiederverkaufwert und Wiederverkaufswert unmittelbar nach dem Unfall bestimmt ist. Im Falle eines Totalschadens mit einem relativen Schaden von 1 können wir problemlos das Lebensmodell heranziehen. Im üblichen Fall des Teilschadens haben wir es aber mit einer neuen Zufallsgröße zu tun, dem sog. Schadensausmaß, das die Höhe des relativen Schadens beschreibt. Wir werden den zugehörigen Wertänderungsprozess durch O kennzeichnen mit den Realisierungen O, wobei der Buchstabe O an "One-Time" erinnern soll.
 
Definition 3.2.1
Einfacher Schadensprozess
Sei M ("Magnitude") eine zeitunabhängige Zufallsgröße, die außerhalb des Intervalls [0,1] identisch 0 ist und sei L: t ↦ L(t) mit t ∈ ℝ₀ ein Ausfallprozess mit zufälligem Ausfallzeitpunkt T ∈ ℝ₊. Dann nennen wir O einen einfachen Schadensprozess, wenn
O = M L
1
kein Schaden
(Teil-) Schaden
M
O(t)
 
0
T

Das Risiko ist wieder gegeben durch
O(t₁,t₂) = E{O(t₂) - O(t₁)} = E{O(t₂)} - E{O(t₁)}
(3.2.1)
Der Erwartungswert des stochastischen Prozesses O lässt sich einfach bestimmen, wenn man die stochastische Unabhängigkeit von M und L annimmt. (Diese Annahme wird bei alten, ungewarteten Autos eher nicht ganz zutreffen!) Es gilt dann:
E{O(t)} = E{M} E{L(t)} = Δ D(t)
(3.2.2)
mit Δ dem Erwartungswert des Schadensausmaßes M und D der Schadensfunktion von L. Ist d die Schadensdichte von L, ergibt sich daraus für das Risiko
O(t₁,t₂) = Δ (D(t₂) - D(t₁))
(3.2.3)
O(t₁,t₂) = Δ (t₂ - t₁)d(t)    falls d im Bereich t ∈ [t₁,t₂] stetig
(3.2.4)
Vergleicht man O mit L (3.1.5), ist wie intuitiv erwartet, der einzige Unterschied das mittlere Schadensausmaß Δ. Der Schaden muss zwischen 0 und 1 beschränkt sein, und damit die Schadensausmaßverteilung. Ist die Schadensausmaßverteilung in diesem Bereich symmetrisch, beträgt der Mittelwert Δ=½. Beide Fälle, einfaches Schadensmodell und Lebensmodell, gehen nur dann ineinander über, wenn Δ=1. Das ist unter den gemachten Annahmen wiederum nur dann möglich, wenn sich die Verteilung von M auf 1 "konzentriert", also eine "Delta-Distribution" [Wikipedia] darstellt. Das wiederum bedeutet nicht anderes, als dass beim Lebensmodell das Schadensausmaß trivialerweise deterministisch ist und immer den Wert 1 hat. Man beachte schließlich noch, dass die einfache multiplikative Verbindung zwischen mittlerem Schadensausmaß Δ und Eintrittswahrscheinlichkeit D(t₂) - D(t₁) = (t₂ - t₁)d(t) nur im Sonderfall der stochastischen Unabhängigkeit zwischen M und L gegeben ist!

Das differenzielle Risiko als die zeitliche Ableitung der Prozesserwartungswerts unterscheidet sich von dem des reinen Lebensmodells (3.1.6) ebenfalls nur durch die Konstante Δ:
O= Δ d
(3.2.5)
Ein interessante Frage ist noch, ob sich für das einfache Schadensmodell eigene Schadens- und Schadensdichtefunktionen D und d finden lassen, so dass die vom Lebensmodell bekannten Beziehungen weiterhin gelten. Das ist in der Tat möglich, wenn man d ≔ ℛO und Dd definiert. Das sind dann aber keine Wahrscheinlichkeitsfunktionen mehr, weil im nichtdeterministischen Fall
d  < 1
(3.2.6)
Dies korrespondiert mit der Tatsache, dass der einfache Schadensprozess in der Regel ein unvollständiger Schadensprozess ist, denn die Schadenshöhenverteilung ist ja per Definition auf den Bereich [0,1] beschränkt! Somit kann das Schadensausmaß nur im deterministischen Fall den Wert 1 annehmen.

Andererseits ist es jedoch denkbar, dass die Verteilung des Schadens M nach unten zwar durch 0, nach oben aber nicht durch 1 beschränkt ist. In diesem Fall können wir die Unmöglichkeit eines höheren relativen Schadens als 1 auch durch eine Limiterfunktion g: ℝ ℝ beschreiben, die jeden Schaden auf 1 begrenzt:
g(x) ≡
{
x falls x ≤ 1
1 falls x > 1
(3.2.7)
g hat projektive Eigenschaften. Zumindest gilt gg = g. Das heißt, Mehrfachanwendung ändert das Ergebnis nicht mehr. Durch Anwendung von g werden aus nichtlimitierten Schadensprozessen vollständige Schadensprozesse. Bei Anwendung auf vollständige oder unvollständige Schadensprozesse bleiben diese als solche erhalten. Der Schadensprozess O nimmt dann folgende Form an:
O = g(M L)
(3.2.8)
Da g auf den Lebensdauerprozess L keinen Einfluss hat, lässt sich O auch so schreiben:
O = g(M) L
(3.2.9)
Für den Erwartungswert von O erhalten wir im Fall der stochastischen Unabhängigkeit von g(M) und L
E{O(t)} = E{g(M)} E{L(t)}
(3.2.10)
Während der Erwartungswert des Ausfallprozesses L bereits bekannt ist, ist der erste Term unter Benutzung elementarer Rechenregeln für Erwartungswerte gegeben durch
tE{g(M)} = g(x) fM(x)dx
= [0,1] x fM(x)dx + [1,∞[fM(x)dx
[0,] x fM(x)dx  = E{M}t
(3.2.11)
mit fM der Verteilungsdichtefunktion von M. Das selbe Ergebnis erhält man mit der limitierten Verteilungsdichte fg(M), die sich mit Hilfe der Delta-Distribution [Wikipedia] δ darstellen lässt:
fg(M)(x) = w(x)fM(x) +  αδ(x-1)
(3.2.12)
mit der Fensterfunktion
w(x) ≡
{
1 falls 0 ≤ x ≤ 1
sonst
(3.2.13)
und dem Flächenanteil der Verteilung oberhalb 1:
α ≔ [1,∞[fM(x)dx
(3.2.14)

Beispiel 3.2.1
Schadensausmaß und -zeitpunkt gleichverteilt
Sei O ein einfacher Schadensprozess der Form O = g(M) L. L sei ein Ausfallprozess mit Schadensfunktion D. M sei die (virtuelle) Schadenshöhe mit M ∈ ℝ₀ und g(M) die reale limitierte Schadenshöhe. Die Wahrscheinlichkeitsdichte fM von M folge einer Gleichverteilung:
fM(x) ≔
{
1/Δ falls 0 x Δ ∈ ℝ₀
sonst
Die Schadensfunktion D gehöre zur gleichverteilten Schadensdichte d:
d(t) ≔
{
1/T falls 0 t T ∈ ℝ₀
sonst
Dann ist der Erwartungswert E{g(M)} gegeben durch
[E{g(M)} = [0,1] x fM(x)dx + [1,∞[fM(x)dx
=
{
Δ/2 falls Δ ≤ 1
1 - 1/(2Δ)  falls Δ ≥ 1
Für den Erwartungswert des Ausfallprozesses L gilt E{L(t)} = D(t) = min{t / T, 1}. Somit haben wir für den Gesamtprozess:
E{O(t)} = 
{
(Δ/2) min{t / T, 1} falls Δ ≤ 1
(1-1/(2Δ)) min{t / T, 1} falls Δ ≥ 1
Für maximale Schäden kleiner oder gleich 1 unterscheidet sich das Risiko wie erwartet nicht vom Normalfall ohne Limitierung. Eine Limitierung einer unbeschränkten Schadensverteilung, wie auch immer man die interpretieren mag, führt dazu, dass das Risiko O(0,t) erst für unendlich große Δ und ausreichend große Zeiten t den Wert 1 erreichen kann.

3.3 Kumulatives Schadensmodell

Während das Lebensmodell davon ausgeht, dass pro Wertobjekt nur ein Schaden in voller Höhe auftreten kann, und das einfache Schadensmodell einen einmaligen Schaden zufälliger Höhe annimmt, laufen zahlreiche reale Schadensprozesse als Aneinanderreihung vieler kleiner Schadensfälle ab, deren Schadenshöhe einen Bruchteil des Gesamtwerts beträgt. Voraussetzung sind teilbare Wertobjekte, wie z.B. das Guthaben auf einem Bankkonto. Diese Art von Schadensprozessen lassen sich z. B. als zusammengesetzte Poissonprozesse [Wikipedia] modellieren. Hierbei ist nicht nur der Schadeneintrittszeitpunkt, sondern wie beim einfachen Schadensprozess auch das jeweilige Schadensausmaß zufällig. Ein stochastischer Prozess K mit diesen Eigenschaften lässt sich definieren durch
Definition 3.3.1
Kumulativer Schadensprozess
Seien Mk zeitunabhängige positive Zufallsgrößen mit jeweils eigener Verteilung und sei N: t ↦ N(t) mit t ∈ ℝ₀ ein stochastischer Zählprozess, der sich zu unbekannten, zufälligen Zeitpunkten t um jeweils eine 1 erhöht, so dass N eine Treppenfunktion mit konstanter Treppenhöhe 1 aber zufälliger Stufenlänge ist mit N(0) = 0. N(t) - N(s) ∈ ℕ (t - s ≥ 0) folge einer diskreten Verteilung. Dann wird der limitierte stochastische Prozess K ein kumulativer Schadensprozess genannt, wenn gilt
K(t) ≡ g(K₀(t))
(3.3.1)
mit
g(x) ≡ 
{
x falls x ≤ 1
1 falls x > 1
(3.3.2)
und
K₀(t) 
≡ 
N(t) 
k=1
kMk
(3.3.3)
1
 
<M₃
  M₂
K(t)
M₁
0
 

g ist eine (nichtlineare) Limiterfunktion (siehe auch 3.2.7), die dafür sorgt, dass der relative Schaden den Wert 1 nicht überschreiten kann, der Schadensprozess in diesem Fall also vollständig ist. Damit schließen wir eine "Kreditaufnahme" aus. K₀ ist der stochastische Prozess, der üblicherweise in der Versicherungsmathematik behandelt wird und im Gegensatz zu unserem K keiner Limitierung unterliegt, weshalb K₀ auch kein vollständiger Schadensprozess in unserem Sinne ist. Üblicherweise ist die Anzahl der Zuwächse (Treppenstufen) des Schadenzahlprozesses N pro Zeiteinheit poissonverteilt [Wikipedia] während die Abstände zwischen zwei Schadensereignissen exponentialverteilt [Wikipedia] sind. In diesem Fall ist K₀ ein Poissonprozess [Wikipedia].

Grundsätzlich ergeben sich aus der Limitierung g für die Prozesse K und K₀ für alle t ∈ ℝ₀ folgende Ungleichungen:
K(t)K(t)
K(t) ≤ 1
(3.3.4)
Per Definition gilt für das Risiko:
K(t₁,t₂) = E{K(t₂) - K(t₁)} = E{K(t₂)} - E{K(t₁)}
(3.3.5)
Zur näheren Berechnung des Risikos K nehmen wir an, dass N ein Poissonprozess ist, dass die Mk stochastisch unabhängig voneinander und von N sind, und dass Mk für alle k gleich verteilt (aber nicht notwendigerweise gleichverteilt) ist. Für K₀ ist bekannt, dass
nE{K(t)} = E{N(t)} E{Mk} = (Δ / τ) t
(3.3.6)
wobei t / τ den Erwartungswert des Poissonprozesses N(t) und Δ den Erwartungswert von Mk für alle k darstellt. Leider macht die (nichtlineare) Limitierung g die exakte Berechnung des Erwartungswerts von K durch Herbeiführung einer stochastischen Abhängigkeit deutlich komplizierter, so dass wir uns hier mit einer Näherung begnügen:
E{K(t)} E{K(t)} = (t / τ) Δ   und   E{K(t)} 1
(3.3.7)
Diese Näherung ist für kleine relative Schäden ≪1 sinnvoll und dürfte für diese vermutlich auch eine gute Approximation darstellen. Wenn es sich nachweisen lässt, dass E{K(t)} konkav ist, gilt möglicherweise:
K(t₁,t₂)
{
 ≤ (t₂ - t₁)Δ / τ ? falls t₁,t₂ ≤ τ / Δ
 ≥ 0 ? falls t₁,t₂ > τ / Δ
(3.3.8)
Das Risiko würde also tendenziell  mit zunehmender Dauer t₂ - t₁, mit zunehmendem mittleren Schaden Δ und mit zunehmender Schadenshäufigkeit 1/τ ansteigen.

Man könnte jetzt auf die Idee kommen, die mittlere Zeit E{T}, bis das Wertobjekt vollständig aufgebraucht ist, mit der Zeit t ≔ θ gleichzusetzen, zu der der Erwartungswert des Prozesses K₀ den Wert 1 schneidet, also (θ/τ)Δ =1. Daraus folgt θ = τ/Δ, ein anschaulich durchaus akzeptierbares, aber leider in der Regel nicht einmal näherungsweise korrektes Ergebnis! Die Limitierung kann nämlich dazu führen, dass abhängig von der Verteilung der Schadenshöhen, der Erwartungswert niemals 1 erreicht. Wie wir beim kontinuierlichen Schadenmodell sehen werden, kann der echte Erwartungswert von T darüber hinaus sogar unendlich sein!

Die Varianz des Prozesses K lässt sich abschätzen zu:
Var{K(t)} ≤ Var{K(t)} = (t / τ) E{Mk²}
(3.3.9)
Das differenzielle Risiko ℛK als die zeitliche Ableitung der Prozesserwartungswerts E{K} ist im nichtlimitierten Fall besonders einfach, nämlich konstant:
K(t) = Δ / τ
(3.3.10)
Das differenzielle Risiko des nichtlimitierten kumulativen Schadensmodells hängt nur von der Angriffshäufigkeit und dem mittleren Schaden ab. Für den limitierten Normalfall spricht viel für die unbewiesene Näherung:
KK(t) 
{
 ≤ Δ / τ ? falls t ≤ τ / Δ
 ≥ 0 ? falls t > τ / Δ
(3.3.11)
Es ist also davon auszugehen, dass das differenzielle Risiko ℛK keine (stückweise) Konstante darstellt, sondern mit der Zeit abfällt!

Kumulative Schadensprozesse werden in der Regel zusammen mit Zuwachsprozessen behandelt. Beispiele finden sich in der Versicherungswirtschaft [8,9], wo den zufälligen Versicherungsschäden regelmäßige Beitragszahlungen gegenüberstehen. Auch ein Volk hat als Wertobjekt die Möglichkeit zu wachsen, wenn z.B. die wertbestimmende Eigenschaft die Anzahl seiner Bürger ist, siehe Beispiel 2.4.1. Hier ist der Zuwachsprozess genauso zufällig wie der Schadensprozess.

3.4 Kontinuierliches Schadensmodell

Bisher sind wir immer von gefährlichen Ereignissen ausgegangen, die innerhalb einer Prozessrealisierung unmittelbar einen Schaden auslösen. Denkbar sind jedoch auch Modelle, in denen kontinuierlich ein Schaden entsteht wie bei einem auslaufenden Fass. Dies muss nicht bedeuten, dass der Schaden rein deterministisch ist. So können z.B. die Auslaufparameter zufällig variieren. Wir definieren den kontinuierlichen Schadensprozess als monoton ansteigende Funktion C: t ↦ C(t) mit C(0) = 0, die den Wert 1 nicht überschreitet. Die Parameter dieser Funktion, z.B. die Steigung, können Zufallsvariablen sein. Zwei Beispiele, die dies leisten, sind die linear bis auf 1 ansteigende Funktion mit Steigung α und der exponentielle Anstieg auf 1 mit Zeitkonstante β.
C(t) ≔ min{αt, 1}  ≕ gt(α)
(3.4.1)
C₂(t) ≔ 1 - exp(-βt)
(3.4.2)
gt ist eine Limiterfunktion, die das Ergebnis auf 1 limitiert, also gt(α) = αt falls α ≤ 1/t und gt(α) =1 für alle α > 1/t. Der Erwartungswert von C lässt sich mit der Verteilungsdichtefunktion fα allgemein berechnen als
E{C(t)} = ]-,[gt(x) fα(x)dx
= t[0,1/t] x fα(x)dx + [1/t,∞[fα(x)dx
(3.4.3)
Daraus lässt sich das differenzielle Risiko durch Ableitung berechnen:
C(t) = [0,1/t] x fα(x)dx
(3.4.4)
Für den Erwartungswert von C₂(t) mit Verteilungsdichtefunktion fβ gilt allgemein:
E{C₂(t)} = ]0,[(1-exp(-xt)) fβ(x)dx
(3.4.5)
Das differenzielle Risiko ergibt sich zu
C(t) = [0,1/t] xexp(-xt) fα(x)dx
(3.4.6)
Beide Schadensprozesse (C und C₂) sind vollständig, C durch die Limitierung und C₂ von Natur aus. Während die Lebensdauer beim Prozess C₁ klar durch das kleinste T mit C₁(T)=1 definiert ist, stoßen wir bei C₂ auf ein neues Phänomen: Die Lebensdauer des so beschriebenen Wertobjekts ist immer unendlich!
Beispiel 3.4.1
Gleichverteilte lineare Schadenssteigung
Sei C₁ ein kontinuierlicher Schadensprozess der Form C(t) ≔ min{αt, 1} = gt(α). α sei die anfänglich konstante, aber zufällige Steigung des Schadensprozesses C mit 0 < α < ∞. Die Wahrscheinlichkeitsdichte fα von α folge einer Gleichverteilung:
αfα(x) ≔
{
1/Δ falls 0 ≤ x ≤ Δ ∈ ℝ₊
sonst
Dann ist der Erwartungswert E{C(t)} gegeben durch
1E{C(t)} =
{
Δt/2 falls t ≤ 1/Δ
1-1/(2Δt)  falls t ≥ 1/Δ
Dieses Ergebnis hat eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Resultat für den kumulativen Schadensprozess (3.3.6). Jedoch gibt es einen signifikaten Unterschied: Zwar haben wir auch hier einen konstanten Anstieg, danach bleibt der Erwartungswert jedoch nicht konstant, sondern ändert sich auf der gesamten Zeitachse, ohne dabei freilich den Wert 1 zu überschreiten. Der Grund dafür ist, dass wir beliebig niedrige Steigungen Δ in unserer Verteilungsdichte fα zugelassen haben. Für das differenzielle Risiko bekommen wir
1C(t) =
{
Δ/2 falls t ≤ 1/Δ
1/(2Δt²) falls t ≥ 1/Δ
Prozesserwartungswert mit / ohne Limiter und differenzielles Risiko (Δ=1)
Beispiel 3.4.2
Gleichverteilte lineare Schadenssteigung mit endlicher Lebensdauer
Sei Cein kontinuierlicher Schadensprozess der Form C₁(t) ≔ min{αt, 1}. α sei die anfänglich konstante, aber zufällige Steigung des Schadensprozesses C₁ mit Δ₁ < α < Δ₂. Die Wahrscheinlichkeitsdichte von α folge der Gleichverteilung:
αfα(x) ≔
{
1/(Δ₂ - Δ₁) falls 0 < Δ₁ ≤ x ≤ Δ₂ ∈ ℝ₊
sonst
Diesmal ist die Steigung nach unten begrenzt und damit die maximale Lebensdauer auf 1/Δ₁ beschränkt. Der Erwartungswert E{C₁(t)} ist dann gegeben durch
1E{C₁(t)} =
{
(Δ₁ + Δ₂)t/2 falls t ≤ 1/Δ₂
(Δ₂ - Δ₁² t/2 -1/(2t))/(Δ₂ - Δ₁) falls 1/Δ₂ ≤ t ≤ 1/Δ₁
1 falls t ≥ 1/Δ₁
Der Schadenverlauf ist also zunächst linear, um dann ab t = 1/Δ₂ etwas komplexer bis auf 1 anzusteigen. Der maximale Schaden (C₁(t) = 1) ist nach Ablauf der Lebensdauer bei t = 1/Δ₁ erreicht. Für das differenzielle Risiko bekommen wir diesmal
1C(t) =
{
(Δ₁ + Δ₂)/2 falls t ≤ 1/Δ₂
(1/(2t²) - Δ₁²/2)/(Δ₂ - Δ₁) falls 1/Δ₂ ≤ t ≤ 1/Δ₁
0 falls t ≥ 1/Δ₁
Die Lebensdauer T ist gegeben durch C₁(T) = αT = 1, also T = 1/α, und liegt zwischen 1/Δ₂ und 1/Δ₁. Der Erwartungswert E{T} lässt sich mittels elementarer Regeln bestimmen durch
E{T} = 
t fT(t)dt
t-1fα(t)dt
ln(Δ₂/Δ₁)
Δ₂ - Δ₁
ln(Δ₂) - ln(Δ₁)
Δ₂ - Δ₁
Zur Berechnung der Varianz gehen wir von der Definition Var{C₁(t)} ≔ E{C₁(t)²} - (E{C₁(t)})² aus und erhalten folgende Formeln:
E{C₁(t)²} =
{
⅓(Δ₁² + Δ₁Δ₂ + Δ₂²)t² falls t ≤ 1/Δ₂
⅓(3Δ₂ - Δ₁³t² - 2/t)/(Δ₂ - Δ₁) falls 1/Δ₂ ≤ t ≤ 1/Δ₁
1 falls t ≥ 1/Δ₁
(E{C₁(t)})² =
{
¼(Δ₁² + 2Δ₁Δ₂ + Δ₂²)t² falls t ≤ 1/Δ₂
¼(Δ₁⁴t² - 4Δ₁²Δ₂t + 4Δ₂² + 2Δ₁² - 4Δ₂/t +1/t²)/(Δ₂ - Δ₁)² falls 1/Δ₂ ≤ t ≤ 1/Δ₁
1 falls t ≥ 1/Δ₁
Var{C₁(t)} =
{
(Δ₁ - Δ₂)²t²/12 falls t ≤ 1/Δ₂
((Δ₁⁴-4Δ₁³Δ₂)t² + 12Δ₁²Δ₂t - 6(2Δ₁Δ₂+2Δ₁²) + 4(Δ₂+2Δ₁)/t -3/t²)/(12(Δ₂ - Δ₁)²) falls 1/Δ₂ ≤ t ≤ 1/Δ₁
0 falls t ≥ 1/Δ₁
Besonders komplex sind die vorangegangenen Darstellungen im Bereich 1/Δ₂ ≤ t ≤ 1/Δ₁, in dem der kontinuierliche Schadensprozess C₁ den Wert 1 erreichen kann, was durch die Verteilungsdichte von α vorgegeben ist. Davor ist der Anstieg der Varianz quadratisch, oberhalb des Bereichs trivialerweise konstant 0. Vereinfachungen ergeben sich an den Randstellen und für den Fall Δ₁ = 0, was dem Beispiel 3.4.1 entspricht (Δ ≕ Δ₂):
Δ₁=0 ⇒ Var{C₁(t)} =
{
(Δ₂t)²/12 falls t ≤ 1/Δ₂
(4/(Δ₂t) -3/(Δ₂t)²)/12 falls 1/Δ₂ ≤ t < ∞
Var{C₁(1/Δ₂)} =
(Δ₁ - Δ₂)²/(12Δ₂²)
Var{C₁(1/Δ₁)} =
0
Lässt man Δ₁ gegen Δ₂ gehen, dies würde dem deterministischen Fall entsprechen, konvergiert die Varianz gegen 0 und die mittlere Lebensdauer E{T} gegen die maximale Lebensdauer 1/Δ₁ = 1/Δ₂ = τ. Dieser Fall gewinnt dadurch an Interesse, dass das differenzielle Risiko hier exakt dem des Lebensdauermodells bei konstanter Verteilungsdichte entspricht: = 1/τ, siehe Beispiel 3.1.1. Obwohl sowohl Risiko als auch differenzielles Risiko in beiden Fällen gleich sind, ist die mittlere Lebensdauer im Fall des Lebensmodells nur halb so groß, nämlich τ/2! Wir können beide Fälle nur durch die Varianz unterscheiden, und die ist nur beim Lebensmodell ungleich null, siehe Beispiel 3.1.1. Letzendlich bedeutet dies, dass sich Modelle mit unterschiedlichen wertbestimmenden Eigenschaften nur eingeschränkt vergleichen lassen.
Prozessvarianz (Δ₁=0, Δ₂=1, passend zu Beispiel 3.4.1)

3.5 Zusammengesetzte Risiken

Ein Wertobjekt ist im Laufe seiner Lebenszeit in der Regel immer einer Vielzahl von einzelnen Gefahrenquellen ausgesetzt.  Damit erhebt sich für das wertobjektzentrische Risiko X die Frage, wie es sich aus den Einzelrisiken, die sich wiederum einzelnen Gefahrenquellen zuordnen lassen, zusammensetzt. Wir gehen davon aus, dass das Einzelrisiko ausschließlich von einer einzelnen Gefahrenquelle ausgeht. "Überlagern" sich mehrere Einzelrisiken, wird man in der Regel nicht mit einer einfachen additiven Vergrößerung des Gesamtrisikos rechnen können. Dazu betrachten wir die Fälle Lebensmodell, einfaches Schadensmodell, dreiwertiges Schadensmodell, kumulatives Schadensmodell und kontinuierliches Schadensmodell.

3.5.1 Lebensmodell

Die für Lebensmodelle grundlegende Beziehung
L(t,t) = D(t) - D(t)
(3.5.1.1)
zeigt, dass das Risiko vollständig durch die zum Schadensprozess L(t) gehörende Schadensfunktion D bestimmt ist. Wir stellen uns jetzt zwei stochastisch unabhängige Schadensprozesse L₁ und L₂ vor, die beide gemeinsam auf das Wertobjekt einwirken. Das Ergebnis L ist wieder ein Ausfallprozess und lässt sich logisch relativ einfach herleiten:
L
L
L
0
0
0
0
1
1
1
0
1
1
1
1
(3.5.1.2)
L(t) ist als nichts anderes als die logische ODER-Verknüpfung von L₁(t) und L₂(t). Wenn nun L₁(t) und L₂(t) die Verteilungsfunktionen D₁(t) und D₂(t) haben, so geben letztere die Wahrscheinlichkeiten P(Schaden1) und P(Schaden2) an, dass der Schaden zwischen 0 und t auftritt. Für die Vereinigung der beiden Ereignisse Schaden1 und Schaden2 gilt die elementare Regel [Wikipedia]
P(Schaden1 ∪ Schaden2) = P(Schaden1) + P(Schaden2) - P(Schaden1 ∩ Schaden2)
(3.5.1.3)
Sind die beiden Ereignisse Schaden1 und Schaden2 stochastisch unabhängig, gilt:
P(Schaden1 ∩ Schaden2) = P(Schaden1)P(Schaden2)
(3.5.1.4)
Daraus erhalten wir
D(t) = D₁(t) + D₂(t) - D₁(t)D₂(t)
(3.5.1.5)
Alternative Ableitung: L lässt sich unter Nutzung der Grundrechenarten auch so darstellen:
1 - L = (1 - L₁)(1 - L₂)
L = L₁ + L₂ - LL
(3.5.1.6)
Stochastische Unabhängigkeit liefert dann:
E{L} = E{L₁} + E{L₂} - E{L₁}E{L₂}
⇒ D(t) = D₁(t) + D₂(t) - D₁(t)D₂(t)
(3.5.1.7)
Dieser Ausdruck lässt sich noch weiter vereinfachen, wenn man die zugehörigen Sicherheitsfunktionen S(t) betrachtet mit S(t) ≔ 1-D(t):
S(t) = S₁(t)S₂(t)
(3.5.1.8)
wobei die Sicherheitsfunktionen identisch sind mit den Wahrscheinlichkeiten aus (3.5.1.4).

Leider gibt es keine einfache Ableitung des Gesamtrisikos L aus den Einzelrisiken Lund L. Das heißt insbesondere:
L = L₁ ∨ L₂   ⇏   L = L + L
(3.5.1.9)
Das gleiche trifft auch für die Sicherheit L zu. Dies wird insbesondere der Tatsache geschuldet, dass die Kombination beliebiger Risiken nicht zu einem Gesamtrisiko von mehr als 100% führen darf!

Im Rahmen von Lebensdauerbetrachtungen wird häufig auch die Ausfallrate r betrachtet [5]. Während die Schadensdichte d allgemein die Wahrscheinlichkeitsdichte für einen Ausfall in einem infinitesimal kleinen Zeitfenster beschreibt, geht die Ausfallrate von der bedingten Wahrscheinlichkeit aus, dass das Wertobjekt bisher nicht ausgefallen ist.
 

Definition 3.5.1.1
Ausfallrate
Sei L: t ↦ L(t) mit t ∈ ℝ₀ ein Ausfallprozess mit  Schadensfunktion D = 1 - S und Schadensdichte d. Dann ist die Ausfallrate r definiert für alle t ∈ ℝ₊ durch:
r(t) d(t)/S(t)

Da S(t) die Ausfälle in der Zukunft integral beschreibt, können wir die Rate r als Renormalisierung der Schadensdichte d im Zeitpunkt t ansehen. r ist eineindeutig mit d, D oder S verknüpft:
r(t) = -(lnS)'(t)
(3.5.1.10)
Aus der Rate r lässt sich durch Integration die Größe R definieren:
Rr
(3.5.1.11)
Daraus wiederum ergibt sich mit den entsprechenden Randbedingungen
S = exp(-R)
(3.5.1.12)
Wenden wir diesen Ausdruck auf die zusammengesetzten Sicherheitsfunktionen S = SS₂ an und schreiben Sexp(-R), S₁ ≔ exp(-R₁) und S₂ ≔ exp(-R₂), so gilt offensichtlich S = exp(-(R₁+R₂)) und damit R = R₁+R₂. Da sich R durch Integration aus r ableitet und die Integration linear ist, muss auch gelten
S = SS r = r₁ + r R = R₁+R
(3.5.1.13)
wenn r₁ und r₂ die zu S₁ und S₂ gehörenden Ausfallraten sind. Wir haben also eine Möglichkeit gefunden, die Überlagerung zweier Risiken durch die einfache Addition der zugehörigen Ausfallraten darzustellen!

Am schwierigsten verhalten sich die Schadensdichten d, d1 und d2:
d = d₁ + d₂ - (dD₂ + Dd₂)
(3.5.1.14)
oder
d = dS₂ + Sd₂ (= ℛ = ℛ₁S₂ + S₁ℛ₂)
(3.5.1.15)
Auch hier gibt es neben der reinen Addition der Schadensdichten einen immer positiven Korrekturterm dD₂ + Dd₂, der dafür sorgt, dass die Fläche von d immer 1 bleibt, so wie dies auch für d₁ und d₂ gelten muss. (Zum Beweis differenziert man die Gleichung D = D₁+D₂-DD₂.)

Auch wenn reine Additivität nicht gegeben ist, so lässt sich aus der Gleichung D(t) = D₁(t) + D₂(t) - D₁(t)D₂(t) doch wenigstens eine Ungleichung für die Addition der Einzelrisiken ableiten.
 

Satz 3.5.1.1
Zusammengesetzte Risiken
Seien L₁: t ↦ L₁(t) und L₂: t ↦ L₂(t) mit t ∈ ℝo zwei stochastische Ausfallprozesse mit kombiniertem Ausfallprozess L: t ↦ L(t) (t ∈ ℝo). Dann folgen die zugehörigen Risiken L, L und L  für alle t₂ ≥ t₁ ≥ 0 der Ungleichung
L(t₁,t₂) ≤ L(t₁,t₂) + L(t₁,t₂)
Das zusammengesetzte Risiko ist also immer kleiner oder gleich der Summe der Einzelrisiken.

Beweis: Es gilt L(t₁,t₂) = L(t₁,t₂) + L(t₁,t₂) - D₁(t₂)D₂(t₂) + D₁(t₁)D₂(t₁). Da t₂ ≥ t₁ und D, D₁ und D₂ monoton verlaufen, ist der Term  - D₁(t₂)D₂(t₂) + D₁(t₁)D₂(t₁) immer 0 oder negativ. Damit ist die Ungleichung bewiesen.

Der vorstehende Satz stellt zumindest sicher, dass sich Gefahren nicht gegenseitig "aufschaukeln" können. Die Summe der Risiken stellt damit in Abschätzungen immer den ungünstigsten Fall dar. Aus der zusammengesetzten Schadensdichte d = d₁ + d₂ - (dD₂ + Dd₂) lässt sich eine ähnliche Ungleichung auch für die entsprechenden differenziellen Risiken ableiten:
ℛ(t) ≤ ℛ₁(t) + ℛ₂(t)
(3.5.1.16)
Wir fassen zusammen:

Eine weitere Möglichkeit der Ableitung zusammengesetzer Risiken besteht in der Betrachtung der Gesamtlebensdauer: Führen zwei unabhängige Risiken auf die Lebensdauern T und T , so beträgt die resultierende Gesamtlebensdauer bei Aufeinandertreffen beider Risiken zur neuen Lebensdauer T = min{T,T}. Für P(T>t) gilt dann P(T>t) = P(min{T,T}>t). Dies entspricht der Bedingung, dass (T>t) ∧ (T>t ). Also gilt P(T>t) = P(min{T,T}>t) = P({T>t} ∩ {T>t}). Im Falle der Unabhängigkeit lässt sich der letzte Term als Produkt der Einzelwahrscheinlichkeiten schreiben: P(T>t) = P(T>t)P(T>t). Dies ist aber nichts anderes als die bereits bekannte Aussage: S = SS.
Beispiel 3.5.1.1
Konstante Ausfallrate
Bei elektronischen Bauelementen geht man vielfach von einer konstanten Ausfallrate r aus. Aufgrund der Definition der Ausfallrate über die bedingte Wahrscheinlichkeit, bedeutet eine konstante Ausfallrate, dass insbesondere die Vorlebensdauer und damit das Alter keine Rolle spielt. Wir setzen also r(t) ≔ 1/ τ, dann ist
 
R(t) = t / τ
S(t) = exp(-t / τ)
D(t) = 1 - exp(-t / τ)
d(t) = exp(-t / τ) / τ

Risiko und Sicherheit sind damit gegeben durch:
 
L(t₁,t₂) = D(t₂) - D(t₁) = exp(-t₁ / τ) - exp(-t₂ / τ)
L(t₁,t₂) = S(t₂) + D(t₁) = 1 + exp(-t₂ / τ) - exp(-t₁ / τ)

Beispiel 3.5.1.2
Verdopplung der Ausfallrate
Eine spezielle Form der Überlagerung zweier Gefahren ist die "Verdopplung" der Gefahr. Wir simulieren dies durch Verdopplung der Ausfallrate r, d.h. r → 2r, und betrachten die Auswirkung zunächst allgemein:
 
r(t) 2r(t)
R(t) 2R(t)
S(t) exp(-2R(t)) = (exp(-R(t)))² = S²(t)
d(t) 2d(t) S(t)
(t₁,t₂) (t₁,t₂)(S(t₁) + S(t₂)) ≤ 2(t₁,t₂)

Aus einer Verdopplung der Gefahr folgt also nicht notwendigerweise ein doppeltes Risiko!

Beispiel 3.5.1.3
Verdopplung der Ausfallrate bei Gleichverteilung
Nehmen wir nun an, die Schadensdichte d sei im Bereich 0 bis τ gleichverteilt, dann gilt innerhalb des Bereichs 0 ≤ t < τ zunächst mit T als Zufallsgröße der Lebensdauer:
 
r(t) = 1/(τ - t)
d(t) 1/ τ
D(t) = t / τ
S(t) = 1 - t/τ
E{T} = τ / 2
Median{T} = τ / 2
sup(T) = τ
(t₁,t₂) = (t₂ - t₁)/τ
ℛ(t) = 1/ τ

Man beachte, dass die Ausfallrate r gegen Ende der maximalen Lebenszeit τ singulär wird. Wer also gegen Ende der maximalen Lebenszeit immer noch lebt, hat eine stark steigende Wahrscheinlichkeit, "diesen Zustand noch rechtzeitig vor Ablauf zu beenden". Eine Verdopplung der Ausfallrate r → 2r führt dann zu
 
r(t) 2r(t)
d(t) 2(1 - t/τ)d(t)
D(t) (2 - t/τ)D(t)
S(t) (1 - t/τ)S(t)
E{T} 2/3E{T}
Median{T} (2 - √2)Median{T}
sup{T} sup{T}
(t₁,t₂) (2 - (t₁+ t₂)/τ)(t₁,t₂)
ℛ(t) 2(1 - t/τ)ℛ(t)

Die Interpretation dieses Ergebnisses hält einige Überraschungen bereit. Zunächst einmal reduziert sich nicht wie erwartet die mittlere Lebensdauer T auf die Hälfte, sondern in diesem Fall nur um ein Drittel ( Faktor 2/3). Das Risiko verhält sich sogar variabel: sind  t₁ + t₂ klein gegen τ, verdoppelt sich wie "gewünscht" das Risiko. Gegen Ende der maximalen Lebensdauer τ, wenn für kleine Zeiträume t₂ - t₁ die Summe t₁ + t₂ in der Größenordnung 2τ zu liegen kommt, stellt man sogar eine Verminderung des Risikos fest. Dei Erklärung ist relativ einfach: Da der Erwartungswert der Lebensdauer sinkt, wird das Risiko gegen Ende der maximalen Lebensdauer sinken, da die Wahrscheinlichkeit steigt, dass man schon vorher gestorben ist.

Beispiel 3.5.1.4
Verdopplung einer konstanten Ausfallrate
Nehmen wir an, dass die Ausfallrate konstant ist, also r(t) = 1/τ, dann ergibt die Verdopplung der Ausfallrate folgende Ergebnisse
 
r(t) = 1/ τ 2r(t)
R(t) = t / τ 2R(t)
d(t) exp(-t/τ)/τ 2exp(-2t/τ)/τ
D(t) = 1-exp(-t/τ) 1-exp(-2t/τ)
S(t) = exp(-t/τ) exp(-2t/τ)
E{T} = τ ½E{T}
Median{T} = ln(2)τ ½Median{T}
sup{T} =
(t₁,t₂) = exp(-t₁/τ) - exp(-t₂/τ) (exp(-t₁/τ) + exp(-t₂/τ))(t₁,t₂)

Im Vergleich zur konstanten Schadensdichte im letzten Beispiel ist hier die Welt insofern wieder in Ordnung als eine Verdopplung der Ausfallrate zu einer Halbierung der erwarteten Lebensdauer führt!

3.5.2 Einfaches Schadensmodell

Nehmen wir an, ein Schadensprozess O setzt sich aus zwei einfachen Schadensprozessen O und O zusammen. Die Frage ist nun, wie diese Zusammensetzung rechnerisch erfolgt, damit O wieder ein einfacher Schadensprozess ist. Eine einfache Addition kommt nicht in Frage, das Ergebnis wäre ja ein dreiwertiger Prozess. Defakto darf der zusammengesetzte Prozess aber wie beim Ausfallprozess nur das erste Schadensereignis von zwei möglichen berücksichtigen. Damit die Betrachtung nicht zu einfach ausfällt, gehen wir davon aus, dass die mittleren Schadensausmaße nicht gleich sind. Es gelte also:
O(t) = ML(t)
(3.5.2.1)
O(t) = ML(t)
(3.5.2.2)
Der zusammengesetzte Prozess O könnte sich dann so darstellen:
O
O
O
0
0
0
0
M
M
M
0
M
M
M
M₃
(3.5.2.3)
M₃ ist ein unbestimmter relativer Schaden, der von M und M so abhängt, dass er den Wert 1 nicht überschreitet, beispielsweise M₃ = M oder M₃ = M, je nachdem, welcher Wert bereits vorher bestand.

Der Zeitpunkt des Schadens wird ausschließlich durch die Ausfallprozesse L₁ und L₂ bestimmt und definiert somit einen neuen Ausfallprozess L, der sich wie bereits betrachtet ableiten lässt. Die Frage ist nur, wie sich die Schadenshöhe M₃ ermitteln lässt. Dazu nehmen wir im Folgenden immer an, dass M₃ = M₁ oder M₃ = M₂, je nachdem, welcher Wert bereits vorher bestand.

Um den Erwartungswert E{O(t)} des Prozesses O zu berechnen, benötigen wir die gemeinsame Verteilungsfunktion fO(t)(n,x) des Ausfallprozesses und der zugehörigen Schadensgröße. O kann die teilweise zufälligen Werte 0, M₁ oder M₂ annehmen, hat also eine diskrete dreiwertige Verteilungsfunktion. M₁ und M₂ sind wiederum Zufallgrößen mit eigener, i.a. stetiger Verteilungsdichtefunktion.

Wir unterstellen stochastische Unabhängigkeit aller beteiligten Zufallsgrößen und definieren die zusammengesetzte Verteilung der Zufallsgröße O(t)
fO(t)(n,x) ≔ pn(t) fn(x)
(3.5.2.4)
in der pn(t) die Wahrscheinlichkeit darstellt, dass O zum Zeitpunkt t den Wert 0 (n=0) mit Erwartungswert Δ₀=0, die Zufallsgröße M (n=1) mit Erwartungswert Δ₁ oder die Zufallsgröße M₂ (n=2) mit Erwartungswert Δ₂ annimmt und fn(x) die Wahrscheinlichkeitsdichte der jeweiligen Zufallsgrößen Mn darstellt. Den Erwartungswert von O(t) bestimmen wir durch Summation über n und Bildung des ersten Moments bezüglich der Randverteilungsdichte [Wikipedia] des Schadens:
E{O(t)} 
= p₀(t)Δ₀ + p₁(t)Δ₁ + p₂(t)Δ₂
= p₁(t)Δ₁ + p₂(t)Δ₂
(3.5.2.5)
wegen Δ₀ = 0. p₀(t) ist die Wahrscheinlichkeit, dass bis zum Zeitpunkt t kein Schaden auftritt und hat die Werte
p₀(t) = (1-D₁(t))(1-D₂(t)) = S₁(t)S₂(t)
(3.5.2.6)
Für die Berechnung der Wahrscheinlichkeiten p₁(t) und p₂(t) ziehen wir die Wahrscheinlichkeiten dafür heran, dass zunächst ein Schaden M₁ und noch kein Schaden M₂ eintritt bzw. dass zunächst ein Schaden M₂ und noch kein Schaden M₁ eintritt. Allerdings müssen wir laut obiger Tabelle noch den Fall berücksichtigen, dass der zweite Schaden hinzukommt, also beide Schäden gleichzeitig auftreten, wobei aber nach Eintritt eines ersten Schadens laut Definition kein Schadenszuwachs mehr entstehen kann, das Wertobjekt also "immun" geworden ist. Die Wahrscheinlichkeit für das gleichzeitige Vorhandensein der Schäden wollen wir aufteilen und entsprechend ihren Anteilen nach M₁ und M₂ den davor beschriebenen Wahrscheinlichkeiten zuschlagen, so dass p₁(t) die Gesamtwahrscheinlichkeit für einen Schaden M₁ und p₂(t) die Gesamtwahrscheinlichkeit für einen Schaden M₂ repräsentieren und die Summe aus p₀(t) bis p₂(t) immer 1 ergibt. Nach etwas Rechnerei ergibt sich
p₁(t) = 
D₁(t)S₂(t)(1-p₀(t))
D₁(t)S₂(t) + D₂(t)S₁(t)
(3.5.2.7)
p₂(t) = 
D₂(t)S₁(t)(1-p₀(t))
D₁(t)S₂(t) + D₂(t)S₁(t)
(3.5.2.8)
Die folgenden einfachen Beispiele lassen sich zur Plausibilisierung der obigen Rechnung heranziehen:
 

Beispiel 3.5.2.1
Gleiche Verteilungen des Schadenseintrittszeitpunkts
Sei DD₁ = D
p₁(t) = ½(1-p₀(t)) = ½D(t)(2 - D(t))
p₂(t) =  p₁(t)
Damit gilt:
E{O(t)} = D(t)(2 - D(t))½(Δ₁ + Δ₂)
Dieses Ergebnis lässt sich also als Produkt eines Ausfallprozesses mit verdoppelter Ausfallrate r (Beispiel 3.5.1.2) und dem Mittelwert aus den beiden Schadensausmaß-Erwartungswerten darstellen, was nicht unvernünftig erscheint.
Beispiel 3.5.2.2
Disjunkte Schadensdichten
Seien D₁ und D₂ disjunkt in dem Sinne, dass das Produkt der zugehörigen Dichtefunktionen identisch null ist und D₂ seinen aktiven Bereich "hinter" D₁ hat, also für größere Zeiten. Das heißt, das Wertobjekt ist mit Sicherheit durch den ersten Schadensprozess O₁ geschädigt worden, bevor O₂ zum Zuge kommt. Dann gilt trivialerweise:

DD₂ = D₂ , D₂(1 - D₁) = 0

und 
D₁(1 - D₂) = D₁ - D₂. 

Wie für das einfache Schadensmodell zu erwarten, erhalten wir 

E{O(t)} = D₁(t)Δ₁.

Beispiel 3.5.2.3
Gleiche Schadensausmaß-Erwartungswerte
Es seien die Erwartungswerte der Schadensgrößen M₁ und M₂ beide gleich Δ. Dann vereinfacht sich der Erwartungswert des Schadensprozesses zu:
E{O(t)} = (D₁(t) + D₂(t) - D₁(t)D₂(t)) Δ
Auch dieses Ergebnis geht in die bisherigen Ergebnisse zusammengesetzter Ausfallprozesse über, wenn man Δ ≔ 1 setzt. Allerdings können die Ausgangschadensprozesse dann nicht mehr wie gefordert unvollständig sein, es sei denn, M₁ und M₂ sind deterministisch (Varianz = 0). Sind beide Schadensprozesse unvollständig, wird auch der resultierende Schadensprozess unvollständig sein.

3.5.3 Dreiwertiges Schadensmodell

Wir gehen wie in 3.5.2 wieder von zwei einfachen Schadensprozessen Ound O aus, kombinieren diese aber diesmal additiv zu einem dreiwertigen Schadensprozess O und nehmen an, dass die Höhe der beiden einzelnen Schäden den Wert ½ nicht überschreiten kann.
O = O + O = ML + ML
(3.5.3.1)
Wir können Matrix (3.5.2.3) vom zusammengesetzten einfachen Schadenprozess übernehmen. Nur gilt jetzt M₃ = M₁ + M₂, wobei M₃ wegen eingangsseitiger Festlegung den Wert 1 nicht überschreiten kann. Die zusammengesetzte Verteilung der Zufallsgröße O(t) soll die gleiche Form wie (3.5.2.4) haben. Da der zusammengesetzte Prozess jetzt 4 Zustände annehmen kann, müssen wir die Wahrscheinlichkeiten neu berechnen. Diese sind im Ergebnis sogar noch einfacher, weil wir den 4. Zustand nicht auf die anderen 3 verteilen müssen:
O
O
O
pn Schadensmittelwerte
0
0
0
p₀ = SS
Δ₀ = 0
0
M₁
M₁
p₁ = DS
Δ₁
M₂
0
M₂
p₂ = SD
Δ₂
M₂
M₁
M₃
p₃ = DD
Δ₃ = Δ₁ + Δ₂
(3.5.3.2)
Daraus ergibt sich für den Mittelwert des dreiwertigen Schadensprozesses das wenig überraschende Ergebnis:
E{O(t)} = p₀(t)Δ₀ + p₁(t)Δ₁ + p₂(t)Δ₂ + p₃(t)(Δ₁ + Δ₂)

 E{O(t)} = D₁(t)Δ₁ +  D₂(t)Δ₂
(3.5.3.3)
Eine Verallgemeinerung auf N-wertige Prozesse dürfte einfach sein, sobald nur der maximale Gesamtschaden den Wert 1 nicht überschreiten kann:
E{O(t)} = 
 
N
n=1
Dn(t)Δn1
(3.5.3.4)
Gehen die Dn alle aus Gleichverteilungen dn hervor mit gleichem Parameter τ und gleichen Schadensmittelwerten Δn = Δ, führt dies unter der Voraussetzung, die Verteilungsdichtefunktion des Summenschadens bleibt auf den Bereich [0,1] beschränkt, zu dem einfachen Ergebnis:
E{O(t)} = min{NΔτ-1 t , 1}
(3.5.3.5)
Lässt man beliebige Verteilungsdichten für die Einzelschäden zu, ist O wieder durch g(O) zu ersetzen, siehe (3.2.8). Im Falle der Addition zweier Schadensterme O₁ und O₂ erhalten wir wie bekannt 4 Zustände für die Schadenshöhe (0, M₁, M₂, M₁ + M₂) mit den Wahrscheinlichkeiten pn, n=1,...,4. Summiert man die zusammengesetzte Verteilung fO(t)(n,x), erhält man die für die Schadenshöhe zuständige Randverteilungsdichte fO(t)(x):
1fO(t)(x) ≔
 
n
n
1fO(t)(n,x)1
n
n
1pn(t) fn(x)1
(3.5.3.6)
Für den Prozesserwartungswert E{g(O(t)} folgt daraus, vgl. erste Gleichung in (3.2.11):
E{g(O(t))} = p₁(t) E{g(M₁)} +p₂(t) E{g(M₂)} +p₃(t) E{g(M₁ + M₂)}
(3.5.3.7)
weil g ausschließlich auf die Verteilungsdichten f der Schadenshöhen wirkt. Können die Einzelschäden Mn den Wert 1 niemals überschreiten, wohl aber die Summenschäden, gilt die etwas vereinfachte Version
E{g(O(t))} = p₁(t) E{M₁} +p₂(t) E{M₂} +p₃(t) E{g(M₁ + M₂)}
(3.5.3.8)
Es unterliegt dann also nur der Summenterm der Limitierung. Trotzdem wird, bedingt durch die Nichtlinearität g, das Ergebnis nicht nur wesentlich komplexer ausssehen als (3.5.3.4), sondern auch von den Verteilungsdichten fn abhängen!
 
Beispiel 3.5.3.1
Schadensausmaß gleichverteilt
Sei O ein zusammengesetzter Schadensprozess der Form O = O + O = ML + ML mit den einfachen Schadensprozessen O und O. L und L seien Ausfallprozesse mit gleicher Schadensfunktion D. M sei die (virtuelle) Schadenshöhe mit M ∈ ℝ und g(M) die reale limitierte Schadenshöhe. Die Wahrscheinlichkeitsdichten fM₁ und fM₂ seien gleich fM und folgen einer Gleichverteilung:
VfM(x) ≔
{
1 falls 0 ≤ x ≤ 1
sonst
Die Schadensfunktion D gehöre zur gleichverteilten Schadensdichte d:
d(t) ≔
{
1/T falls 0 ≤ t ≤ T ∈ ℝ00
sonst
Dann ist der Erwartungswert E{g(M₁+M₂)} gegeben durch
[E{g(M₁+M₂)} = [0,1] x fM₁+M(x)dx + [1,∞[fM₁+M(x)dx
=
5/6
Für den Erwartungswert des Gesamtschadensprozesses O gilt dann für t ≥ 0:
E{g(O(t))} = 
{
t / T - t² / (6T²) falls t ≤ T
5/6 falls t ≥ T
Ohne den Limiter g hätte der Prozess O das abweichende Ergebnis
E{O(t)} = 
{
t / T falls t ≤ T
1 falls t ≥ T
geliefert. Dieser Erwartungswert ist nur als Näherung für den limitierten, realen Prozess zu gebrauchen, da der zusammengesetzte Prozess O für einzelne Realisierungen durchaus den Wert 1 überschreiten kann und deshalb als Schadensprozess weder vollständig noch unvollständig ist.
Verlauf der Prozesserwartungswerte ohne / mit Limitierung (T=1)

3.5.4 Kumulatives Schadensmodell

Anders als beim Lebensmodell, lassen sich beim kumulativen Schadensmodell die Schäden einfach addieren, jedenfalls solange der Gesamtschaden nicht den Wert des Wertobjekts überschreitet. Der aus zwei kumulativen Schadensprozessen kombinierte Schadensprozess muss dann kein einfacher zusammengesetzter Poissonprozess mehr sein. Nehmen wir an, K sei der kombinierte Schadensprozess aus den einzelnen zusammengesetzten Poissonprozessen K und K₂, so gilt:
K(t) = g(K(t) + K₂(t))
(3.5.4.1)
g ist durch (3.2.7) definiert und sorgt dafür, dass der Schaden nicht größer als 100% werden kann. K ist dann ein vollständiger Schadensprozess. Der Erwartungswert lässt sich als Näherung an die Summe der einzelnen Erwartungswerte abschätzen, wenn für n ∈ {1,2} die mittleren Schäden Δn und die Erwartungswerte der zugehörigen Zählprozesse 1/τn bekannt sind.
E{K(t)} = E{g(K(t) + K₂(t))} ≤ E{K(t)} + E{K₂(t) = (Δ₁/τ₁ + Δ₂/τ₂)t
(3.5.4.2)
Für das Risiko gilt dann ebenfalls keine einfache Additivität, höchstens in Form einer unbewiesenen Ungleichung:
K(t,t₂) ≤ K(t,t₂) + K(t,t₂)
(3.5.4.3)

3.5.5 Kontinuierliches Schadensmodell

Wir überlagern wie beim kumulativen Schadensmodell zwei kontinuierliche Schadensprozesse C₁ und Cso, dass wieder ein kontinuierlicher Schadensprozess C entsteht:
C(t) ≔ min{C₁(t) + C₂(t), 1}
(3.5.4.4)
mit
C₁(t) ≔ min{αt, 1}
(3.5.4.5)
C(t) ≔ min{βt, 1}
(3.5.4.6)
Der zusammengesetzte Prozess lässt sich schreiben als
C(t) ≔ min{(α + β)t, 1}
(3.5.4.7)
und ist damit wieder ein gleichartiger Schadensprozess mit additiver Steigung. Die zufällige Lebensdauer T des kontinuierlichen Schadensprozesses ist gleich der umgekehrten Steigung
1T = (α + β)-1
TT
T₁ + T
(3.5.4.8)
und entspricht der "Parallelschaltung" der beiden Ursprungslebensdauern T₁ und T. Der Erwartungswert der Lebensdauern der hier definierten kontinuierlichen Prozesse ist übrigens unendlich, wenn α, β zwischen 0 und Δ ∈ ℝ₊ gleichverteilt sind.

3.6 Zusammenhang mit ISO/IEC-Definition

Nach ISO/IEC Guide 51:1999(E) ist das Risiko als "Kombination der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens und dem Schadensausmaß" recht allgemein definiert und bezieht sich auf ein Einzelrisiko. Wir prüfen nun, inwieweit sich die von uns gewählte Risikodefinition problemlos in die ISO/IEC-Definition einfügt.

Beim Ausfallprozess ist das Schadensausmaß immer 100% = 1. Gemäß unserem Lebensmodell ist das Risiko gegeben durch (3.1.5) L(t,t₂) = D(t₂) - D(t), wobei sich die Differenz D(t₂) - D(t) problemlos als Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Schaden zwischen t und t₂ auffassen lässt. Somit sind alle ISO/IEC-Terme erfasst. Die Kombination ist eine Multiplikation.

Der einfache Schadensprozess führt zum Risiko (3.2.3) O(t,t₂) = Δ(D(t₂) - D(t)). Mit Δ als dem Erwartungswert des Schadensausmaßes und D(t₂) - D(t) als der Eintrittswahrscheinlichkeit passt auch hier die Festlegung nach ISO/IEC. Ordnet man dem Gesamtrisiko verschiedene Einzelrisiken zu, führt dies unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. ausreichend kleine Schäden) auf eine Summe aus Produkten von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadensausmaßen, siehe (3.5.3.4). Diese Form findet sich am klarsten in der Definition von [3] wieder.

Der kumulative Schadensprozess lässt sich beschreiben durch die Ungleichung K(t,t₂) ≤ (t₂ - t)Δ/τ. In diesem Ausdruck bestimmt Δ das mittlere Schadensausmaß, während (t₂ - t)/τ für die mittlere Anzahl der Schäden im Zeitintervall t₂ - t steht. Hier geht unsere Definition über die ISO/IEC-Definition hinaus, da das kumulative Schadensmodell mit multiplen Schadensereignissen rechnet. Würde man in der ISO/IEC-Definition allerdings den Begriff "Wahrscheinlichkeit" durch mittlere Häufigkeit ersetzen, wäre Gleichklang hergestellt. Denn anders als Wahrscheinlichkeiten dürfen mittlere Häufigkeiten auch Werte über 1 annehmen.

Schließlich legt das kontinuierliche Schadensmodell besonders deutlich die Grenzen der üblichen Festlegung des Risikos durch Produkte aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß offen. Für das sehr spezielle Beispiel 3.4.2 ist das Risiko z.B. gegeben durch C(t,t₂) = ½(Δ₁ + Δ₂)(t₂ - t), wenn t,t₂ ≤ 1/Δ₂ (< 1/Δ₁). Hier ist nicht sofort ersichtlich, was das Schadensausmaß und was die Eintrittswahrscheinlichkeit ist. Im deterministischen Fall Δ₁ = Δ₂ = Δ bekämen wir C(t,t₂) = Δ(t₂ - t). Da in diesem Fall die Eintrittswahrscheinlichkeit 1 ist, kann das Schadensausmaß nur Δ(t₂ - t) sein. Leider hilft dies für den statistischen Fall kaum weiter, insbesondere, wenn man den gesamten Risikobereich aus Beispiel 3.4.2 betrachtet.

3.7 Unvollständige Schadensprozesse

Vollständige Schadensprozesse beschreiben die Vorstellung, dass jedes Wertobjekt nach mehr oder weniger langer Zeit immer einen Totalschaden (relativer Schaden = 1) erleidet. Dies drückt sich beim Ausfallprozess durch eine auf 1 normierte Fläche der Schadensdichte aus. Gerade aber bei der Aufteilung eines Gesamtrisikos in Einzelrisiken findet man zeitbegrenzte Risiken, die nicht zwangsläufigerweise zu einem Schaden führen, sondern über die Lebenszeit des Wertobjekts vielleicht nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 10%. Die Frage ist also, ob man auch Schadensdichten definieren darf, deren Fläche kleiner als 1 ist. Die Antwort an dieser Stelle ist: Man muss es nicht, wenn das Wertobjekt "von Natur aus" eine begrenzte endliche Lebensdauer hat. Wir zeigen an einem Beispiel, dass man in der Praxis problemlos die fehlende Fläche der Schadensdichte zeitlich dort "unterbringen" darf, wo die Lebenswahrscheinlichkeit des Wertobjekts sowieso null ist.
 
Beispiel 3.7.1
Spezielle Überlagerung zweier Risiken
Seien d₁ und d₂ zwei spezielle Schadensdichten der dazugehörigen Ausfallprozesse, die definiert sind durch
d(t) = 1/τ falls 0 ≤ t ≤ τ und 0 sonst
1/τ
Fläche: 1
0
τ
d(t) = 1/(2β) falls 0 ≤ t ≤ β oder ϑ - β ≤ t ≤ ϑ und 0 sonst, mit ϑ ≥ 2β
1/2β
Fläche: 1/2
Fläche: 1/2
0
β
ϑ-β
ϑ
d ist so konstruiert, dass die beiden von 0 verschiedenen Funktionsteile gleich hoch (1/(2β)) und breit (β) sind. Mit dem Parameter ϑ lässt sich der Abstand beider Teile einstellen. Beide Schadensdichten d und d haben wie gefordert die Fläche 1, unabhängig von τ , ϑ oder β. Für die zugehörigen Sicherheitsfunktionen ergibt sich:

S(t) = 1 - t / τ falls 0 ≤ t ≤ τ und 0 sonst
S(t) = 1 - t / (2β) falls 0 ≤ t ≤ β, 1/2 falls β ≤ t ≤ ϑ - β, (ϑ - t)/(2β) falls ϑ - β ≤ t ≤ ϑ und 0 sonst

Die Erwartungswerte der einzelnen Lebensdauern sind gegeben durch die rechtsseitige Fläche der Sicherheitsfunktionen:

E{T} = τ / 2
E{T} = ϑ / 2

d ist also so gewählt worden, dass β keinen Einfluss auf den Erwartungswert der Lebensdauer hat. Treffen beide Risiken aufeinander, ergibt sich die resultierende Sicherheitsfunktion S als Produkt der Einzelfunktionen:

S(t) = S(t)S(t)

Durch die spezielle Wahl β ≤ τ und ϑ > 2τ ergibt sich eine besonders einfache Form von S, da S den hinteren Ausläufer von S quasi abschneidet:

S(t) = (1 - t / τ)(1 - t / (2β)) falls 0 ≤ t ≤ β und 0 sonst

E{T} = (β + τ)/4 - β²/(12τ)

Das Ergebnis hängt nicht von ϑ ab! Setzt man nun β = τ, ergibt sich E{T} = (5/12)τ. Die erwartete resultierende Lebensdauer ist also etwas kleiner als die mittlere Einzellebensdauer. Lässt man β → 0 gehen, konvergiert die Lebensdauer gegen τ/4. Mit d haben wir eine Schadensdichte konstruiert, die ein Wertobjekt mit 50% Wahrscheinlichkeit innerhalb eines konstanten Zeitintervalls ausfallen und mit 50% ewig leben lässt, wenn ϑ gegen ∞ strebt. Die Halbierung der resultierenden Lebensdauer haben wir im Prinzip der Fernwirkung des hinteren Teils von d zu verdanken. Dabei spielt in diesem Fall die Form des hinteren Teils keine Rolle, er wird ja durch S abgeschnitten. Aber die Normierung auf Fläche 1 sorgt für den erforderlichen Ausgleich.

Die sich aus obigen Beispiel ergebende Frage ist, ob man Schadensdichten definieren darf, die ein zeitweilig bestehendes Zusatzrisiko beschreiben, aber keine auf 1 normierte Fläche besitzen. Denkbar wäre dies für Gefahren, die nur kurze Zeit auf das Wertobjekt einwirken. Wären sie die einzige Schadensursache, bestünde aber real eine endliche Wahrscheinlichkeit für unendlich langes Leben, die über den Standardmechanismus nur korrekt abzubilden ist, wenn wir uns des Tricks aus dem Beispiel bedienen.

Nicht nur zeitbegrenzte Gefahren führen zu unvollständigen Schadensprozessen. Auch der einfache Schadensprozess ist unvollständig, da der einzelne Schaden nicht zu einem Totalausfall führen muss.

3.8 Sicherheit und Lebensdauer

Beim Lebensmodell ist die Lebensdauer selbst eine essenzielle Größe, die wir bisher noch nicht ausreichend gewürdigt haben. Auch die meisten anderen bisher behandelten Modelle gehen davon aus, dass zu irgendeinem Zeitpunkt der Wertverlust vollständig ist, wodurch sich ein Lebensende, und damit eine (zufällige) Lebensdauer T definieren lässt. Schon die Intuition legt einem die Existenz einer Beziehung zwischen Sicherheit und Lebensdauer nahe, in der sich die mittlere Lebensdauer E{T} mit zunehmender Sicherheit erhöht. In der Tat gilt für Ausfallprozesse (Definition 3.1.1) die besonders einfach abzuleitende Beziehung:
E{T} = t d(t)dt = ℝ₀S
(3.8.1)
Allerdings werden wir damit leben müssen, dass nur Ausfallprozesse über eine Schadensdichte verfügen, die auch gleichzeitig die Wahrscheinlichkeitsdichte für die Lebensdauer repräsentiert. Leider gilt dies nicht für mehrwertige Prozesse, wie wir bereits beim Beispiel 3.4.2 des kontinuierlichen Schadensprozesses gesehen haben. Für das selbe differenzielle Risiko erhalten wir um einen Faktor 2 unterschiedliche mittlere Lebensdauern. Es lassen sich sogar recht einfach beliebige differenzielle Risikoverläufe konstruieren, für die die mittlere Lebensdauer bei einem kontinuierlichen Schadensmodell gleich der maximalen Lebensdauer ist, aber beim Lebensmodell beliebig nahe bei null liegt! Somit können wir nicht von einer Vergleichbarkeit der Lebensdauer bei gleicher Sicherheit bezüglich unterschiedlicher Schadensmodelle ausgehen!

Würden wir dem kontinuierlichen Schadensprozess aus Beispiel 3.4.2 einen "assoziierten" Ausfallprozess L* zuordenen, so dass L*(t) = 0 falls C₁(t) < T und L*(t) = 1 falls C₁(t) > T, kämen wir zwar auf eine Schadensdichte, die die Bestimmung der mittleren Lebensdauer nach obiger Formel erlaubte, allerdings hätte der assoziierte Prozess sonst völlig andere Eigenschaften. So würden insbesondere Informationen über den augenblicklichen Wert des Wertobjekts verloren gehen, weil kein Zwischenwert messbar ist. Auch würde die Zusammensetzung zweier kontinuierlicher Schadensprozesse andere Ergebnisse liefern als die Zusammensetzung der assoziierten Ausfallprozesse.

Kehren wir zurück zu den Ausfallprozessen. Der Erwartungswert der Lebensdauer ist laut (3.8.1) gerade die rechtsseitige Fläche der Sicherheitsfunktion S, die für Ausfallprozesse wiederum auf einfache Weise mit der Sicherheit zusammenhängt, wenn man t= t und t= 0 wählt:
S =(0,•): t ↦ (0,t)

E{T} = ℝ₀(0,•)
(3.8.2)
Somit ist für Ausfallprozesse eine enge Korrelation zwischen Sicherheit und mittlerer Lebensdauer hergestellt, natürlich unter der Voraussetzung, dass die Integrale existieren. Letzteres muss z.B. beim unvollständigen Schadensprozess nicht zutreffen. Aber selbst im Divergenzfall funktioniert hier die Anschauung noch, da wir beim unvollständigen Schadensprozess zumindest theoretisch ein ewiges Leben nicht ausschließen können. Auch vollständige Schadensprozesse können betroffen sein, wenn die Sicherheit mit zunehmendem Zeitintervall nicht schnell genug verschwindet. Intuitiv schwerer zu verdauen ist allerdings die Tatsache, dass es schnell konvergierende Sicherheitsfunktionen S gibt, die niemals den Wert 0 erreichen, somit eine unendliche maximale Lebensdauer T aufweisen, obwohl E{T} endlich bleibt!

Die dargestellte Abhängigkeit zwischen mittlerer Lebensdauer und Sicherheit offenbart auf den ersten Blick folgende Eigenschaft: Die mittlere Lebensdauer hängt als integrale Eigenschaft sowohl von der Amplitude der Sicherheit als auch von deren "Dauer" ab. Die mittlere Lebensdauer kann deshalb nicht allein proportional zum momentanen Wert der Sicherheit sein!

Beim Ausfallprozess ist die Lebensdauer bei gegebenem Verteilungstyp die einzige Variable zur Veränderung des Risikos. So ist bei rechteckiger Schadensdichte d der Parameter τ die maximale und E{T} = τ / 2 die mittlere Lebensdauer (Beispiel 3.5.1.3). Dieser Wert bestimmt gleichzeitig die Höhe (1/τ) von d und damit des differenziellen Risikos. Bei konstanter Rate r ist die mittlere Lebensdauer gerade die Zeitkonstante der Exponentialfunktion, aus der sich d zusammensetzt: E{T} = τ (Beispiel 3.5.1.1). In beiden Fällen ist die Konstante τ der einzige Parameter zur Änderung des differenziellen Risikos ℛ = d. Dabei führt eine Halbierung von ℛ nur bei der rechteckigen Schadensdichte d zu einer Verdopplung der mittleren Lebensdauer. Bei konstanter Ausfallrate r führt eine Verdopplung der Lebensdauer zwar zu einer Halbierung von r, beim differenziellen Risiko ℛ aber nur zu einem schnelleren Abfall der Exponentialfunktion, keinesfalls zur punktweisen Halbierung!

Beispiel 3.4.1 (kontinuierliches Schadensmodell) möge als Warnung dienen, dass ein mit zunehmendem Zeitintervall gegen 1 konvergierendes Risiko nicht unbedingt eine endliche mittlere Lebensdauer zur Folge haben muss. Im genannten Beispiel geht es um eine spezielle Verteilung eines kontinuierlichen Schadensprozesses; die Lebensdauer ist durch T = 1/α definiert. Zusammen mit der angenommen Gleichverteilung von α zwischen 0 und Δ ist der Lebensdauererwartungswert E{T} = E{1/α} unendlich und nicht etwa 1/E{α} = 2/Δ. Letzteres wäre der Schnittpunkt mit der 1-Linie des vollständigen Wertaufbrauchs im unlimitierten Fall gewesen, entsprechend E{C(T)} = 1 mit C(t) = αt und E{C(t)} = E{αt} = Δt/2.

Beim kumulativen Schadensmodell haben wir eine ähnliche Situation wie beim kontinuierlichen Schadensmodell. Das Ende der Lebensdauer T ist erreicht, wenn die Summe aller bisherigen Einzelschäden Mk den Wert 1 das erste Mal überschreitet. Dann gilt
K₀(T
N(T
k=1
Mk ≥ 1
(3.8.3)
Während allerdings beim kontinuierlichen Modell nur die eine Verteilung der Steigung α eine Rolle spielt, ist es hier neben der Verteilung der Sprungzeiten die Faltung aller Verteilungen von M1 bis MN(T)-1. (Beim Prozess K(t) ist die "letzte" Verteilung MN(T) durch die Begrenzung auf 1 beeinflusst durch die anderen Verteilungen und somit nicht unabhängig.) Für K₀(t) existiert sogar eine geschlossene Darstellung seiner Verteilungsfunktion FK₀(t) [z.B. 10], wenn K ein zusammengesetzter Poissonprozess mit Intensität λ ≔ Δ / τ ist:
MFK₀(t)(x) = P(K₀(t) ≤ x) 
k=0
exp(-λt)(λt)kk!-1FM*k(x) 
(3.8.4)
Hierbei stellt FM*k die k-te Faltung der Schadensverteilung der Einzelschäden M = Mk dar. Entsprechendes gilt für die Verteilungsdichten. Wegen der zu erwartenden erheblichen Komplexität beim Übergang von K₀ auf K verzichten wir hier auf eine weitere Behandlung des kumulativen Schadensmodells und betrachten abschließend einen einfachen Fall, der interessante Abschätzungen ermöglicht.

Ausgehend von einem konstanten differenziellen Risiko, lässt sich auf der Basis des Lebensmodells eine einfache Regel für das Grenzrisiko von langlebigen Wertobjekten herleiten. In diesem Fall ist das differenzielle Risiko gegeben durch ℛ(t) = d(t) ~ 1/τ und die mittlere Lebensdauer durch E{T} ~ τ/2. τ ist die maximale Lebensdauer. Daraus ergibt sich
ℛ(t) ~
1
2E{T}
(3.8.5)
Nehmen wir z.B. als Wertobjekt ein Volk mit einer mittleren Lebensdauer von 10000 Jahren an, führt dies im Lebensmodell zu einem differenziellen Risiko von  ℛ(t) = 0.00005/Jahr.  Zusätzliche Gefahren für ein Volk sollten dann so bemessen sein, dass diese das natürliche Risiko kaum erhöhen, also z.B. um 1% [4]. Dann sollte also das Zusatzrisiko 100 mal kleiner als das natürliche Risiko sein, Additivität kleiner Risiken vorausgesetzt.

Quellenangaben

1]
Risiko – was ist das eigentlich? http://www.biosicherheit.de/pdf/schule/risiko_was_ist_ein_risiko.pdf
2]
(Nano-) Technik - Risiko oder Gefahr? http://www.evangelische-akademie.de/admin/projects/akademie/pdf/programme/077151.pdf
3]
Olaf H. Peters, Arno Meyna; Handbuch der Sicherheitstechnik - Carl Hanser Verlag München Wien
4]
Vladimir M. Trbojevic; Risk Criteria in the UK and EU; Workshop on ALARP and Societal Risk Loughborough University 15 September 2004; http://gradients.lboro.ac.uk/EPSRCnetwork/workshop_subweb/societalRisk/criteria.pdf (nicht mehr verfügbar)
5]
Rudolf Dutter et al., Abriss aus der Zuverlässigkeitsrechnung, Ausfallrate, http://www.statistik.tuwien.ac.at/public/dutt/vorles/inf_bak/node89.html (nicht mehr verfügbar)
6]
A. Brückner-Foit; Zuverlässigkeit von Bauteilen, http://www.uni-kassel.de/fb15/ifw/qualitaet/qveroeff/vorlesung-zuverlaessigkeit/
7]
Volker Schmidt; Wahrscheinlichkeitstheorie; http://www.mathematik.uni-ulm.de/stochastik/lehre/ss05/wt/skript/skript.html
8]
Hartmut Milbrodt, Manfred Helbig; Mathematische Methoden der Personenversicherung‎; Published by Walter de Gruyter, 1999 ISBN 3110142260, 9783110142266
9]
Klaus D. Schmidt; Versicherungsmathematik; Published by Springer, 2005 ISBN 3540290974, 9783540290971
[10]
Manuel Bertschy; Sattelpunkt-Approximationen zur Berechnung von Ruinwahrscheinlichkeiten; Diplomarbeit Universität Bern 2003; http://www.imsv.unibe.ch/content/research/publications/theses/2003/e6079/e6261/e6316/Bertschy2003_eng.pdf

Symbolliste

{ } Menge
f Abkürzung für [0,●]f(y)dy
ℕ₀, ℕ Menge der natürlichen Zahlen mit und ohne Null
Menge der ganzen Zahlen
ℝ, ℝ₀, ℝ₊ Menge der reellen Zahlen, positiven rellen Zahlen mit 0, positiven reellen Zahlen ohne 0
E{}, Var{}, Median{} Erwartungswert [Wikipedia], Varianz [Wikipedia], Medianwert [Wikipedia]
, , ℛ Sicherheit, Risiko, differenzielles Risiko
]α,β] ≡ {γ ∈ ℝ | α < γ ≤ β}
]0,∞[ ≡ {γ ∈ ℝ | 0 < γ < ∞}
"daraus folgt"
≡, ≔ globale, lokale Definition
∨, ∧ logische Oder-Verknüpfung, logische Und-Verknüpfung
sup{} Supremum (kleinste obere Schranke) [Wikipedia]
max{} Maximum [Wikipedia]
min{} Minimum [Wikipedia]
esssup{} wesentliches Supremum [Wikipedia]
δ Delta-Distribution [Wikipedia]
Summe

Historie

2009-01-20: (3.5.1.11): Rℝ₀r ersetzt durch r
2009-03-18: Beispiel 3.1.1: Das Risiko steigt mit zunehmender Schadensdichte an und fällt nicht ab!
2009-06-03: Druckfehlerkorrektur; Abschnitt 3.5.3: an verschiedenen Stellen Z durch O ersetzt
2009-10-17: Unverständlichen Satz in Abschnitt 3.8 korrigiert
2010-12-18: Druckfehler in Abschnitt 2.1, 2.4 und 3.3 korrigiert
2010-12-18: Folgender Abschnitt wg. Unverständlichkeit gestrichen: "Letztlich kommt es darauf an, die wertbestimmende Eigenschaft eines Wertobjekts messen zu können. Je mehr Wertstufen für solch eine Messung zur Verfügung stehen, desto eher hätte man die Möglichkeit, den aktuellen Wert nicht nur statistisch durch Vergleich vieler gleichartiger Wertobjekte gleichen Alters bestimmen zu können, sondern auch durch Messung am untersuchten Wertobjekt selbst."
2011-05-17: Zwischen Definition 2.4.2 und 2.4.3 "W(t) - V(t)" ersetzt durch "W(0) - V(t)".
2011-05-17: Permalink eingeführt (http://www.bromba.com/knowhow/Was_ist_Sicherheit.htm)
2011-05-17: "(R Fraktur)" in Definition Definition 2.4.1eingefügt.
2011-05-17: "(R Fraktur)" in Satz 2.4.1 gestrichen.
2011-10-19: Referenz 4 tot, Druckfehler in Beispiel 2.4.1 beseitigt
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