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Stochastische Sicherheitstheorie
Manfred U. A. Bromba
Erstausgabe: 2009-01-17 Status: 2011-10-19
1 Einleitung
Es gibt kaum einen solch elementaren wie
unersetzlichen und häufig genutzten Begriff aus der Umgangssprache, der
so unterschiedlich, widersprüchlich und leichtfertig genutzt wird, wie
der Begriff "Sicherheit". Das hat in wissenschaftlich-technischen Disziplinen
teilweise dazu geführt, auf eine Definition dieses Begriffs gänzlich
zu verzichten und andere Termini wie "Risiko" zu bevorzugen. Auch Fragmentierungen
wie die Unterteilung in "Safety" und "Security" mögen eine Folge dieser
sprachlichen Unsicherheit sein. Trotzdem soll hier der Versuch gewagt werden,
die Frage "Was ist Sicherheit" so zu beantworten, dass je nach fachlichem
Anspruch wissenschaftlich eine beliebig genaue Verständigung möglich
ist, ohne gängige Anschauungen komplett über Bord werfen zu müssen.
Dazu bietet es sich an, Sicherheit ohne Beschränkung der Allgemeinheit
mathematisch-physikalisch zu definieren, so wie dies in der Versicherungsmathematik
[8,9] oder in
der Zuverlässigkeits-Systemtheorie [6]
für das "Risiko" üblich ist. Aus dieser Definition heraus kann eine Rückübertragung
auf umgangssprachliche Gepflogenheiten erfolgen.
Als Ergebnis dieser
Bemühungen wird man jedoch zumindest im professionellen Umfeld einen bedachteren
Umgang mit Fachausdrücken fordern müssen. Aussagen wie "Steigende Gefahr
erfordert mehr Sicherheit" machen z.B. dann wenig Sinn, wenn gemeint ist:
"Steigende Gefahr erfordert einen besseren Schutz, um die Sicherheit zu
erhalten", denn Schutz und Sicherheit sind nicht dasselbe.
2 Definitionen
2.1 Wertobjekte
und wertbestimmende Eigenschaften (Güter und Werte)
Sicherheit hat unmittelbar mit materiellen
oder immateriellen "Wertobjekten" zu tun, die einen "Wert"
repräsentieren, den es zu erhalten gilt. Der Begriff "Wert" ist Gegenstand
ausgiebiger philosophischer Diskussionen [Wikipedia].
Insbesondere ist es schwierig, ihm eine Absolutheit zuzuweisen. So hängt
z.B. der Wert des Lebens für eine Person davon ab, ob es um das eigene
Leben oder das eines Fremden geht. Und das eigene Leben wird wiederum von
einem lebensfrohen Menschen anders bewertet als von einer suizidgefährdeten
Person. Wir werden deshalb konkreter zunächst von wertbestimmenden Eigenschaften
des Wertobjekts sprechen, aus denen sich Messgrößen ableiten lassen.
Denn jedem Wertobjekt lassen sich grundsätzlich mehrere verschiedene Eigenschaften
zuordnen, die den Wertmaßstab bestimmen. Ohne solch eine Festlegung bleibt
die Wertbestimmung willkürlich.
Wertobjekte können materiell oder immateriell
sein. Am einfachsten ist es, wenn sich der Wert eines Wertobjekts mit Geld
aufwiegen lässt. In der Regel ist dies für Gebrauchsgüter des täglichen
Lebens der Fall.
Oft hat man es mit Wertobjekten zu tun,
deren Wert sich nicht aus dem Material bestimmt, sondern aus einem ideellen
Liebhaberwert, also z.B. dem Preis, den ein Kunstliebhaber für ein berühmtes
Gemälde zu zahlen bereit ist. Auch hier lässt sich der Wert des Wertobjekts
mit Geld messen. Die wertbestimmende Eigenschaft wäre im ersten Fall z.B.
der Materialpreis, im zweiten Fall der erzielbare Liebhaberpreis. Beide
Werte lassen sich in unterschiedlichen Zahlen ausdrücken, deren
physikalische Einheit z.B. der Euro ist.
Schwieriger wird es hingegen bei Gütern
wie dem menschlichen Leben. Die Bestimmung eines geldlichen Gegenwerts
stößt hier auf grundsätzliche ethische Probleme. Die Lösung ist einfach,
nämlich zweiwertig. Entweder lebt z.B. das Wertobjekt Mensch oder es lebt
nicht. Dem Leben als wertbestimmende Eigenschaft lassen sich also ebenfalls
(in diesem Fall einheitenlose) Zahlen zuordenen, z.B. 1 für lebendig und
0 für tot. Diese Lösung für Lebewesen ließe sich
im Prinzip sogar auf alle Wertobjekte übertragen, die ein definierbares
Nutzungsende aufweisen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt einige
Wertobjekte mit unterschiedlichen wertbestimmenden Eigenschaften. Bei einem
Auto könnten dies neben der Nutzbarkeit ("Leben") auch der Wiederverkaufswert
sein.
| Wertobjekt |
Wertbestimmende Eigenschaften
(Beispiele) |
Wert |
| Lebewesen |
Leben (zweiwertig) |
lebend: 1, tot: 0 |
| Volk |
|
| es lebt mindestens 1 Angehöriger:
1, |
| es lebt kein Angehöriger
mehr: 0 |
| natürliche Zahl |
|
| Bauelement |
Funktion (zweiwertig) |
funktionsfähig: 1, defekt:
0 |
| Baum |
| Leben |
| Höhe, Gewicht, erzielbarer
Preis |
|
| lebend: 1, tot: 0 |
| reelle positive Zahl |
|
| Auto |
| "Leben" |
| erzielbarer Preis, Geschwindigkeit |
|
| nutzbar: 1, unreparierbar:
0 |
| reelle positive Zahl |
|
| Gemälde |
| "Leben" |
| |
| erzielbarer Preis, Rohstoffwert |
|
| vorhanden: 1, |
| unwiederbringlich zerstört:
0 |
| reelle positive Zahl |
|
2.2 Gefahr, Bedrohung,
Gefährdung
Mit Gefahr [Wikipedia]
bezeichnet man eine Situation, in der ein Schaden entstehen kann.
Gefahr
und Gefährdung werden oftmals synonym als potenzielle Gefahrenquelle
angesehen [Wikipedia],
es sind aber auch Differenzierungen üblich. So spricht man von Gefährdung
insbesondere dann, wenn ein Wertobjekt einer Gefahrenquelle direkt, also
ohne Schutz, ausgesetzt ist. In ähnlicher Weise wird Gefährdung auch
im Bereich der IT-Sicherheitstechnik genutzt, wobei man an Stelle von Gefahr
von Bedrohung spricht. Im IT-Sinne wird eine Bedrohung (Gefahr)
dann zur Gefährdung, wenn die Bedrohung mittels einer Schwachstelle direkt
auf das zu schützende Wertobjekt als Gefahrenrezipient einwirken
kann [BSI].
Im Rahmen der hier einzuführenden stochastischen Deutung des Begriffs
Sicherheit
verzichten wir auf eine weitere Vertiefung, auch zur Vermeidung von Widersprüchen.
Stattdessen begnügen wir uns im Rahmen dieses Dokuments mit der Deutung
der Gefahr als physikalischen Mechanismus oder Begründung für die Entstehung
bzw. Erhöhung des Risikos als mathematische Größe. Der gelegentlich
üblichen "theologischen" Differenzierung "Risiken geht man ... (aktiv)
ein, Gefahren unterliegt man (passiv)" [1]
oder "Eine Gefahr tritt auf, ein Risiko geht man ein" [2]
gehen wir damit bewusst aus dem Wege. Dies soll aber nicht ausschließen,
dass auch die Gefahr als quantifizierbare Größe definierbar ist.
2.3 Schaden
Der Begriff des Schadens [Wikipedia]
ist untrennbar mit dem Wert eines Wertobjekts verbunden und beschreibt
eine Verminderung des Wertes durch ein unerwünschtes oder gefährliches
Ereignis. Dabei spielt es keine Rolle, wie der Wert
des Wertobjekts gemessen wird. Hat das betrachtete Wertobjekt
von Anfang an keinerlei Wert, kann auch keine Wertminderung und damit kein
Schaden eintreten. Eine Wertminderung ist vorstellbar als Zerstörung oder
Zerfall, als Ablauf der Nutzungsdauer oder auch als Entzug aus dem Einflussbereich
seines Besitzers (Diebstahl). Üblicherweise redet man insbesondere dann
von einem Schaden, wenn die Wertminderung vorzeitig, nichtnatürlich oder
unerwartet eintritt. Allgemein akzeptierter Ausfall durch natürliche Alterung
im Rahmen z.B. einer Spezifikation wird gelegentlich nicht als Schaden
angesehen. Wir werden trotzdem jede Art von Wertminderung als Schaden betrachten,
unabhängig von deren Ursache. Die stochastische Natur des Eintritts eines
Schadens macht eine statistische Behandlung auch dann unabdingbar, wenn
die "natürliche" Lebensdauer deterministisch bestimmt sein sollte. Innerhalb
eines mathematischen Modells wird man zunächst nur die Wirkung betrachten.
Die Ursache ist in der Regel Gegenstand oftmals subjektiver, aber trotzdem
unabdingbarer Bewertungen und Kriterien.
Ein Schaden kann sich als Total- oder
als Teilausfall äußern. Von der Definition des Wertes bzw. der Festlegung
der wertbestimmenden Eigenschaft hängt es auch ab, ob ein Ausfall zu einem
hundertprozentigen Wertverlust führt oder nur zu
einer teilweisen Wertminderung z.B. durch Leistungsverlust oder indirekt
durch Verkürzung der Lebensdauer. Letzterer Fall setzt entweder den Totalausfall
oder eine Folge von Teilausfällen, deren letzter Teilausfall den Wert
auf 0 absinken lässt, voraus, um eine einfach definierte Lebensdauermessung
zu ermöglichen.
Schäden lassen
sich grundsätzlich einem Zeitraum oder einem Ereignis zuordnen. Ereignisbezogene
Schäden kennt man z.B. vom russischen Roulette [Wikipedia],
wo zum Ereignis eine Schadenswahrscheinlichkeit gehört. In der Regel haben
wir es jedoch mit zeitbezogenen Schäden zu tun, deren Größe als Schaden
pro Zeiteinheit definierbar ist. Auf solche Schäden wollen wir uns hier
beschränken.
Allgemein lässt sich die Wertverminderung
eines Wertobjekts über der Zeit durch einen
stochastischen Prozess [Wikipedia]
X:
t ↦ X(t) mit t ∈ ℝ₀ beschreiben, der den Schaden
als zeitlichen Wertverlust aufsummiert darstellt. Hierbei lässt sich ein
konkreter Wertverlust entweder mit einem diskreten
Schadensereignis in Verbindung bringen oder als kontinuierlicher
Prozess darstellen, wie z.B. das Leck in einem Tank. Jeder Schaden führt
somit zu einer stufenartigen oder kontinuierlichen Vergrößerung des aktuellen
Gesamtschadens X(t) mit zunehmender Zeit t. Hierbei betrachten wir u.a.
die Fälle:
-
X: t ↦ X(t)
ist
ein stochastischer "Ausfallprozess": der Schaden beginnt bei t = 0 mit
X(t)
= 0 und springt nach Ablauf der Lebensdauer auf 1 = 100%. Es kann
genau eine Stufe auftreten. Dabei wird die Lebensdauer, also der Zeitpunkt
der Stufe, in der Regel nicht vorbestimmt, sondern zufällig sein.
-
X ist ein stochastischer
Prozess mit einmaligem Teilschaden, d.h., zu einem zufälligen Zeitpunkt
tritt ein in der Höhe ebenfalls zufälliger Wertverlust zwischen 0 und
100% auf.
-
X ist ein stochastischer Prozess,
der aus abzählbar oder überabzählbar vielen Stufen zufälliger Höhe
mit zufälligen Zeitpunkten besteht. Dabei sind die einzelnen Stufen in
der Regel kleiner als 1. Ist der Wert eines Wertobjekts
vollständig aufgebraucht, ist dies das Ende der Lebenszeit. Die Lebensdauer
wird umso größer sein, je kleiner die Zahl der Schadensereignisse pro
Zeiteinheit und je kleiner der Schaden pro Schadensereignis ist.
X stellt man sich am besten als Vielzahl
von Realisierungen X, also konkreten, messbaren Schadensverläufen vor,
die sich stochastisch alle gleich verhalten. Es ist dann erlaubt, zu einen
festen Zeitpunkt alle Realisierungen zu betrachten und für sie eine Wahrscheinlichkeitsverteilung
mit Mittelwert, Varianz usw. zu bestimmen. Da die stochastischen Eigenschaften
vom Zeitpunkt t abhängen, kann der Prozess X nichtstationär [Wikipedia]
sein.
Die reale Welt besteht
nicht nur aus Schäden, sondern bietet auch Wertzuwächse. In zeitlicher
Abfolge können für ein und dasselbe Wertobjekt Wertzuwächse und Wertminderungen
auftreten. Desweiteren sind viele Schäden reparierbar. Eine Reparatur
kann den ursprünglichen Wert wiederherstellen. Allerdings ist eine Reparatur
selbst natürlich auch mit Kosten verbunden, die bei einer Wertbetrachtung
in geeigneter Form zu berücksichtigen sind.
2.4 Risiko
Von Olaf H. Peters und Arno Meyna stammt
folgende statistische Definition des Risikos, die sich hervorragend als
Grundlage für unsere nachfolgenden Betrachtungen eignet: "Das Risiko
einer Anlage oder Tätigkeit ist die Summe über alle (gefährlichen) Ereignisse
der Produkte von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß und eventuell
(subjektiven) Gewichtungsfaktoren" [3].
Grundsätzlich geht es hier erst einmal um ein Wertobjekt,
das einen Wert repräsentiert und um einen Schaden, der bei einer
technischen Anlage durch ein gefährliches Ereignis hervorgerufen werden
könnte. An dieser Stelle ist noch nicht eindeutig festgelegt, auf welches
Wertobjekt
sich der Schaden und damit das Risiko bezieht: auf die Anlage oder z.B.
auf die Umwelt im verallgemeinerten Sinn oder gar auf beides. Deshalb werden
wir an dieser Stelle die Festlegung treffen, dass sich das Risiko immer
auf das zu schützende Wertobjekt beziehen
soll. Bezogen auf obige Definition kann dies folgendes bedeuten:
|
1. |
|
Die Anlage selbst ist das Wertobjekt,
das einem Schadensrisiko ausgesetzt ist. Aus Sicht des Eigentümers der
Anlage gilt es, das Risiko eines schadensbedingten Wertverlusts an der
Anlage in vernünftigen Grenzen zu halten. Verursacher eines Schadens an
der Anlage kann ein interner Fehler sein oder ein von außen herangeführtes
gefährliches Ereignis. |
|
2. |
|
Die Umwelt der Anlage kann bei einem
Schadensfall durch die Anlage in Mitleidenschaft gezogen werden und dadurch
einen Wertverlust erleiden. In diesem Fall beziehen wir das Risiko auf
die Umwelt, und die Anlage ist hier der Schadensverursacher. |
|
3. |
|
Oftmals werden Schäden an unterschiedlichen
Wertobjekten
auftreten, zunächst an der Anlage und als Folge an der Umwelt. Diese Schäden
lassen sich als verkettete Ereignisse verstehen, die nach Möglichkeit
separat zu betrachten sind. |
Wenn man also von einem Risiko spricht,
sind also folgende Fragen zu stellen:
-
Welches Wertobjekt
erleidet einen Schaden?
-
Durch welche Eigenschaften ist der Wert des
Wertobjekts definiert?
-
Wie hoch ist der mittlere Schaden?
-
Wie häufig tritt im Mittel ein Schaden ein?
-
Welcher Zeitraum wird zu Grunde gelegt?
Die Frage, was den Schaden hervorruft,
ist an dieser Stelle nicht direkt relevant. Diese Information wird aber
wichtig, wenn es um eine Risikoprognose geht, also die (prinzipiell fehlbare)
Vorhersage, wie groß das Risiko für ein Wertobjekt
ist. Läßt sich eine Prognose nämlich nicht durch Vergleich mit "ähnlichen
Anlagen" ermitteln, kommt nur eine Analyse der konkret bekannten Schadensereignisse
in Frage. Ermittelt man das Risiko hingegen nachträglich aus der Häufigkeit
und den Ausmaßen vergangener Schäden, ist eine Begründung zwar wünschenswert,
hat aber keinen Einfluss auf den ermittelten Risikowert. Die größte Bedeutung
hat die Schadensursache natürlich dann, wenn es um die Risikoverminderung
durch Schutzmaßnahmen geht. Auch Schutzmaßnahmen selbst müssen der Schadensursache
Rechnung tragen. So wird man sich gegen Verkehrsunfälle anders schützen
als vor Verletzungen bei Bergwanderungen.
Um sicherzustellen, dass der hier benutzte
Risikobegriff kompatibel ist mit der allgemeinen Anschauung (soweit diese
nicht widersprüchlich ist), werden wir zunächst eine axiomatische Definition
der mathematischen Größe "Risiko" vornehmen, an der sich eine konkrete
Definition messen lassen muss:
|
(R1) |
|
Das Risiko steigt
monoton mit zunehmender Dauer (i.S. Zeitmenge T₁ ⊂ T₂) und konstantem
mittleren Wertverlust pro Zeiteinheit |
|
(R2) |
|
Das Risiko sinkt monoton mit zunehmender
Dauer (i.S. Zeitmenge T₁ ⊂ T₂) und konstantem mittleren Wertzuwachs
pro
Zeiteinheit |
|
(R3) |
|
Das Risiko auf einer Zeitmenge vom Maß
null ist null |
|
(R4) |
|
Das Risiko steigt monoton mit zunehmendem
mittleren Wertverlust im betrachteten Zeitraum |
|
(R5) |
|
Das Risiko sinkt monoton mit zunehmendem
mittleren Wertzuwachs im betrachteten Zeitraum |
|
(R6) |
|
Ein Risiko von null entspricht mittlerer
Wertstabilität für den betrachteten Zeitraum |
|
(R7) |
|
Ein positives Risiko entspricht einem
mittleren Wertverlust im betrachteten Zeitraum |
|
(R8) |
|
Ein negatives Risiko entspricht einem
mittleren Wertzuwachs im betrachteten Zeitraum |
|
(R9) |
|
Ein 100%iges Risiko
entspricht einem mittleren 100%igen Wertverlust im betrachteten Zeitraum
bezogen auf den Startwert |
In Anlehnung an die Definiton von Olaf
H. Peters und Arno Meyna werden wir Risiko hier möglichst allgemein definieren,
um damit alle sicherheitsrelevanten Szenarien beschreiben zu können. Insbesondere
wollen wir hier keinen Unterschied zwischen "Security" und "Safety" machen.
Definition 2.4.1
|
Risiko ℜ
|
| Als Risiko ℜ
(R Fraktur) bezeichnen wir den mittleren relativen Schaden an einem Wertobjekt
über einem definierten Zeitraum, wobei der relative Schaden durch das
Verhältnis von Schaden zu Anfangswert definiert ist. |
|
Wegen der Betrachtung des relativen
Schadens ist das Risiko eine dimensionslose Größe, die üblicherweise
Werte zwischen 0 und 1 annehmen kann. Den mittleren Schaden stellt man
sich am besten mathematisch als den Erwartungswert des Schadens vor und
praktisch schätzungsweise als den Quotienten aus dem mittleren Gesamtschaden,
der an ausreichend vielen gleichartigen Wertobjekten
mit gleichem Ursprungswert unter gleichartigen Bedingungen in einem bestimmten
Zeitraum entstanden ist, und dem Ursprungswert zum willkürlich definierten
Zeitpunkt 0.
Man beachte, dass die Schadenshöhe unmittelbar
mit dem Wert eines Wertobjekts verknüpft
ist. Da sich für ein Wertobjekt unterschiedliche
wertbestimmende Eigenschaften definieren lassen, gibt es entsprechend auch
unterschiedliche Risiken. Ist z.B. das Wertobjekt
ein Baum und der Wert nicht das Leben, sondern das Trockengewicht,
so wird ein Absterben des Baums unmittelbar keinen Schaden darstellen und
damit keine unmittelbare Auswirkung auf das Risiko haben.
Die obige Risikodefinition lässt Erweiterungen
in zwei Richtungen zu. Erstens könnte man einen negativen Schaden erlauben.
In diesem Fall haben wir es mit einem Wertzuwachs zu tun. Auch sind Situationen
denkbar, in denen verschiedene Teilprozesse einen Wertverlust und einen
Wertzuwachs herbeiführen; beides könnte sich sogar die Waage halten.
Zweitens gibt es Situationen, in denen der Wertverlust größer als 100%
ist (Kontoüberziehungen). Dies könnte Sinn machen, wenn ein Wertzuwachsprozess
für einen langfristigen Ausgleich sorgen kann. Das Risiko kann also in
Übereinstimmung mit obiger Definition sowohl negative
Werte als auch (relative) Werte über 1 annehmen. Wir konzentrieren unsere
Betrachtungen allerdings zunächst auf den Fall eines Wertverlusts zwischen
0 und 100%.
Definition 2.4.2
|
Wertänderungsprozess
|
| Ein stochastischer
Prozess V: t ↦ V(t) mit t ∈ ℝ₀ wird
Wertänderungprozess
genannt, wenn für fast alle seine Realisierungen V und für fast alle
t ∈ ℝ₀ die folgenden Bedingungen gelten: |
|
|
V(t) ∈ ℝ
|
|
|
V(0) = 0
|
|
Wenn der relative
Wert W(t) eines Wertobjekts zum Zeitpunkt null 1 beträgt, W(0)
= 1, beschreibt W(0) - V(t) den aktuellen relativen Wert
zum Zeitpunkt t.
Definition 2.4.3
|
Schadensprozess
|
| Ein Wertänderungsprozess
X:
t ↦ X(t) mit t ∈ ℝ₀ wird
Schadensprozess genannt,
wenn für fast alle seine Realisierungen X und für fast alle
t₁,
t₂ ∈ ℝ₀ gilt: |
|
|
t₂ > t₁
⇒ X(t₂) ≥ X(t₁)
|
|
Trivialerweise sind
alle Schadensprozesse null oder positiv.
Definition 2.4.4
|
Wertzuwachsprozess
|
| Ein Wertänderungsprozess
Y:
t ↦ Y(t) mit t ∈ ℝ₀ wird
Wertzuwachsprozess
genannt,
wenn für fast alle seine Realisierungen Y und für fast alle t₁,
t₂ ∈ ℝ₀ gilt: |
|
|
t₂ > t₁
⇒ Y(t₂) ≤ Y(t₁)
|
|
Wertzuwachsprozesse sind gemäß unserer
Definition immer null oder negativ. Grundsätzlich lässt sich jeder Wertänderungsprozess
als Summe eines Wertzuwachsprozesses und eines Schadensprozesses schreiben:
Wertänderungsprozesse nach obiger Definition
sind nicht notwendigerweise begrenzt, können also auch Schäden über
100% beschreiben. Für viele praktische Anwendungen ist deshalb eine weitere
Eingrenzung sinnvoll.
Definition 2.4.5
|
Unvollständige und vollständige Wertänderungsprozesse
|
| Ein stochastischer
Wertänderungsprozess
V:
t ↦ V(t) mit t ∈ ℝ₀ heißt |
|
| unvollständiger Wertänderungsprozess |
|
wenn |
|
esssup{V(t) | t ∈ ℝ₀, V
ist Realisierung von V} < 1 |
|
|
|
|
|
| vollständiger Wertänderungsprozess |
|
wenn |
|
esssup{V(t) | t ∈ ℝ₀, V
ist Realisierung von V} = 1 |
|
|
Diese Definition ist insbesondere für
Schadensprozesse interessant, da Wertzuwachsprozesse von Natur aus unvollständige
Wertänderungsprozesse sind. In der Regel beschreiben nur vollständige
Schadensprozesse
die Realität in dem Sinne, dass relative Schäden zwischen 0 und 100%
liegen können. Vielfach ist es jedoch angebracht, im Sinne einer
Näherung auch unvollständige oder im Extremfall unbegrenzte Wertänderungsprozesse
zu betrachten.
| Sei V: t
↦
V(t) mit t ∈ ℝ₀ ein Wertänderungsprozess. Dann
lässt sich das Risiko ℜV:
ℝ² → ℝ
über einem Zeitraum [t₁,t₂] ⊂ ℝ₀
definieren als Erwartungswert der Änderung des Wertänderungsprozesses |
|
|
ℜV(t₁,t₂)
≡ E{V(t₂) - V(t₁)} = E{V(t₂)}
- E{V(t₁)}
|
|
| wenn die Bedingung
V(t)
→ 1 (t > 0) einem vollständigen Wertverlust relativ zum Zeitpunkt 0
entspricht. |
|
Der relative Schaden
lässt sich also durch einen stochastischen Prozess V mit der harten
Randbedingung
V(0) = 0 modellieren. Der Erwartungswert
dieses stochastischen Prozesses zum Zeitpunkt t gibt den mittleren relativen
Schaden zu diesem Zeitpunkt an und damit das Risiko für den Zeitraum 0
bis t. Das Risiko für einen Zeitraum t₂ - t₁ ist dann durch die Differenz
der Erwartungswerte des stochastischen Prozesses zu diesen beiden Zeitpunkten
gegeben. Ist der Schaden negativ, hat also ein Wertzuwachs stattgefunden,
ist das Risiko negativ ("Chance"). Ist der relative Schaden größer als
1, entspricht dies einem Risiko von größer als 100% und damit einer Kreditaufnahme.
Beweisskizze:
Das Risiko ℜV erfüllt die Bedingungen
|
0R1: |
|
man
wähle V als Schadensprozess0 |
|
0R2: |
|
man
wähle V als Wertzuwachsprozess0 |
|
0R3: |
|
ℜV(t,t)
= 0 für alle t ∈ ℝ₀ |
|
0R4: |
|
per
Definition0 |
|
0R5: |
|
per
Definition0 |
|
0R6: |
|
per
Definition0 |
|
0R7: |
|
man
wähle V als Schadensprozess0 |
|
0R8 |
|
man
wähle V als Wertzuwachsprozess0 |
|
0R9 |
|
V(T)
= 1 repräsentiert zusammen mit V(0) = 0 einen 100%igen Wertverlust.0(T
ist dann die Lebensdauer.) |
Beispiel 2.4.1
|
Verkehrsunfälle
|
| In einem Land lebe
ein Volk mit 100 Mio. Einwohnern, von denen im Jahr 2001 10000 Menschen
bei Verkehrsunfällen starben. Da das Volk einzigartig ist, kommt eine
statistische Mittelwertbildung über viele gleichartige Völker nicht in
Frage. Wenn sich die Unfälle allerdings als unabhängige Ereignisse betrachten
lassen, dürfte die Streuung auf Gund der großen Zahl von Ereignissen
relativ gering sein. Betrachtet man das Volk als Wertobjekt und die Zahl
seiner Angehörigen als seine wertbestimmende Eigenschaft, dann betrug
das durch Verkehrsunfälle im Jahr 2001 induzierte geschätzte Risiko 0.0001
= 0.01%. (Dies ist gleichzeitig das geschätzte Sterbensrisiko für den
einzelnen Einwohner als Wertobjekt im Jahr 2001, wenn wir das (zweiwertige)
Leben als wertbestimmende Eigenschaft betrachten, das man ja nur insgesamt
verlieren kann.) Der zugehörige Wertänderungsprozess V ist ein
Zählprozess mit konstanter Stufenhöhe, deren Wert 10-8 beträgt.
Außerdem ist V ein Schadensprozess, wenn wir annehmen, dass es
keine Zuwächse gibt. Somit ist
E{V(t₂) - V(t₁)}
die mittlere Schadenszahl, multipliziert mit der Stufenhöhe 10-8.
t₁ entspricht dem Jahrenbeginn 2001, t₂ dem Jahresende 2001. V
muss zunächst weder vollständig noch unvollständig sein. |
|
| Die Äquivalenz
zwischen dem in diesem Beispiel definierten Risiko des Volks und dem Risiko
seiner Einzelangehörigen ist allerdings ein Sonderfall, der dadurch zustandekommt,
dass wir bei der Betrachtung des Gesamtrisikos keine Wertzuwachsprozesse
berücksichtigt haben. Beim Volk würden Geburten einen Wertzuwachsprozess
definieren, der sogar einen Gesamtwertzuwachs ermöglicht. Einzelpersonen
ist diese Form des Wertzuwachses nicht zugänglich, das Einzelrisiko lässt
sich bei Beschreibung durch einen zweiwertigen Schadensprozess nur durch
lebensverlängernde, also rein zeitlich wirkende Maßnahmen reduzieren. |
|
Satz 2.4.2
|
Risiko bei vollständigen Schadenprozessen
|
| Sei X: t
↦ X(t) mit t ∈ ℝ₀ ein vollständiger Schadensprozess.
Dann gilt für das Risiko ℜX
und alle [t₁, t₂] ⊂ ℝ₀: |
|
|
0 ≤ ℜX(t₁,t₂)
≤ 1
|
|
Beweis: Da X ein
Schadensprozess ist, sind alle Realisierungen positiv oder null. Dies definiert
die untere Grenze. Die Vollständigkeit gewährleistet die obere Grenze.
Das Risiko ist immer abhängig vom betrachteten
Zeitintervall. In manchen Situationen wäre es interessant, Aussagen über
das augenblickliche Risiko machen zu können. Unsere Risikodefinition führt
allerdings dazu, dass das augenblickliche Risiko, also ein Risiko über
dem Zeitintervall t₂- t₁=0
, für den Zeitpunkt t ≔ t₁ =
t₂
immer gleich null ist. Normiert man allerdings das Risiko ℜ(t₁,t₂)
mit der Länge des Zeitintervalls, also t₂ - t₁, und bildet den Grenzwert
t₂- t₁ →
0, erhält man die zeitliche Ableitung des Erwartungswerts des Schadensprozesses.
Dazu setzen wir t₁≔ t und t₂≔
t + ∆t. Dann gilt:
|
|
=
|
|
→
|
(E{V})'(t)
für ∆t → 0 |
|
(2.4.2)
|
|
Definition 2.4.6
|
Differenzielles Risiko ℛ
|
| Sei V: t
↦ V(t) mit t ∈ ℝ₀ ein Wertänderungsprozess mit differenzierbarem
Erwartungswert. Dann ist das differenzielle Risiko ℛ (R Skript)
definiert als die (zeitliche) Ableitung des Erwartungswertes des stochastischen
Schadensprozesses: |
|
|
ℛ(t) ≡ (E{V})'(t)
|
|
Ganz allgemein gilt natürlich unter bestimmten
Voraussetzungen noch:
Soweit Differenzierbarkeit gewährleistet
ist, kann das differenzielle Risiko für einen Schadensprozess nur null
oder positive Werte und für einen Wertzuwachsprozess nur null oder negative
Werte annehmen.
2.5 Sicherheit
MEYERS GROSSES LEXIKON von 1980 definiert
Sicherheit so: "Zustand des Unbedrohtseins, der sich objektiv im Vorhandensein
von Schutz[einrichtungen] bzw. im Fehlen von Gefahr[enquellen] darstellt
und subjektiv als Gewissheit von Individuen oder sozialen Gebilden über
die Zuverlässigkeit von Sicherungs- und Schutzeinrichtungen empfunden
wird." Es bietet sich an, Sicherheit als das "Gegenteil" ("Komplement")
von Risiko zu definieren. Auf diese Weise erhalten wir sogar eine quantitive
Größe, die nicht im Widerspruch zur gängigen Anschauung steht und üblicherweise
beliebige Werte zwischen 0 und 1 annehmen kann:
Definition 2.5.1
|
Sicherheit
|
| Sei ℜV
das Risiko für ein beliebiges Wertobjekt mit Wertänderungsprozess
V
über einem beliebigen Zeitbereich. Dann ist die Sicherheit ∑V
gegeben durch |
|
|
∑V
≡ 1 - ℜV
: ℝ² → ℝ
|
|
Satz 2.5.1
|
Sicherheit bei vollständigen Schadenprozessen
|
| Sei X: t
↦ X(t) mit t ∈ ℝ₀ ein vollständiger Schadensprozess.
Dann gilt für die Sicherheit ∑X
und für alle [t₁,t₂] ⊂ ℝ₀: |
|
|
0 ≤ ∑X(t₁,t₂)
≤ 1
|
|
Die mittels eines vollständigen Schadensprozesses
modellierte Sicherheit eines Wertobjekts hat damit über einem Zeitraum
[t₁,t₂] alle Eigenschaften des Risikos
über dem selben Zeitraum, nur dass es sich um eine monoton fallende
Funktion handelt, deren Wert 1 ist, wenn es "kein Risiko gibt" und null
wenn das Risiko 1 beträgt, also der Gesamtschaden im betrachteten Zeitraum
fast sicher [Wikipedia]
eintritt. Für die "augenblickliche" Sicherheit ließe
sich wie im Fall des Risikos eine
differenzielle Sicherheit definieren.
Aufgrund der Sicherheitsdefinition führt die zeitliche Ableitung dazu,
dass sich lediglich das Vorzeichen ändert, also -(E{V})'
statt (E{V})'. Wenn also das Risiko steigt, fällt die Sicherheit
und umgekehrt.
Jetzt ist noch zu
definieren, wann ein Wertobjekt als sicher im Sinne einer zweiwertigen
Eigenschaft bzw. eines zweiwertigen Attributs gelten soll. Hierzu bietet
sich der Begriff des Grenzrisikos [Wikipedia]
an. Das Grenzrisiko ist ein als vertretbar definiertes Risiko [4],
wobei "vertretbar" oft eine Geschmacksfrage und für jeden Einzelfall festzulegen
ist. Ein Wertobjekt wird "sicher" genannt, wenn das tatsächliche Risiko
kleiner als das Grenzrisiko ist. Man darf dann auch von unsicher
sprechen, wenn das Risiko größer als das Grenzrisiko ist.
2.6 Schutz
Als Schutz [Wikipedia]
wollen wir Maßnahmen zur Verminderung des Risikos bezeichnen. Wir verzichten
hier auf eine mathematische Definition, da diese zur Definition der Sicherheit
nicht direkt erforderlich ist.
Allerdings gehören Risiko, Wertobjekt
(besser: Wert) und Schutz zusammen. Ein Schutz lässt sich nicht losgelöst
vom Wertobjekt / Wert betrachten. So ist ein
Tresor allein für ein Wertobjekt kein Schutz, wenn das Wertobjekt
außerhalb des Tresors gelagert wird.
Maßnahmen zur Verminderung der Risikos
oder entsprechend zur Erhöhung der Sicherheit können unterschiedlichster
Art sein, wir unterscheiden aber drei grundlegende Methoden:
-
Entschärfung oder Eliminierung von Gefahrenquellen
(Vorbeugung)
-
Maßnahmen zur Reduzierung der Wirksamkeit
von Gefahren (eigentlicher Schutz)
-
Schadenskompensation
durch Wertzuwachsprozesse (Reparatur, etc.)
Wären alle "externen" Gefahrenquellen ausgeschaltet,
bliebe lediglich das inhärente "natürliche" Risiko übrig. Das natürliche
Risiko lässt sich als untere Schranke für das Gesamtrisiko auffassen
(die sich aber durch künstliche, lebensverlängernde Maßnahmen weiter
unterschreiten ließe). Eine beliebige Unterschreitung des natürlichen
Risikos durch externe Risiken wird dann allgemein als wenig sinnvoll
erachtet. Aus dieser Tatsache lassen sich subjektiv untere Grenzen für
den externen Risikoanteil ableiten, wie z.B. das Grenzrisiko [Wikipedia].
Die Entschärfung und günstigstenfalls
Beseitigung von Gefahrenquellen ist eine äußerst wichtige Maßnahme zur
Risikoreduktion, da sie häufig am einfachsten zu realisieren ist. Im Sozialverhalten
zwischen Menschen oder Staaten könnte man sogar noch einen Schritt weiter
gehen und Gefahrenquellen gar nicht erst entstehen lassen, sich also nicht
unnötig "Feinde" machen. Sich "nicht unnötig in Gefahr zu begeben" ist
eine nützliche Anleitung, räumliche Distanz zu bekannten, aber unvermeidbaren
Gefahrenquellen zu wahren.
Hat man keinen Einfluss auf Gefahrenquellen,
Beispiel Vulkan, gibt es neben einer ausreichenden Distanz aber auch andere
wirksame Maßnahmen wie Frühwarnsysteme, kombiniert mit Flucht. Alternativ,
könnte man sich gegen Vulkanausbrüche theoretisch natürlich auch durch
geeignete Bunker schützen. An diesem Beispiel sehen wir, dass nicht jede
Schutzmaßnahme auch sinnvoll sein muss.
Das Beispiel "Autofahren" macht den Unterschied
zwischen den ersten beiden Maßnahmengruppen besonders deutlich: Die Wahrscheinlichkeit
eines Unfalls lässt sich durch defensive Fahrweise, Verzicht auf Alkohol,
angepasste Geschwindigkeit usw. reduzieren. Gehöre ich zu den "Risiko"
liebenden Autofahrern, helfen nur noch Schutzmaßnahmen wie Airbag, Knautschzonen
usw., wenn das zu schützende Wertobjekt der
Fahrer ist. Ist das zu schützende Wertobjekt
das Auto selbst, könnte man an Abstandswarner usw. denken. An diesem Beispiel
sieht man auch sehr schön, dass Schutz und Wertobjekt/Wertedefinition
zusammen betrachtet werden müssen. Während der Airbag nur den Fahrer,
nicht aber das Auto schützt, kann ein Abstandswarner beides. Und noch
etwas macht dieses Beispiel klar: Ein Schutz ist nicht nur vom Wertobjekt
abhängig, sondern auch von der Gefahrenart. Damit eine Maßnahme
ein Schutz sein kann, muss also stets die Paarung aus Wertobjekt/Wert
und Gefahrenart betrachtet werden. Desweiteren lehrt uns das Beispiel,
dass sich die Wirklichkeit aus einer Vielzahl von Gefahrenarten zusammensetzt,
die in Bezug auf das Wertobjekt unterschiedlichster
Schutzmaßnahmen bedürfen.
An dieser Stelle wollen wir gleich mit
einem beliebten Missverständnis aufräumen. Ist ein bekannter Politiker
mehr wert als ein Normalbürger, weil er einen stärkeren Schutz beanspruchen
darf? Nein - diese Personengruppe ist einer größeren Gefahr ausgesetzt
als ein Normalbürger. Um fairerweise die gleiche Sicherheit zu genießen,
muss diese Personengruppe stärker geschützt werden. Umgekehrt, brauche
ich mehr Sicherheit, wenn die terroristische Gefahr steigt? Wieder nein
- um die gleiche Sicherheit zu gewährleisten, ist ein besserer Schutz
erforderlich!
3 Sicherheitsmodelle
Alles, was sich in der realen Natur abspielt,
lässt sich nur recht unvollkommen vorherbestimmen. Wir werden trotzdem
einen Versuch unternehmen, indem wir die Natur modellieren und uns bei
der Beobachtung nicht mit der nur beispielhaft möglichen Realisierung
einzelner Schadensprozesse beschäftigen, sondern uns der Bestimmung der
stochastischen Eigenschaften widmen. Dazu wählen wir möglichst anschauliche
Modelle, deren Brauchbarkeit sich leicht an der Wirklichkeit messen lässt.
3.1 Lebensmodell
Beim Lebensmodell betrachten wir Wertobjekte,
deren wertbestimmende Eigenschaft ("Leben") nur 2 Werte annehmen kann:
0 oder 1. Dabei entspricht die 1 dem Leben und die 0 dem Tod, wenn das
Wertobjekt ein biologisches Wesen ist. Bei technischen Wertobjekten spricht
man entsprechend von Funktion und Ausfall. Zur Modellierung des Risikos
betrachten wir den Schadensverlauf und bekommen deshalb die umgekehrten
Größen: Schaden 0 entspricht "Funktion" und Schaden 1 "Ausfall". Den
Schadensverlauf definieren wir als stochastischen (Ausfall-)Prozess
L:
t
↦ L(t) mit seinen Realisierungen [Wikipedia]
L. Lebt das Wertobjekt, ist L(t) = 0, andernfalls gilt L(t) = 1. Der Zeitpunkt,
zu dem L(t) von 0 auf 1 springt, nennen wir (realisierte) Lebensdauer T.
T schwankt stochastisch und wird deshalb als Zufallsgröße
T angesetzt.
Somit hat L folgende Eigenschaften:
Definition 3.1.1
|
Ausfallprozess
|
| Ein Schadensprozess
L:
t ↦ L(t) mit t ∈ ℝ₀ wird Ausfallprozess mit
zufälligem Ausfallzeitpunkt T ∈ ℝ₊ genannt, wenn |
|
L(t) = 0 falls t < T
L(t) = 1 falls t ≥ T
|
|
|
1
|
|
Leben / Funktion
|
|
Tod / Ausfall
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
L(t)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
0
|
|
T
|
|
|
|
|
|
|
Offensichtlich ist der Ausfallprozess
ein vollständiger Schadensprozess. Als Risiko
erhalten wir:
| ℜL(t₁,t₂)
= E{L(t₂) - L(t₁)} = E{L(t₂)}
- E{L(t₁)} |
|
(3.1)
|
|
Diese Gleichung hilft
uns allerdings erst dann weiter, wenn wir die stochastischen Eigenschaften
von L kennen. Eine solche Eigenschaft ist die Verteilungsfunktion
des Ausfallzeitpunkts T. Wir werden sie D (von "Damage")
nennen.
D(t) gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Wertobjekt
im Zeitbereich zwischen 0 und t zu Schaden kommt, also ausfällt oder stirbt.
Ist diese Eigenschaft bekannt, lässt sich der Erwartungswert von L
an der Stelle t ausrechnen:
Definition 3.1.2
|
Schadensfunktion
|
| Sei L: t
↦ L(t) mit t ∈ ℝ₀ ein Ausfallprozess mit Ausfallzeitpunkt
T∈
ℝ₊. Dann ist die Schadensfunktion D: t
↦ D(t) ∈ [0,1] für alle t ∈ ℝ₀ definiert als die
Wahrscheinlichkeit, dass zu einem Zeitpunkt t bereits ein Schaden eingetreten
ist: |
|
|
D(t)
≡ P(T≤ t)
|
|
Satz 3.1.1
|
Erwartungswert des Ausfallprozesses
|
| Sei L: t
↦ L(t) mit t ∈ ℝ₀ ein Ausfallprozess mit Schadensfunktion
D.
Dann ist der Erwartungswert des Ausfallprozesses gleich der Schadensfunktion: |
|
|
E{L}
= D
|
|
Beweis:
L
ist ein zweiwertiger Prozess mit der diskreten Bernoulli-Verteilungsdichte
P(L(t)
=n), n ∈ {0,1}. P(L(t) =0) sei die Wahrscheinlichkeit,
dass L(t) zum Zeitpunkt t gleich 0 ist und P(L(t)
=1) die komplementäre Wahrscheinlichkeit für L(t) = 1. Dann gilt
für den Erwartungswert
E{L(t)} = 0∙P(L(t)
=0) + 1∙P(L(t) =1) = P(L(t) =1) = D(t).
Entsprechend lässt
sich auch die Varianz von L(t) bestimmen:
| Var{L(t)}
= E{L(t)²} - (E{L(t)})² = 0²∙P(L(t)
=0) + 1²∙P(L(t) =1) - P²(L(t) =1)
=
D(t)(1 - D(t)) |
|
(3.1.2)
|
|
Die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion
P(L(t)=n),
n ∈ {0,1}, von L(t) (zweiwertig) lässt sich schreiben als:
| P(L(t)=n)
= D(t)n(1-D(t))1-n |
|
(3.1.3)
|
|
Ist n ∉ {0,1}, gilt
P(L(t)=n)
= 0. Schließlich hat die Verteilungsfunktion
P(L(t)≤n)
von L(t) die Werte:
| P(L(t)<0)
= 0 |
|
|
| P(L(t)≤0)
= 1 - D(t) |
|
|
| P(L(t)≤n)
= 1 |
|
falls n ≥ 1 |
|
|
(3.1.4)
|
|
Aus E{L(t)}
= D(t) gewinnen wir schließlich
| ℜL(t₁,t₂)
= D(t₂) - D(t₁) |
|
(3.1.5)
|
|
sowie für das differenzielle
Risiko
Definition 3.1.3
|
Schadensdichte
|
| Sei L: t
↦ L(t) mit t ∈ ℝ₀ ein Ausfallprozess mit differenzierbarer
Schadensfunktion D. Dann ist die Schadensdichte
definiert als die Ableitung der Schadensfunktion: |
|
|
d ≡
D'
|
|
d ist oft
die
Grundlage für Berechnung der Schadeneintrittswahrscheinlichkeit
D.
Für den Menschen spricht man bei der Schadensdichte auch von der alterspezifischen
Mortalität [Wikipedia],
die sich durch bestimmte Gesetzmäßigkeiten annähern lässt.
Beispiel 3.1.1
|
Risiko bei Gleichverteilung
der Lebensdauer
|
| Sei d die
Schadensdichte eines Ausfallprozesses L mit d(t) = 1/τ falls
t ∈ [0,τ] und
d(t) = 0 sonst. Dann ist D gegeben durch
D(t)
= min{t / τ,1} und das Risiko beträgt unter der Bedingung 0 ≤
t₁ ≤ t₂ ≤ τ |
|
|
ℜL(t₁,t₂)
= D(t₂) - D(t₁) = (t₁ - t₂)/τ
|
|
| Daraus folgt intuitiv
leicht vollziehbar, dass das Risiko bei gleichverteilter Ausfallwahrscheinlichkeit
linear mit der betrachteten Zeitspanne und mit der Schadensdichte ansteigt.
Allerdings wird man solch eine Gleichverteilung in der Realität selten
antreffen! Außerhalb des möglichen Lebensdauerbereichs ist das Risiko
übrigens null, was nichts anderes bedeutet, als dass weder für ein nichtexistentes
Wertobjekt noch für ein bereits ausgefallenes ein Schaden eintreten kann.
Desweiteren gilt noch (t ≥ 0): |
|
|
ℜL(0,t)
= D(t) = min{t / τ,1}
|
|
ℜL(0,τ)
= 1
|
|
Var{L(t)}
= max{(t / τ)(1 - t / τ), 0}
|
|
Var{L(0)} = Var{L(τ)}
= 0
|
|
max{Var{L(t)}}
= Var{L(1/(2τ))} = 1/4
|
| |
| Das Gesamtrisiko
ab der Geburt ist also direkt durch die Schadensfunktion D gegeben.
Die Varianz des Prozesses L ist trivialerweise null bei Beginn der
Lebensdauer und nach Abschluss der maximalen Lebensdauer. Das Maximum wird
genau in der Lebensmitte erreicht. Das differenzielle Risiko ℛ ist gegeben
durch |
|
|
ℛL(t)
= d(t) = 1/τ falls t ∈ ]0,τ[ und
0 sonst
|
|
|
Schadensdichte,
Schadensfunktion und Prozessvarianz (τ = 1)
|
 |
|
|
|
Die Beziehung zwischen
ℜ
und D sowie zwischen ℛ und d ist für das Lebensmodell
fundamental. Deshalb lohnt es sich, ein paar grundlegende Formeln zusammenzustellen.
Zuvor definieren wir noch die Sicherheitsfunktion S, auch Survivalfunktion
genannt.
Definition 3.1.4
|
Sicherheitsfunktion
|
| Sei L: t
↦ L(t) mit t ∈ ℝo ein Ausfallprozess mit
Schadensfunktion
D. Dann ist die Sicherheitsfunktion
S
(Überlebenswahrscheinlichkeit) definiert als das Komplement der Schadensfunktion
D: |
|
|
S ≡
1
- D
|
|
S(t)
= 1 - P(T≤t) = P(T>t)
|
|
Die Sicherheitsfunktion
S
repräsentiert die Wahrscheinlichkeit, dass das Wertobjekt bis zum
Zeitpunkt t ohne Schaden geblieben ist. Damit ergeben sich für das Risiko
des Ausfallprozesses folgende Formeln (t ∈ ℝo):
|
|
(3.1.7)
|
|
|
(3.1.8)
|
|
|
(3.1.9)
|
|
|
(3.1.10)
|
| ℜL(t₁,t₂)
= S(t₁) - S(t₂) |
|
(3.1.11)
|
| ℜL(t₁,t₂)
= (t₂ - t₁)d(t) falls d im Bereich
t ∈ [t₁,t₂] stetig |
|
(3.1.12)
|
|
|
(3.1.13)
|
|
Für die Sicherheit
gelten ähnliche Beziehungen (t ∈ ℝo):
|
|
(3.1.14)
|
|
|
(3.1.15)
|
|
|
(3.1.16)
|
|
|
(3.1.17)
|
| ∑L(t₁,t₂)
= 1 - S(t₁)
+ S(t₂) |
|
(3.1.18)
|
|
|
(3.1.19)
|
| ∑L(t₁,t₂)
= ∑L(0,t₂)+
ℜL(0,t₁) |
|
(3.1.20)
|
| ∑L(t₁,t₂)=
1
- (t₂ - t₁) d(t) falls
d im Bereich
t ∈ [t₁,t₂] stetig |
|
(3.1.21)
|
|
3.1.1 Bedingtes
Risiko
Wir betrachten die
Überlebenswahrscheinlichkeit eines Wertobjekts zum Zeitpunkt t unter der
Voraussetzung, dass es zum Zeitpunkt t₀ < t noch gelebt hat. Als Maß
für das Leben betrachten wir wie üblich die Bedingung t <
T
(bzw. die Menge aller Realisierungen von
T, die die Bedingung T
> t einhalten).
Satz 3.1.1.1
|
Bedingtes Risiko
|
Sei Sc:
t ↦ Sc(t | T>t₀) die Sicherheitsfunktion
eines Ausfallprozesses
L:
t ↦ L(t)
mit der Lebensdauer T unter der Voraussetzung, dass das Wertobjekt
zum Zeitpunkt t₀ < t noch nicht ausgefallen war, charakterisiert durch
die bedingte Wahrscheinlichkeit
Sc(t
| T>t₀) ≔ P(T>t | T>t₀)
Dc(t
| T>t₀) ≔ 1 - Sc(t | T>t₀)
Dann gelten folgende
Beziehungen:
Sc(t
| T>t₀) =
S(t) / S(t₀) für t > t₀
∑Lc(t₁,t₂
|T>t) ≔ 1 - Sc(t₁ | T>t)
- Sc(t₂ |
T>t)
ℜLc(t₁,t₂|
T>t)
≔ Dc(t₂ |T>t) - Dc(t₁
| T>t)
∑Lc(t₁,t₂|
T>t₁)
= S(t₂) / S(t₁)
ℜLc(t₁,t₂|
T>t₁)
= 1 - ∑Lc(t₁,t₂|
T>t₁)
ℜLc(t₁,t₂|
T>t₁)
= (t₂ - t₁)r(t) (falls
r im Bereich t₁ ≤ t ≤ t₂
stetig)
ℜLc(t,
t+∆t | T>t) ~ ∆t r(t)
ℛLc(t
| T>t) = r(t)
|
|
Beweis: Bedingte Wahrscheinlichkeiten
[Wikipedia].
Die zur bedingten Sicherheitsfunktion
Sc:
t ↦ Sc(t | T>t₀) gehörende (Rest-)Lebensdauer
wird für Menschen auch Lebenserwartung genannt [Wikipedia].
Sie bezeichnet die noch zu erwartende Lebensdauer, wenn der Mensch zum
Zeitpunkt t₀ lebt, so dass sich die Gesamtlebensdauer additiv aus t₀
und der Lebenserwartung zusammensetzt.
3.2 Einfaches
Schadensmodell
Das einfache Schadensmodell beschreibt Güter,
die zu einem zufälligen Zeitpunkt einen einmaligen Schaden in zufälliger
Höhe erleiden. Dies kann z.B. ein Autounfall sein, bei dem der Ursprungswert
der Wiederverkaufwert vor dem Unfall ist und der absolute Schaden durch
die Differenz zwischen ursprünglichen Wiederverkaufwert und Wiederverkaufswert
unmittelbar nach dem Unfall bestimmt ist. Im Falle eines Totalschadens
mit einem relativen Schaden von 1 können wir problemlos das Lebensmodell
heranziehen. Im üblichen Fall des Teilschadens haben wir es aber mit einer
neuen Zufallsgröße zu tun, dem sog. Schadensausmaß, das die Höhe
des relativen Schadens beschreibt. Wir werden den zugehörigen Wertänderungsprozess
durch
O kennzeichnen mit den Realisierungen O, wobei der Buchstabe
O
an "One-Time" erinnern soll.
Definition 3.2.1
|
Einfacher Schadensprozess
|
| Sei M ("Magnitude")
eine
zeitunabhängige Zufallsgröße, die außerhalb des Intervalls [0,1]
identisch 0 ist und sei
L: t ↦ L(t)
mit t ∈ ℝ₀ ein Ausfallprozess
mit zufälligem Ausfallzeitpunkt T ∈ ℝ₊. Dann nennen wir O
einen einfachen Schadensprozess, wenn |
|
|
O = M L
|
|
|
1
|
|
kein Schaden
|
|
(Teil-) Schaden |
|
|
M
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
O(t)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
0
|
|
T
|
|
|
|
|
|
|
Das Risiko ist wieder gegeben durch
| ℜO(t₁,t₂)
= E{O(t₂) - O(t₁)} = E{O(t₂)}
- E{O(t₁)} |
|
(3.2.1)
|
|
Der Erwartungswert
des stochastischen Prozesses O lässt sich einfach bestimmen, wenn
man die stochastische Unabhängigkeit von M
und L annimmt. (Diese Annahme wird bei alten, ungewarteten Autos
eher nicht ganz zutreffen!) Es gilt dann:
| E{O(t)}
= E{M} E{L(t)}
= Δ D(t) |
|
(3.2.2)
|
|
mit Δ dem Erwartungswert
des Schadensausmaßes M und D der Schadensfunktion von L.
Ist d die Schadensdichte von L, ergibt sich daraus für das
Risiko
| ℜO(t₁,t₂)
= Δ (D(t₂) - D(t₁)) |
|
(3.2.3)
|
| ℜO(t₁,t₂)
= Δ (t₂ - t₁)d(t) falls
d im Bereich
t ∈ [t₁,t₂] stetig |
|
(3.2.4)
|
|
Vergleicht man ℜO
mit ℜL (3.1.5), ist wie intuitiv
erwartet, der einzige Unterschied das mittlere Schadensausmaß Δ. Der
Schaden muss zwischen 0 und 1 beschränkt sein, und damit die Schadensausmaßverteilung.
Ist die Schadensausmaßverteilung in diesem Bereich symmetrisch, beträgt
der Mittelwert Δ=½. Beide Fälle, einfaches Schadensmodell und Lebensmodell,
gehen nur dann ineinander über, wenn Δ=1. Das ist unter den gemachten
Annahmen wiederum nur dann möglich, wenn sich die Verteilung von M
auf 1 "konzentriert", also eine "Delta-Distribution" [Wikipedia]
darstellt. Das wiederum bedeutet nicht anderes, als dass beim Lebensmodell
das Schadensausmaß trivialerweise deterministisch ist und immer den Wert
1 hat. Man beachte schließlich noch, dass die einfache multiplikative
Verbindung zwischen mittlerem Schadensausmaß Δ und Eintrittswahrscheinlichkeit
D(t₂)
- D(t₁) = (t₂ - t₁)d(t) nur im Sonderfall der stochastischen
Unabhängigkeit zwischen M und L
gegeben ist!
Das differenzielle
Risiko als die zeitliche Ableitung der Prozesserwartungswerts unterscheidet
sich von dem des reinen Lebensmodells (3.1.6) ebenfalls
nur durch die Konstante Δ:
Ein interessante Frage
ist noch, ob sich für das einfache Schadensmodell eigene Schadens- und
Schadensdichtefunktionen
D
und
d finden lassen, so dass die vom Lebensmodell bekannten
Beziehungen weiterhin gelten. Das ist in der Tat möglich, wenn man
d
≔ ℛO und D ≔
∫d
definiert. Das sind dann aber keine Wahrscheinlichkeitsfunktionen mehr,
weil im nichtdeterministischen Fall
Dies korrespondiert mit der Tatsache, dass
der einfache Schadensprozess in der Regel ein unvollständiger Schadensprozess
ist, denn die Schadenshöhenverteilung ist ja per Definition auf den Bereich
[0,1] beschränkt! Somit kann das Schadensausmaß nur im deterministischen
Fall den Wert 1 annehmen.
Andererseits ist es jedoch denkbar, dass
die Verteilung des Schadens M nach unten zwar durch 0, nach oben
aber nicht durch 1 beschränkt ist. In diesem Fall können wir die Unmöglichkeit
eines höheren relativen Schadens als 1 auch durch eine Limiterfunktion
g:
ℝ
→ ℝ beschreiben, die jeden Schaden
auf 1 begrenzt:
| g(x) ≡ |
|
|
| x falls x ≤ 1 |
|
| 1 falls x > 1 |
|
|
|
|
g hat projektive Eigenschaften. Zumindest
gilt g∘g = g. Das heißt, Mehrfachanwendung ändert
das Ergebnis nicht mehr. Durch Anwendung von g werden aus nichtlimitierten
Schadensprozessen vollständige Schadensprozesse. Bei Anwendung auf vollständige
oder unvollständige Schadensprozesse bleiben diese als solche erhalten.
Der Schadensprozess
O nimmt dann folgende Form an:
Da g auf den Lebensdauerprozess L
keinen Einfluss hat, lässt sich O auch so schreiben:
Für den Erwartungswert von O erhalten
wir im Fall der stochastischen Unabhängigkeit von
g(M) und
L
| E{O(t)} = E{g(M)}
E{L(t)} |
|
(3.2.10)
|
|
Während der Erwartungswert des Ausfallprozesses
L
bereits bekannt ist, ist der erste Term unter Benutzung elementarer Rechenregeln
für Erwartungswerte gegeben durch
| tE{g(M)} |
= ∫ℝg(x)
fM(x)dx |
|
|
= ∫[0,1]
x fM(x)dx + ∫[1,∞[fM(x)dx |
|
|
≤ ∫[0,∞]
x fM(x)dx |
= E{M}t |
|
(3.2.11)
|
|
mit fM der Verteilungsdichtefunktion
von M. Das selbe Ergebnis erhält man mit der limitierten Verteilungsdichte
fg(M),
die sich mit Hilfe der Delta-Distribution [Wikipedia]
δ
darstellen lässt:
| fg(M)(x)
= w(x)fM(x) + αδ(x-1) |
|
(3.2.12)
|
|
mit der Fensterfunktion
| w(x) ≡ |
|
|
|
| 1 |
|
falls 0 ≤ x ≤ 1 |
| 0 |
|
sonst |
|
|
(3.2.13)
|
|
und dem Flächenanteil der Verteilung oberhalb
1:
Beispiel 3.2.1
|
Schadensausmaß und -zeitpunkt gleichverteilt
|
| Sei O ein
einfacher Schadensprozess der Form O = g(M)
L.
L
sei ein Ausfallprozess mit Schadensfunktion D. M sei die
(virtuelle) Schadenshöhe mit M ∈ ℝ₀ und g(M) die reale limitierte
Schadenshöhe. Die Wahrscheinlichkeitsdichte fM von M
folge einer Gleichverteilung: |
| fM(x)
≔ |
|
|
|
| 1/Δ |
|
falls 0 ≤
x ≤ Δ ∈ ℝ₀ |
|
|
|
| 0 |
|
sonst |
|
|
| Die Schadensfunktion D gehöre
zur gleichverteilten Schadensdichte d: |
| d(t) ≔ |
|
|
|
| 1/T |
|
falls 0 ≤
t ≤ T ∈ ℝ₀ |
|
|
|
| 0 |
|
sonst |
|
|
| Dann ist der Erwartungswert E{g(M)}
gegeben durch |
|
| [E{g(M)}
= |
|
∫[0,1]
x fM(x)dx + ∫[1,∞[fM(x)dx |
|
|
=
|
|
|
|
|
| Δ/2 |
|
falls Δ ≤ 1 |
|
|
|
| 1 - 1/(2Δ) |
|
falls Δ ≥ 1 |
|
|
|
|
| Für den Erwartungswert des Ausfallprozesses
L
gilt E{L(t)} = D(t) = min{t / T, 1}. Somit
haben wir für den Gesamtprozess: |
|
E{O(t)} =
|
|
|
|
|
| (Δ/2) min{t / T, 1} |
|
falls Δ ≤ 1 |
|
|
|
| (1-1/(2Δ)) min{t / T, 1} |
|
falls Δ ≥ 1 |
|
|
|
|
| Für maximale Schäden kleiner oder gleich
1 unterscheidet sich das Risiko wie erwartet nicht vom Normalfall ohne
Limitierung. Eine Limitierung einer unbeschränkten Schadensverteilung,
wie auch immer man die interpretieren mag, führt dazu, dass das Risiko
ℜO(0,t)
erst für unendlich große Δ und ausreichend große Zeiten t den Wert
1 erreichen kann. |
|
3.3 Kumulatives
Schadensmodell
Während das Lebensmodell
davon ausgeht, dass pro Wertobjekt nur ein Schaden in voller Höhe auftreten
kann, und das einfache Schadensmodell einen einmaligen Schaden zufälliger
Höhe annimmt, laufen zahlreiche reale Schadensprozesse als Aneinanderreihung
vieler kleiner Schadensfälle ab, deren Schadenshöhe einen Bruchteil des
Gesamtwerts beträgt. Voraussetzung sind teilbare Wertobjekte, wie z.B.
das Guthaben auf einem Bankkonto. Diese Art von Schadensprozessen lassen
sich z. B. als zusammengesetzte Poissonprozesse [Wikipedia]
modellieren. Hierbei ist nicht nur der Schadeneintrittszeitpunkt, sondern
wie beim einfachen Schadensprozess auch das jeweilige Schadensausmaß zufällig.
Ein stochastischer Prozess
K mit diesen Eigenschaften lässt sich
definieren durch
Definition 3.3.1
|
Kumulativer Schadensprozess
|
| Seien Mk
zeitunabhängige positive Zufallsgrößen mit jeweils eigener Verteilung
und sei N: t ↦ N(t)
mit t ∈ ℝ₀ ein stochastischer Zählprozess,
der
sich zu unbekannten, zufälligen Zeitpunkten t um jeweils eine 1 erhöht,
so dass N eine Treppenfunktion mit konstanter Treppenhöhe 1
aber zufälliger Stufenlänge ist mit
N(0) = 0. N(t) - N(s)
∈ ℕ₀ (t - s ≥ 0) folge einer diskreten
Verteilung. Dann wird der limitierte stochastische Prozess K
ein kumulativer Schadensprozess genannt, wenn gilt |
|
|
|
(3.3.1)
|
| mit |
| g(x) ≡ |
|
|
| x falls x ≤ 1 |
|
| 1 falls x > 1 |
|
|
(3.3.2)
|
| und |
|
K₀(t)
|
≡ |
|
N(t)
|
|
|
k=1
|
|
kMk |
|
(3.3.3)
|
|
|
|
|
g ist eine (nichtlineare) Limiterfunktion
(siehe auch 3.2.7), die dafür sorgt, dass der relative
Schaden den Wert 1 nicht überschreiten kann, der Schadensprozess in diesem
Fall also vollständig ist. Damit schließen wir eine "Kreditaufnahme"
aus. K₀ ist der stochastische Prozess, der üblicherweise in der
Versicherungsmathematik behandelt wird und im Gegensatz zu unserem
K
keiner Limitierung unterliegt, weshalb K₀ auch kein vollständiger
Schadensprozess in unserem Sinne ist. Üblicherweise
ist die Anzahl der Zuwächse (Treppenstufen) des Schadenzahlprozesses
N
pro Zeiteinheit poissonverteilt [Wikipedia]
während die Abstände zwischen zwei Schadensereignissen exponentialverteilt
[Wikipedia]
sind. In diesem Fall ist K₀ ein Poissonprozess [Wikipedia].
Grundsätzlich ergeben sich aus der Limitierung
g
für die Prozesse K und K₀ für alle t ∈
ℝ₀ folgende Ungleichungen:
Per Definition gilt für das Risiko:
| ℜK(t₁,t₂)
= E{K(t₂) - K(t₁)} = E{K(t₂)}
- E{K(t₁)} |
|
(3.3.5)
|
|
Zur näheren Berechnung des Risikos
ℜK
nehmen wir an, dass N ein Poissonprozess ist, dass die Mk
stochastisch unabhängig voneinander und von N sind, und dass Mk
für alle k gleich verteilt (aber nicht notwendigerweise gleichverteilt)
ist. Für K₀ ist bekannt, dass
| nE{K₀(t)}
= E{N(t)} E{Mk}
= (Δ / τ) t |
|
(3.3.6)
|
|
wobei t / τ den Erwartungswert
des Poissonprozesses N(t) und Δ den Erwartungswert von Mk
für alle k darstellt. Leider macht die (nichtlineare) Limitierung g
die exakte Berechnung des Erwartungswerts von K durch Herbeiführung
einer stochastischen Abhängigkeit deutlich komplizierter, so dass wir
uns hier mit einer Näherung begnügen:
| E{K(t)}
≤
E{K₀(t)}
= (t / τ) Δ und E{K(t)}
≤
1 |
|
(3.3.7)
|
|
Diese Näherung ist
für kleine relative Schäden ≪1 sinnvoll und dürfte für diese vermutlich
auch eine gute Approximation darstellen. Wenn es sich nachweisen lässt,
dass E{K(t)} konkav ist, gilt möglicherweise:
| ℜK(t₁,t₂) |
|
| ≤ (t₂
- t₁)Δ / τ ? |
|
falls t₁,t₂
≤ τ / Δ |
|
|
|
| ≥ 0 ? |
|
falls t₁,t₂
> τ / Δ |
|
|
(3.3.8)
|
|
Das Risiko würde also
tendenziell
mit zunehmender Dauer t₂ - t₁, mit zunehmendem mittleren Schaden Δ
und mit zunehmender Schadenshäufigkeit 1/τ ansteigen.
Man könnte jetzt
auf die Idee kommen, die mittlere Zeit E{T}, bis das Wertobjekt
vollständig aufgebraucht ist, mit der Zeit t ≔ θ gleichzusetzen, zu
der der Erwartungswert des Prozesses
K₀ den Wert 1 schneidet,
also (θ/τ)Δ =1. Daraus folgt θ = τ/Δ, ein anschaulich durchaus akzeptierbares,
aber leider in der Regel nicht einmal näherungsweise korrektes Ergebnis!
Die Limitierung kann nämlich dazu führen, dass abhängig von der Verteilung
der Schadenshöhen, der Erwartungswert niemals 1 erreicht. Wie wir beim
kontinuierlichen Schadenmodell sehen werden, kann der echte Erwartungswert
von T darüber hinaus sogar unendlich sein!
Die Varianz des
Prozesses K lässt sich abschätzen zu:
| Var{K(t)}
≤
Var{K₀(t)} = (t / τ)
E{Mk²} |
|
(3.3.9)
|
|
Das differenzielle
Risiko ℛK₀ als die zeitliche Ableitung der Prozesserwartungswerts
E{K₀} ist im nichtlimitierten Fall
besonders einfach, nämlich konstant:
Das differenzielle
Risiko des nichtlimitierten kumulativen Schadensmodells hängt nur von
der Angriffshäufigkeit und dem mittleren Schaden ab. Für den limitierten
Normalfall spricht viel für die
unbewiesene Näherung:
| KℛK(t) |
|
| ≤ Δ /
τ ? |
|
falls t ≤ τ
/ Δ |
| ≥ 0 ? |
|
falls t > τ /
Δ |
|
|
(3.3.11)
|
|
Es ist also davon auszugehen,
dass das differenzielle Risiko ℛK keine (stückweise)
Konstante darstellt, sondern mit der Zeit abfällt!
Kumulative Schadensprozesse
werden in der Regel zusammen mit Zuwachsprozessen behandelt. Beispiele
finden sich in der Versicherungswirtschaft [8,9],
wo den zufälligen Versicherungsschäden regelmäßige Beitragszahlungen
gegenüberstehen. Auch ein Volk hat als Wertobjekt die Möglichkeit zu
wachsen, wenn z.B. die wertbestimmende Eigenschaft die Anzahl seiner Bürger
ist, siehe Beispiel 2.4.1. Hier ist der Zuwachsprozess
genauso zufällig wie der Schadensprozess.
3.4 Kontinuierliches
Schadensmodell
Bisher sind wir immer von gefährlichen Ereignissen
ausgegangen, die innerhalb einer Prozessrealisierung unmittelbar einen
Schaden auslösen. Denkbar sind jedoch auch Modelle, in denen kontinuierlich
ein Schaden entsteht wie bei einem auslaufenden Fass. Dies muss nicht bedeuten,
dass der Schaden rein deterministisch ist. So können z.B. die Auslaufparameter
zufällig variieren. Wir definieren den kontinuierlichen Schadensprozess
als monoton ansteigende Funktion C: t ↦
C(t)
mit C(0) = 0, die den Wert 1 nicht überschreitet. Die Parameter
dieser Funktion, z.B. die Steigung, können Zufallsvariablen sein. Zwei
Beispiele, die dies leisten, sind die linear bis auf 1 ansteigende Funktion
mit Steigung α und der exponentielle Anstieg auf 1 mit Zeitkonstante
β.
| C₁(t)
≔ min{αt, 1} ≕ gt(α) |
|
(3.4.1)
|
|
gt ist eine Limiterfunktion,
die das Ergebnis auf 1 limitiert, also gt(α) = αt falls
α
≤ 1/t und gt(α) =1
für alle α > 1/t. Der Erwartungswert von C₁
lässt sich mit der Verteilungsdichtefunktion fα allgemein
berechnen als
| E{C₁(t)} |
= ∫]-∞,∞[gt(x)
fα(x)dx |
|
|
= t∫[0,1/t]
x fα(x)dx + ∫[1/t,∞[fα(x)dx |
|
|
(3.4.3)
|
|
Daraus lässt sich das differenzielle Risiko
durch Ableitung berechnen:
| ℛC₁(t)
= ∫[0,1/t] x fα(x)dx |
|
(3.4.4)
|
|
Für den Erwartungswert von C₂(t)
mit Verteilungsdichtefunktion fβ gilt allgemein:
| E{C₂(t)} = ∫]0,∞[(1-exp(-xt))
fβ(x)dx |
|
(3.4.5)
|
|
Das differenzielle Risiko ergibt sich zu
| ℛC₂(t)
= ∫[0,1/t] xexp(-xt) fα(x)dx |
|
(3.4.6)
|
|
Beide Schadensprozesse (C₁
und C₂) sind vollständig,
C₁
durch die Limitierung und C₂ von Natur aus. Während die Lebensdauer
beim Prozess C₁ klar durch das kleinste
T mit C₁(T)=1 definiert ist, stoßen wir bei C₂
auf ein neues Phänomen: Die Lebensdauer des so beschriebenen Wertobjekts
ist immer unendlich!
Beispiel 3.4.1
|
Gleichverteilte lineare Schadenssteigung
|
| Sei C₁
ein kontinuierlicher Schadensprozess der Form C₁(t)
≔ min{αt, 1} = gt(α). α sei
die anfänglich konstante, aber zufällige Steigung des Schadensprozesses
C₁
mit 0 < α < ∞. Die Wahrscheinlichkeitsdichte fα
von α folge einer Gleichverteilung: |
| αfα(x)
≔ |
|
|
|
| 1/Δ |
|
falls 0 ≤ x ≤ Δ ∈ ℝ₊ |
|
|
|
| 0 |
|
sonst |
|
|
| Dann ist der Erwartungswert E{C₁(t)}
gegeben durch |
|
|
1E{C₁(t)}
=
|
|
|
|
|
| Δt/2 |
|
falls t ≤ 1/Δ |
|
|
|
| 1-1/(2Δt) |
|
falls t ≥ 1/Δ |
|
|
|
|
| Dieses Ergebnis hat eine gewisse Ähnlichkeit
mit dem Resultat für den kumulativen Schadensprozess (3.3.6).
Jedoch gibt es einen signifikaten Unterschied: Zwar haben wir auch hier
einen konstanten Anstieg, danach bleibt der Erwartungswert jedoch nicht
konstant, sondern ändert sich auf der gesamten Zeitachse, ohne dabei freilich
den Wert 1 zu überschreiten. Der Grund dafür ist, dass wir beliebig niedrige
Steigungen Δ in unserer Verteilungsdichte fα zugelassen
haben. Für das differenzielle Risiko bekommen wir |
|
1ℛC₁(t)
=
|
|
|
|
|
| Δ/2 |
|
falls t ≤ 1/Δ |
|
|
|
| 1/(2Δt²) |
|
falls t ≥ 1/Δ |
|
|
|
|
|
|
Prozesserwartungswert
mit / ohne Limiter und differenzielles Risiko (Δ=1)
|
|
|
|
|
Beispiel 3.4.2
|
Gleichverteilte lineare Schadenssteigung
mit endlicher Lebensdauer
|
| Sei C₁
ein
kontinuierlicher Schadensprozess der Form C₁(t) ≔ min{αt,
1}. α sei die anfänglich konstante, aber zufällige Steigung des
Schadensprozesses
C₁ mit Δ₁ < α < Δ₂. Die Wahrscheinlichkeitsdichte
von α folge der Gleichverteilung: |
| αfα(x)
≔ |
|
|
|
| 1/(Δ₂ - Δ₁) |
|
falls 0 < Δ₁ ≤ x ≤ Δ₂ ∈
ℝ₊ |
|
|
|
| 0 |
|
sonst |
|
|
| Diesmal ist die Steigung nach unten begrenzt
und damit die maximale Lebensdauer auf 1/Δ₁ beschränkt. Der Erwartungswert
E{C₁(t)}
ist dann gegeben durch |
|
|
1E{C₁(t)}
=
|
|
|
|
|
| (Δ₁ + Δ₂)t/2 |
|
falls t ≤ 1/Δ₂ |
| (Δ₂ - Δ₁² t/2 -1/(2t))/(Δ₂
- Δ₁) |
|
falls 1/Δ₂ ≤ t ≤ 1/Δ₁ |
| 1 |
|
falls t ≥ 1/Δ₁ |
|
|
|
|
| Der Schadenverlauf ist also zunächst
linear, um dann ab t = 1/Δ₂ etwas komplexer bis auf 1 anzusteigen. Der
maximale Schaden (C₁(t) = 1) ist nach Ablauf der Lebensdauer bei
t = 1/Δ₁ erreicht. Für das differenzielle Risiko bekommen wir diesmal |
|
1ℛC₁(t)
=
|
|
|
|
|
| (Δ₁ + Δ₂)/2 |
|
falls t ≤ 1/Δ₂ |
| (1/(2t²) - Δ₁²/2)/(Δ₂ - Δ₁) |
|
falls 1/Δ₂ ≤ t ≤ 1/Δ₁ |
| 0 |
|
falls t ≥ 1/Δ₁ |
|
|
|
|
| Die Lebensdauer T ist gegeben
durch C₁(T) = αT = 1, also T = 1/α,
und liegt zwischen 1/Δ₂ und 1/Δ₁. Der Erwartungswert E{T}
lässt sich mittels elementarer Regeln bestimmen durch |
|
|
E{T} =
|
∫ℝt
fT(t)dt |
|
=
|
∫ℝt-1fα(t)dt |
|
=
|
|
|
=
|
|
|
|
| Zur Berechnung
der Varianz gehen wir von der Definition Var{C₁(t)}
≔ E{C₁(t)²} - (E{C₁(t)})² aus und erhalten
folgende Formeln: |
|
|
E{C₁(t)²}
=
|
|
|
|
|
| ⅓(Δ₁² + Δ₁Δ₂ + Δ₂²)t² |
|
falls t ≤ 1/Δ₂ |
| ⅓(3Δ₂ - Δ₁³t² - 2/t)/(Δ₂
- Δ₁) |
|
falls 1/Δ₂ ≤ t ≤ 1/Δ₁ |
| 1 |
|
falls t ≥ 1/Δ₁ |
|
|
| (E{C₁(t)})² = |
|
|
|
|
| ¼(Δ₁² + 2Δ₁Δ₂ + Δ₂²)t² |
|
falls t ≤ 1/Δ₂ |
| ¼(Δ₁⁴t² - 4Δ₁²Δ₂t + 4Δ₂²
+ 2Δ₁² - 4Δ₂/t +1/t²)/(Δ₂ - Δ₁)² |
|
falls 1/Δ₂ ≤ t ≤ 1/Δ₁ |
| 1 |
|
falls t ≥ 1/Δ₁ |
|
|
| Var{C₁(t)} = |
|
|
|
|
| (Δ₁ - Δ₂)²t²/12 |
|
falls t ≤ 1/Δ₂ |
| ((Δ₁⁴-4Δ₁³Δ₂)t² + 12Δ₁²Δ₂t
- 6(2Δ₁Δ₂+2Δ₁²) + 4(Δ₂+2Δ₁)/t -3/t²)/(12(Δ₂ - Δ₁)²) |
|
falls 1/Δ₂ ≤ t ≤ 1/Δ₁ |
| 0 |
|
falls t ≥ 1/Δ₁ |
|
|
|
|
| Besonders komplex
sind die vorangegangenen Darstellungen im Bereich 1/Δ₂ ≤ t
≤ 1/Δ₁, in dem der kontinuierliche Schadensprozess
C₁
den Wert 1 erreichen kann, was durch die Verteilungsdichte von α vorgegeben
ist. Davor ist der Anstieg der Varianz quadratisch, oberhalb des Bereichs
trivialerweise konstant 0. Vereinfachungen ergeben sich an den Randstellen
und für den Fall Δ₁ = 0, was dem Beispiel
3.4.1 entspricht (Δ ≕ Δ₂): |
|
|
Δ₁=0 ⇒ Var{C₁(t)}
=
|
|
|
|
|
| (Δ₂t)²/12 |
|
falls t ≤ 1/Δ₂ |
| (4/(Δ₂t) -3/(Δ₂t)²)/12 |
|
falls 1/Δ₂ ≤ t < ∞ |
|
|
|
|
Var{C₁(1/Δ₂)}
=
|
|
(Δ₁ - Δ₂)²/(12Δ₂²) |
|
|
Var{C₁(1/Δ₁)}
=
|
|
0 |
|
|
|
| Lässt man Δ₁
gegen Δ₂ gehen, dies würde dem deterministischen Fall entsprechen,
konvergiert die Varianz gegen 0 und die mittlere Lebensdauer E{T}
gegen die maximale Lebensdauer 1/Δ₁ = 1/Δ₂ = τ. Dieser Fall gewinnt
dadurch an Interesse, dass das differenzielle Risiko hier exakt dem des
Lebensdauermodells bei konstanter Verteilungsdichte entspricht: ℛ
= 1/τ, siehe Beispiel 3.1.1. Obwohl sowohl
Risiko als auch differenzielles Risiko in beiden Fällen gleich sind, ist
die mittlere Lebensdauer im Fall des Lebensmodells nur halb so groß, nämlich
τ/2! Wir können beide Fälle nur durch die Varianz unterscheiden, und
die ist nur beim Lebensmodell ungleich null, siehe Beispiel
3.1.1. Letzendlich bedeutet dies, dass sich Modelle mit unterschiedlichen
wertbestimmenden Eigenschaften nur eingeschränkt vergleichen lassen. |
|
|
|
|
3.5 Zusammengesetzte
Risiken
Ein Wertobjekt ist
im Laufe seiner Lebenszeit in der Regel immer einer Vielzahl von einzelnen
Gefahrenquellen ausgesetzt. Damit erhebt sich für das wertobjektzentrische
Risiko
ℜX
die Frage, wie es sich aus den Einzelrisiken, die sich wiederum einzelnen
Gefahrenquellen zuordnen lassen, zusammensetzt. Wir gehen davon aus, dass
das Einzelrisiko ausschließlich von einer einzelnen Gefahrenquelle ausgeht.
"Überlagern" sich mehrere Einzelrisiken, wird man in der Regel nicht mit
einer einfachen additiven Vergrößerung des Gesamtrisikos rechnen können.
Dazu betrachten wir die Fälle Lebensmodell,
einfaches Schadensmodell, dreiwertiges Schadensmodell, kumulatives
Schadensmodell und kontinuierliches Schadensmodell.
3.5.1 Lebensmodell
Die für Lebensmodelle
grundlegende Beziehung
| ℜL(t₁,t₂)
= D(t₂) - D(t₁) |
|
(3.5.1.1)
|
|
zeigt, dass das Risiko
vollständig durch die zum Schadensprozess L(t) gehörende Schadensfunktion
D
bestimmt ist. Wir stellen uns jetzt zwei stochastisch unabhängige Schadensprozesse
L₁
und L₂ vor, die beide gemeinsam auf das Wertobjekt
einwirken. Das Ergebnis
L ist wieder ein Ausfallprozess und lässt
sich logisch relativ einfach herleiten:
|
L₁
|
L₂
|
L
|
|
0
|
0
|
0
|
|
0
|
1
|
1
|
|
1
|
0
|
1
|
|
1
|
1
|
1
|
|
(3.5.1.2)
|
|
L(t) ist als
nichts anderes als die logische ODER-Verknüpfung von L₁(t) und
L₂(t).
Wenn nun L₁(t) und L₂(t) die Verteilungsfunktionen
D₁(t)
und D₂(t) haben, so geben letztere die Wahrscheinlichkeiten
P(Schaden1)
und
P(Schaden2) an, dass der Schaden zwischen 0 und t auftritt.
Für die Vereinigung der beiden Ereignisse Schaden1 und Schaden2 gilt die
elementare Regel [Wikipedia]
| P(Schaden1
∪ Schaden2) = P(Schaden1) + P(Schaden2) - P(Schaden1
∩ Schaden2) |
|
(3.5.1.3)
|
|
Sind die beiden Ereignisse
Schaden1 und Schaden2 stochastisch unabhängig, gilt:
| P(Schaden1
∩ Schaden2) = P(Schaden1)P(Schaden2) |
|
(3.5.1.4)
|
|
Daraus erhalten wir
| D(t) = D₁(t)
+ D₂(t) - D₁(t)D₂(t) |
|
(3.5.1.5)
|
|
Alternative
Ableitung: L lässt sich unter Nutzung der Grundrechenarten auch
so darstellen:
|
1
- L = (1 - L₁)(1 - L₂)
⇔
L =
L₁ + L₂ - L₁L₂ |
|
(3.5.1.6)
|
|
Stochastische
Unabhängigkeit liefert dann:
|
E{L}
= E{L₁} + E{L₂} - E{L₁}E{L₂}
⇒
D(t) = D₁(t) + D₂(t) - D₁(t)D₂(t) |
|
(3.5.1.7)
|
|
Dieser
Ausdruck lässt sich noch weiter vereinfachen, wenn man die zugehörigen
Sicherheitsfunktionen
S(t) betrachtet mit S(t) ≔ 1-D(t):
wobei
die Sicherheitsfunktionen identisch sind mit den Wahrscheinlichkeiten aus
(3.5.1.4). |
Leider gibt es keine
einfache Ableitung des Gesamtrisikos ℜL aus den Einzelrisiken
ℜL₁und
ℜL₂.
Das heißt insbesondere:
| L = L₁
∨ L₂ ⇏ ℜL
= ℜL₁ + ℜL₂ |
|
(3.5.1.9)
|
|
Das gleiche trifft
auch für die Sicherheit ∑L zu. Dies wird insbesondere
der Tatsache geschuldet, dass die Kombination beliebiger Risiken nicht
zu einem Gesamtrisiko von mehr als 100% führen darf!
Im Rahmen von Lebensdauerbetrachtungen
wird häufig auch die Ausfallrate r betrachtet [5].
Während die Schadensdichte d
allgemein die Wahrscheinlichkeitsdichte für einen Ausfall in einem infinitesimal
kleinen Zeitfenster beschreibt, geht die Ausfallrate von der bedingten
Wahrscheinlichkeit aus, dass das Wertobjekt
bisher nicht ausgefallen ist.
Definition 3.5.1.1
|
Ausfallrate
|
| Sei L: t
↦ L(t) mit t ∈ ℝ₀ ein Ausfallprozess mit
Schadensfunktion D = 1 - S und Schadensdichte
d.
Dann ist die Ausfallrate r definiert
für alle t ∈ ℝ₊ durch: |
|
|
r(t)
≡
d(t)/S(t)
|
|
Da S(t) die Ausfälle in der Zukunft
integral beschreibt, können wir die Rate r als Renormalisierung
der Schadensdichte
d im Zeitpunkt t ansehen. r ist eineindeutig
mit d, D oder S verknüpft:
Aus der Rate r
lässt sich durch Integration die Größe R definieren:
Daraus wiederum ergibt
sich mit den entsprechenden Randbedingungen
Wenden wir diesen Ausdruck
auf die zusammengesetzten Sicherheitsfunktionen S = S₁S₂
an und schreiben S ≔ exp(-R), S₁ ≔ exp(-R₁)
und S₂ ≔ exp(-R₂), so gilt offensichtlich S
= exp(-(R₁+R₂)) und damit R = R₁+R₂.
Da sich
R durch Integration aus r ableitet und die Integration
linear ist, muss auch gelten
| S = S₁S₂ |
|
⇔ |
|
r = r₁
+
r₂ |
|
⇔ |
|
R = R₁+R₂ |
|
(3.5.1.13)
|
|
wenn r₁ und
r₂
die zu S₁ und S₂ gehörenden Ausfallraten sind. Wir haben
also eine Möglichkeit gefunden, die Überlagerung zweier Risiken durch
die einfache Addition der zugehörigen Ausfallraten darzustellen!
Am schwierigsten
verhalten sich die Schadensdichten d,
d1
und d2:
| d = d₁
+ d₂ - (d₁D₂ + D₁d₂) |
|
(3.5.1.14)
|
|
oder
| d = d₁S₂
+ S₁d₂ (= ℛ = ℛ₁S₂ + S₁ℛ₂) |
|
(3.5.1.15)
|
|
Auch hier gibt es neben
der reinen Addition der Schadensdichten einen
immer positiven Korrekturterm
d₁D₂ + D₁d₂,
der dafür sorgt, dass die Fläche von d immer 1 bleibt, so wie
dies auch für d₁ und d₂ gelten muss. (Zum Beweis differenziert
man die Gleichung D = D₁+D₂-D₁D₂.)
Auch wenn reine
Additivität nicht gegeben ist, so lässt sich aus der Gleichung D(t)
= D₁(t) + D₂(t) - D₁(t)D₂(t) doch wenigstens
eine Ungleichung für die Addition der Einzelrisiken ableiten.
Satz 3.5.1.1
|
Zusammengesetzte Risiken
|
Seien L₁:
t ↦ L₁(t) und L₂: t ↦ L₂(t) mit t
∈ ℝo zwei stochastische Ausfallprozesse mit kombiniertem
Ausfallprozess L: t ↦ L(t) (t
∈ ℝo). Dann folgen die zugehörigen Risiken ℜL₁,
ℜL₂
und ℜL für alle t₂
≥ t₁ ≥ 0 der Ungleichung
| ℜL(t₁,t₂)
≤ ℜL₁(t₁,t₂) +
ℜL₂(t₁,t₂) |
|
|
| Das zusammengesetzte
Risiko ist also immer kleiner oder gleich der Summe der Einzelrisiken. |
|
Beweis:
Es gilt ℜL(t₁,t₂) = ℜL₁(t₁,t₂)
+ ℜL₂(t₁,t₂) - D₁(t₂)D₂(t₂)
+ D₁(t₁)D₂(t₁). Da t₂ ≥ t₁ und D, D₁
und
D₂ monoton verlaufen, ist der Term - D₁(t₂)D₂(t₂)
+ D₁(t₁)D₂(t₁) immer 0 oder negativ. Damit ist die
Ungleichung bewiesen.
Der vorstehende
Satz stellt zumindest sicher, dass sich Gefahren nicht gegenseitig "aufschaukeln"
können. Die Summe der Risiken stellt damit in Abschätzungen immer den
ungünstigsten Fall dar. Aus der zusammengesetzten Schadensdichte
d
= d₁ + d₂ - (d₁D₂ + D₁d₂)
lässt sich eine ähnliche Ungleichung auch für die entsprechenden differenziellen
Risiken ableiten:
Wir fassen zusammen:
-
Die Überlagerung zweier
Risiken ℜL ist nicht rein additiv, sondern kleiner
oder gleich der Summe der Einzelrisiken.
-
Das differenzielle
Risiko ℛL ist nicht rein additiv, sondern kleiner oder
gleich der Summe der differenziellen Einzelrisiken.
-
Vielmehr gibt es für
die Überlagerung der Schadensfunktionen D einen Korrekturterm,
der die Wahrscheinlichkeiten nicht über 1 wachsen lässt.
-
Das gleiche gilt für
die Schadensdichte d.
-
Die Sicherheitsfunktionen
S
multiplizieren sich
-
Die Ausfallraten r
und deren Integrale R addieren sich
| Eine
weitere Möglichkeit der Ableitung zusammengesetzer Risiken besteht in
der Betrachtung der Gesamtlebensdauer: Führen zwei unabhängige Risiken
auf die Lebensdauern T₁
und T₂
, so beträgt die resultierende Gesamtlebensdauer bei Aufeinandertreffen
beider Risiken zur neuen Lebensdauer T = min{T₁,T₂}.
Für P(T>t) gilt dann P(T>t) = P(min{T₁,T₂}>t).
Dies entspricht der Bedingung, dass (T₁>t)
∧ (T₂>t
). Also gilt P(T>t) = P(min{T₁,T₂}>t)
= P({T₁>t}
∩ {T₂>t}).
Im Falle der Unabhängigkeit lässt sich der letzte Term als Produkt der
Einzelwahrscheinlichkeiten schreiben: P(T>t) = P(T₁>t)P(T₂>t).
Dies ist aber nichts anderes als die bereits bekannte Aussage: S
= S₁S₂. |
Beispiel 3.5.1.1
|
Konstante Ausfallrate
|
Bei elektronischen
Bauelementen geht man vielfach von einer konstanten Ausfallrate r
aus. Aufgrund der Definition der Ausfallrate über die bedingte Wahrscheinlichkeit,
bedeutet eine konstante Ausfallrate, dass insbesondere die Vorlebensdauer
und damit das Alter keine Rolle spielt. Wir setzen also r(t) ≔
1/ τ, dann ist
|
| R(t) |
|
= |
|
t / τ |
| S(t) |
|
= |
|
exp(-t /
τ) |
| D(t) |
|
= |
|
1 - exp(-t
/ τ) |
| d(t) |
|
= |
|
exp(-t /
τ) / τ |
|
Risiko und Sicherheit
sind damit gegeben durch:
|
| ℜL(t₁,t₂)
= D(t₂) - D(t₁) = exp(-t₁ / τ) - exp(-t₂
/ τ) |
| ∑L(t₁,t₂)
=
S(t₂) + D(t₁) = 1 + exp(-t₂ / τ) - exp(-t₁
/ τ) |
|
|
|
Beispiel 3.5.1.2
|
Verdopplung der Ausfallrate
|
Eine spezielle
Form der Überlagerung zweier Gefahren ist die "Verdopplung" der Gefahr.
Wir simulieren dies durch Verdopplung der Ausfallrate r, d.h. r
→ 2r, und betrachten die Auswirkung zunächst allgemein:
|
| r(t) |
|
→ |
|
2r(t) |
| R(t) |
|
→ |
|
2R(t) |
| S(t) |
|
→ |
|
exp(-2R(t))
= (exp(-R(t)))² = S²(t) |
| d(t) |
|
→ |
|
2d(t) S(t) |
| ℜ(t₁,t₂) |
|
→ |
|
ℜ(t₁,t₂)(S(t₁)
+ S(t₂)) ≤ 2ℜ(t₁,t₂) |
|
Aus einer Verdopplung der Gefahr folgt
also nicht notwendigerweise ein doppeltes Risiko! |
|
Beispiel 3.5.1.3
|
Verdopplung der Ausfallrate bei Gleichverteilung
|
Nehmen wir nun
an, die Schadensdichte d sei im Bereich 0 bis τ gleichverteilt,
dann gilt innerhalb des Bereichs 0 ≤ t < τ zunächst mit T
als Zufallsgröße der Lebensdauer:
|
| r(t) |
|
= |
|
1/(τ - t) |
| d(t) |
|
≔ |
|
1/ τ |
| D(t) |
|
= |
|
t / τ |
| S(t) |
|
= |
|
1 - t/τ |
| E{T} |
|
= |
|
τ / 2 |
| Median{T} |
|
= |
|
τ / 2 |
| sup(T) |
|
= |
|
τ |
| ℜ(t₁,t₂) |
|
= |
|
(t₂ - t₁)/τ |
| ℛ(t) |
|
= |
|
1/ τ |
|
Man beachte, dass
die Ausfallrate r gegen Ende der maximalen Lebenszeit τ singulär
wird. Wer also gegen Ende der maximalen Lebenszeit immer noch lebt, hat
eine stark steigende Wahrscheinlichkeit, "diesen Zustand noch rechtzeitig
vor Ablauf zu beenden". Eine Verdopplung der Ausfallrate r → 2r
führt
dann zu
|
| r(t) |
|
→ |
|
2r(t) |
| d(t) |
|
→ |
|
2(1 - t/τ)d(t) |
| D(t) |
|
→ |
|
(2 - t/τ)D(t) |
| S(t) |
|
→ |
|
(1 - t/τ)S(t) |
| E{T} |
|
→ |
|
2/3E{T} |
| Median{T} |
|
→ |
|
(2 - √2)Median{T} |
| sup{T} |
|
→ |
|
sup{T} |
| ℜ(t₁,t₂) |
|
→ |
|
(2 - (t₁+ t₂)/τ)ℜ(t₁,t₂) |
| ℛ(t) |
|
→ |
|
2(1 - t/τ)ℛ(t) |
|
Die Interpretation
dieses Ergebnisses hält einige Überraschungen bereit. Zunächst einmal
reduziert sich nicht wie erwartet die mittlere Lebensdauer T auf die Hälfte,
sondern in diesem Fall nur um ein Drittel ( Faktor 2/3). Das Risiko verhält
sich sogar variabel: sind t₁ + t₂ klein gegen τ, verdoppelt
sich wie "gewünscht" das Risiko. Gegen Ende der maximalen Lebensdauer
τ, wenn für kleine Zeiträume t₂ - t₁ die Summe t₁ + t₂ in der
Größenordnung 2τ zu liegen kommt, stellt man sogar eine Verminderung
des Risikos fest. Dei Erklärung ist relativ einfach: Da der Erwartungswert
der Lebensdauer sinkt, wird das Risiko gegen Ende der maximalen Lebensdauer
sinken, da die Wahrscheinlichkeit steigt, dass man schon vorher gestorben
ist. |
|
Beispiel 3.5.1.4
|
Verdopplung einer konstanten Ausfallrate
|
Nehmen wir an,
dass die Ausfallrate konstant ist, also r(t) = 1/τ, dann ergibt
die Verdopplung der Ausfallrate folgende Ergebnisse
|
| r(t) |
|
= |
|
1/ τ |
|
→ |
|
2r(t) |
| R(t) |
|
= |
|
t / τ |
|
→ |
|
2R(t) |
| d(t) |
|
≔ |
|
exp(-t/τ)/τ |
|
→ |
|
2exp(-2t/τ)/τ |
| D(t) |
|
= |
|
1-exp(-t/τ) |
|
→ |
|
1-exp(-2t/τ) |
| S(t) |
|
= |
|
exp(-t/τ) |
|
→ |
|
exp(-2t/τ) |
| E{T} |
|
= |
|
τ |
|
→ |
|
½E{T} |
| Median{T} |
|
= |
|
ln(2)τ |
|
→ |
|
½Median{T} |
| sup{T} |
|
= |
|
∞ |
|
→ |
|
∞ |
| ℜ(t₁,t₂) |
|
= |
|
exp(-t₁/τ)
- exp(-t₂/τ) |
|
→ |
|
(exp(-t₁/τ)
+
exp(-t₂/τ))ℜ(t₁,t₂) |
|
Im Vergleich zur
konstanten Schadensdichte im letzten Beispiel ist hier die Welt insofern
wieder in Ordnung als eine Verdopplung der Ausfallrate zu einer Halbierung
der erwarteten Lebensdauer führt! |
|
3.5.2 Einfaches
Schadensmodell
Nehmen wir an, ein Schadensprozess O
setzt sich aus zwei einfachen Schadensprozessen O₁
und O₂ zusammen. Die Frage ist nun,
wie diese Zusammensetzung rechnerisch erfolgt, damit O wieder ein
einfacher Schadensprozess ist. Eine einfache Addition kommt nicht in Frage,
das Ergebnis wäre ja ein dreiwertiger Prozess. Defakto darf der zusammengesetzte
Prozess aber wie beim Ausfallprozess nur das erste Schadensereignis von
zwei möglichen berücksichtigen. Damit die Betrachtung nicht zu einfach
ausfällt, gehen wir davon aus, dass die mittleren Schadensausmaße nicht
gleich sind. Es gelte also:
Der zusammengesetzte Prozess O könnte
sich dann so darstellen:
|
O₂
|
O₁
|
O
|
|
0
|
0
|
0
|
|
0
|
M₁
|
M₁
|
|
M₂
|
0
|
M₂
|
|
M₂
|
M₁
|
M₃
|
|
(3.5.2.3)
|
|
M₃ ist ein unbestimmter relativer Schaden,
der von M₁ und M₂
so abhängt, dass er den Wert 1 nicht überschreitet, beispielsweise M₃
= M₁ oder M₃ = M₂,
je nachdem, welcher Wert bereits vorher bestand.
Der Zeitpunkt des
Schadens wird ausschließlich durch die Ausfallprozesse
L₁ und
L₂
bestimmt und definiert somit einen neuen Ausfallprozess L₃,
der sich wie bereits betrachtet ableiten lässt. Die Frage ist nur, wie
sich die Schadenshöhe M₃ ermitteln lässt.
Dazu nehmen wir im Folgenden immer an, dass M₃
= M₁ oder M₃
= M₂, je nachdem, welcher Wert bereits vorher
bestand.
Um den Erwartungswert
E{O(t)}
des Prozesses O zu berechnen, benötigen wir die gemeinsame Verteilungsfunktion
fO(t)(n,x)
des Ausfallprozesses und der zugehörigen Schadensgröße.
O kann
die teilweise zufälligen Werte 0, M₁ oder
M₂ annehmen,
hat also eine diskrete dreiwertige Verteilungsfunktion.
M₁ und
M₂
sind wiederum Zufallgrößen mit eigener, i.a. stetiger Verteilungsdichtefunktion.
Wir unterstellen
stochastische Unabhängigkeit aller beteiligten Zufallsgrößen und definieren
die zusammengesetzte Verteilung der Zufallsgröße O(t)
in der pn(t)
die Wahrscheinlichkeit darstellt, dass O zum Zeitpunkt t den Wert
0 (n=0) mit Erwartungswert Δ₀=0, die Zufallsgröße M₁
(n=1) mit Erwartungswert Δ₁ oder die Zufallsgröße M₂ (n=2)
mit Erwartungswert Δ₂ annimmt und fn(x) die Wahrscheinlichkeitsdichte
der jeweiligen Zufallsgrößen Mn darstellt. Den Erwartungswert
von O(t) bestimmen wir durch Summation über n und Bildung des ersten
Moments bezüglich der Randverteilungsdichte [Wikipedia]
des Schadens:
|
E{O(t)}
|
= p₀(t)Δ₀
+ p₁(t)Δ₁ + p₂(t)Δ₂ |
|
= p₁(t)Δ₁
+ p₂(t)Δ₂ |
|
(3.5.2.5)
|
|
wegen Δ₀ = 0. p₀(t)
ist die Wahrscheinlichkeit, dass bis zum Zeitpunkt t kein Schaden auftritt
und hat die Werte
| p₀(t)
= (1-D₁(t))(1-D₂(t)) = S₁(t)S₂(t) |
|
(3.5.2.6)
|
|
Für
die Berechnung der Wahrscheinlichkeiten p₁(t) und p₂(t)
ziehen wir die Wahrscheinlichkeiten dafür heran, dass zunächst ein Schaden
M₁
und noch kein Schaden M₂ eintritt bzw. dass zunächst ein Schaden
M₂
und noch kein Schaden
M₁ eintritt. Allerdings müssen wir laut
obiger Tabelle noch den Fall berücksichtigen, dass der zweite Schaden
hinzukommt, also beide Schäden gleichzeitig auftreten, wobei aber nach
Eintritt eines ersten Schadens laut Definition kein Schadenszuwachs mehr
entstehen kann, das Wertobjekt also "immun" geworden ist. Die Wahrscheinlichkeit
für das gleichzeitige Vorhandensein der Schäden wollen wir aufteilen
und entsprechend ihren Anteilen nach
M₁ und M₂ den davor
beschriebenen Wahrscheinlichkeiten zuschlagen, so dass p₁(t) die
Gesamtwahrscheinlichkeit für einen Schaden M₁ und
p₂(t)
die Gesamtwahrscheinlichkeit für einen Schaden
M₂ repräsentieren
und die Summe aus
p₀(t) bis p₂(t) immer 1 ergibt. Nach
etwas Rechnerei ergibt sich
|
p₁(t)
= |
|
|
D₁(t)S₂(t)(1-p₀(t))
|
|
|
D₁(t)S₂(t)
+ D₂(t)S₁(t)
|
|
|
|
|
(3.5.2.7)
|
|
p₂(t)
= |
|
|
D₂(t)S₁(t)(1-p₀(t))
|
|
|
D₁(t)S₂(t)
+ D₂(t)S₁(t)
|
|
|
|
|
(3.5.2.8)
|
|
Die folgenden einfachen
Beispiele lassen sich zur Plausibilisierung der obigen Rechnung heranziehen:
Beispiel 3.5.2.1
|
Gleiche Verteilungen
des Schadenseintrittszeitpunkts
|
| Sei D ≔
D₁
= D₂
⇒ |
|
p₁(t)
= ½(1-p₀(t)) = ½D(t)(2 - D(t))
p₂(t)
= p₁(t)
|
|
| Damit gilt: |
|
|
E{O(t)}
= D(t)(2 - D(t))½(Δ₁ + Δ₂)
|
|
| Dieses Ergebnis
lässt sich also als Produkt eines Ausfallprozesses mit verdoppelter Ausfallrate
r
(Beispiel 3.5.1.2) und dem Mittelwert aus den
beiden Schadensausmaß-Erwartungswerten darstellen, was nicht unvernünftig
erscheint. |
|
Beispiel 3.5.2.2
|
Disjunkte Schadensdichten
|
| Seien D₁
und D₂ disjunkt in dem Sinne, dass das Produkt der zugehörigen
Dichtefunktionen identisch null ist und D₂ seinen aktiven Bereich
"hinter" D₁ hat, also für größere Zeiten. Das heißt, das Wertobjekt
ist mit Sicherheit durch den ersten Schadensprozess
O₁ geschädigt
worden, bevor
O₂ zum Zuge kommt. Dann gilt trivialerweise:
D₁D₂
= D₂ , D₂(1 - D₁) =
0
und
D₁(1
- D₂) = D₁ - D₂.
Wie für das einfache
Schadensmodell zu erwarten, erhalten wir
E{O(t)}
= D₁(t)Δ₁.
|
|
Beispiel 3.5.2.3
|
Gleiche Schadensausmaß-Erwartungswerte
|
| Es seien die Erwartungswerte
der Schadensgrößen M₁ und M₂ beide gleich Δ. Dann
vereinfacht sich der Erwartungswert des Schadensprozesses zu: |
|
|
E{O(t)}
= (D₁(t) + D₂(t) - D₁(t)D₂(t)) Δ
|
|
| Auch dieses Ergebnis
geht in die bisherigen Ergebnisse zusammengesetzter Ausfallprozesse über,
wenn man Δ ≔ 1 setzt. Allerdings können die Ausgangschadensprozesse
dann nicht mehr wie gefordert unvollständig sein, es sei denn, M₁
und M₂ sind deterministisch (Varianz = 0). Sind beide Schadensprozesse
unvollständig, wird auch der resultierende Schadensprozess unvollständig
sein. |
|
3.5.3 Dreiwertiges
Schadensmodell
Wir gehen wie in 3.5.2
wieder von zwei einfachen Schadensprozessen
O₁
und
O₂
aus, kombinieren diese aber diesmal additiv zu einem dreiwertigen Schadensprozess
O
und nehmen an, dass die Höhe der beiden einzelnen Schäden den Wert ½
nicht überschreiten kann.
| O = O₁
+ O₂ = M₁L₁
+
M₂L₂ |
|
(3.5.3.1)
|
|
Wir können Matrix (3.5.2.3)
vom zusammengesetzten einfachen Schadenprozess übernehmen. Nur gilt jetzt
M₃ = M₁ + M₂, wobei M₃ wegen eingangsseitiger
Festlegung den Wert 1 nicht überschreiten kann.
Die zusammengesetzte Verteilung der Zufallsgröße O(t) soll die
gleiche Form wie (3.5.2.4)
haben. Da der zusammengesetzte Prozess jetzt 4 Zustände annehmen kann,
müssen wir die Wahrscheinlichkeiten neu berechnen. Diese sind im Ergebnis
sogar noch einfacher, weil wir den 4. Zustand nicht auf die anderen 3 verteilen
müssen:
|
O₂
|
O₁
|
O
|
pn |
Schadensmittelwerte |
|
0
|
0
|
0
|
p₀ = S₁S₂ |
Δ₀ = 0
|
|
0
|
M₁
|
M₁
|
p₁ = D₁S₂ |
Δ₁
|
|
M₂
|
0
|
M₂
|
p₂ = S₁D₂ |
Δ₂
|
|
M₂
|
M₁
|
M₃
|
p₃ = D₁D₂ |
Δ₃ = Δ₁
+ Δ₂
|
|
(3.5.3.2)
|
|
Daraus ergibt sich
für den Mittelwert des dreiwertigen Schadensprozesses das wenig überraschende
Ergebnis:
E{O(t)}
= p₀(t)Δ₀ + p₁(t)Δ₁ + p₂(t)Δ₂ + p₃(t)(Δ₁
+ Δ₂)
⇓
E{O(t)}
= D₁(t)Δ₁ + D₂(t)Δ₂
|
|
(3.5.3.3)
|
|
Eine Verallgemeinerung
auf N-wertige Prozesse dürfte einfach sein, sobald nur der maximale
Gesamtschaden den Wert 1 nicht überschreiten kann:
|
E{O(t)}
=
|
|
|
N
|
|
| n=1 |
|
Dn(t)Δn1 |
|
(3.5.3.4)
|
|
Gehen die Dn
alle aus Gleichverteilungen dn
hervor mit gleichem Parameter τ und gleichen Schadensmittelwerten
Δn = Δ, führt dies unter der Voraussetzung, die Verteilungsdichtefunktion
des Summenschadens bleibt auf den Bereich [0,1] beschränkt, zu dem einfachen
Ergebnis:
| E{O(t)}
= min{NΔτ-1 t , 1} |
|
(3.5.3.5)
|
|
Lässt man beliebige
Verteilungsdichten für die Einzelschäden zu, ist O wieder durch
g(O)
zu ersetzen, siehe (3.2.8). Im Falle der Addition
zweier Schadensterme O₁ und O₂
erhalten wir wie bekannt 4 Zustände für die Schadenshöhe (0, M₁,
M₂,
M₁
+ M₂) mit den Wahrscheinlichkeiten
pn,
n=1,...,4. Summiert man die zusammengesetzte Verteilung
fO(t)(n,x),
erhält man die für die Schadenshöhe zuständige Randverteilungsdichte
fO(t)(x):
|
1fO(t)(x)
≔
|
|
|
n
|
|
|
n
|
|
1fO(t)(n,x)1= |
|
n
|
|
|
n
|
|
1pn(t)
fn(x)1 |
|
(3.5.3.6)
|
|
Für den Prozesserwartungswert
E{g(O(t)}
folgt daraus, vgl. erste Gleichung in (3.2.11):
| E{g(O(t))}
= p₁(t) E{g(M₁)} +p₂(t)
E{g(M₂)}
+p₃(t) E{g(M₁ + M₂)} |
|
(3.5.3.7)
|
|
weil g ausschließlich
auf die Verteilungsdichten f der Schadenshöhen wirkt. Können die
Einzelschäden
Mn
den Wert 1 niemals überschreiten, wohl aber die Summenschäden, gilt die
etwas vereinfachte Version
| E{g(O(t))}
= p₁(t) E{M₁} +p₂(t)
E{M₂}
+p₃(t) E{g(M₁ + M₂)} |
|
(3.5.3.8)
|
|
Es unterliegt dann
also nur der Summenterm der Limitierung. Trotzdem wird, bedingt durch die
Nichtlinearität
g, das Ergebnis nicht nur wesentlich komplexer
ausssehen als (3.5.3.4),
sondern auch von den Verteilungsdichten fn abhängen!
Beispiel 3.5.3.1
|
Schadensausmaß gleichverteilt
|
| Sei O ein
zusammengesetzter Schadensprozess der Form O = O₁
+ O₂ = M₁L₁
+
M₂L₂
mit den einfachen Schadensprozessen O₁
und O₂.
L₁
und L₂ seien Ausfallprozesse mit
gleicher Schadensfunktion
D.
M sei die (virtuelle) Schadenshöhe
mit M ∈ ℝ₀ und
g(M) die reale
limitierte Schadenshöhe. Die Wahrscheinlichkeitsdichten fM₁
und fM₂ seien gleich fM und folgen
einer Gleichverteilung: |
| VfM(x)
≔ |
|
|
|
| 1 |
|
falls 0 ≤ x ≤ 1 |
|
|
|
| 0 |
|
sonst |
|
|
| Die Schadensfunktion D gehöre
zur gleichverteilten Schadensdichte d: |
| d(t) ≔ |
|
|
|
| 1/T |
|
falls 0 ≤ t ≤ T ∈ ℝ00 |
|
|
|
| 0 |
|
sonst |
|
|
| Dann ist der Erwartungswert E{g(M₁+M₂)}
gegeben durch |
|
| [E{g(M₁+M₂)}
= |
|
∫[0,1]
x fM₁+M₂(x)dx + ∫[1,∞[fM₁+M₂(x)dx |
|
|
=
|
|
5/6 |
|
|
| Für den Erwartungswert des Gesamtschadensprozesses
O
gilt dann für t ≥ 0: |
|
E{g(O(t))}
=
|
|
|
|
|
| t / T - t² / (6T²) |
|
falls t ≤ T |
|
|
|
| 5/6 |
|
falls t ≥ T |
|
|
|
|
| Ohne den Limiter g hätte der
Prozess O das abweichende Ergebnis |
|
E{O(t)} =
|
|
|
|
|
| t / T |
|
falls t ≤ T |
|
|
|
| 1 |
|
falls t ≥ T |
|
|
|
|
| geliefert. Dieser Erwartungswert ist
nur als Näherung für den limitierten, realen Prozess zu gebrauchen, da
der zusammengesetzte Prozess O für einzelne Realisierungen durchaus
den Wert 1 überschreiten kann und deshalb als Schadensprozess weder vollständig
noch unvollständig ist. |
|
|
Verlauf der Prozesserwartungswerte
ohne / mit Limitierung (T=1)
|
 |
|
|
|
3.5.4 Kumulatives
Schadensmodell
Anders als beim Lebensmodell,
lassen sich beim kumulativen Schadensmodell die Schäden einfach addieren,
jedenfalls solange der Gesamtschaden nicht den Wert des Wertobjekts überschreitet.
Der aus zwei kumulativen Schadensprozessen kombinierte Schadensprozess
muss dann kein einfacher zusammengesetzter Poissonprozess mehr sein. Nehmen
wir an, K sei der kombinierte Schadensprozess aus den einzelnen
zusammengesetzten Poissonprozessen K₁
und K₂, so gilt:
g ist durch
(3.2.7) definiert und
sorgt dafür, dass der Schaden nicht größer als 100% werden kann.
K
ist dann ein vollständiger Schadensprozess. Der Erwartungswert lässt
sich als Näherung an die Summe der einzelnen Erwartungswerte abschätzen,
wenn für n ∈ {1,2} die mittleren Schäden Δn und die Erwartungswerte
der zugehörigen Zählprozesse 1/τn bekannt sind.
|
E{K(t)}
= E{g(K₁(t) + K₂(t))}
≤ E{K₁(t)} +
E{K₂(t)
= (Δ₁/τ₁ + Δ₂/τ₂)t
|
|
(3.5.4.2)
|
|
Für das Risiko gilt
dann ebenfalls keine einfache Additivität, höchstens in Form einer unbewiesenen
Ungleichung:
| ℜK(t₁,t₂)
≤ ℜK₁(t₁,t₂)
+
ℜK₂(t₁,t₂) |
|
(3.5.4.3)
|
|
3.5.5 Kontinuierliches
Schadensmodell
Wir überlagern wie beim kumulativen Schadensmodell
zwei kontinuierliche Schadensprozesse C₁ und C₂
so,
dass wieder ein kontinuierlicher Schadensprozess C entsteht:
| C(t) ≔ min{C₁(t)
+
C₂(t), 1} |
|
(3.5.4.4)
|
|
mit
Der zusammengesetzte Prozess lässt sich
schreiben als
und ist damit wieder ein gleichartiger Schadensprozess
mit additiver Steigung. Die zufällige Lebensdauer T des kontinuierlichen
Schadensprozesses ist gleich der umgekehrten Steigung
und entspricht der "Parallelschaltung" der
beiden Ursprungslebensdauern T₁ und T₂.
Der Erwartungswert der Lebensdauern der hier definierten kontinuierlichen
Prozesse ist übrigens unendlich, wenn α, β zwischen 0
und Δ ∈ ℝ₊ gleichverteilt sind.
3.6 Zusammenhang
mit ISO/IEC-Definition
Nach ISO/IEC Guide 51:1999(E) ist das Risiko
als "Kombination der Eintrittswahrscheinlichkeit
eines Schadens und dem Schadensausmaß" recht allgemein definiert
und bezieht sich auf ein Einzelrisiko. Wir prüfen nun, inwieweit sich
die von uns gewählte Risikodefinition problemlos in die ISO/IEC-Definition
einfügt.
Beim Ausfallprozess ist das Schadensausmaß
immer 100% = 1. Gemäß unserem Lebensmodell
ist das Risiko gegeben durch (3.1.5) ℜL(t₁,t₂)
= D(t₂) - D(t₁), wobei sich
die Differenz
D(t₂) - D(t₁)
problemlos als Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Schaden zwischen
t₁ und t₂ auffassen lässt. Somit sind
alle ISO/IEC-Terme erfasst. Die Kombination ist eine Multiplikation.
Der einfache Schadensprozess
führt zum Risiko (3.2.3) ℜO(t₁,t₂)
= Δ(D(t₂) - D(t₁)). Mit
Δ als dem Erwartungswert des Schadensausmaßes und D(t₂) - D(t₁)
als der Eintrittswahrscheinlichkeit passt auch hier die Festlegung nach
ISO/IEC. Ordnet man dem Gesamtrisiko verschiedene Einzelrisiken zu, führt
dies unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. ausreichend kleine Schäden)
auf eine Summe aus Produkten von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadensausmaßen,
siehe (3.5.3.4). Diese Form findet sich am klarsten
in der Definition von [3] wieder.
Der kumulative Schadensprozess
lässt sich beschreiben durch die Ungleichung ℜK(t₁,t₂)
≤ (t₂ - t₁)Δ/τ. In diesem Ausdruck
bestimmt Δ das mittlere Schadensausmaß, während (t₂ - t₁)/τ
für die mittlere Anzahl der Schäden im Zeitintervall t₂ - t₁
steht. Hier geht unsere Definition über die ISO/IEC-Definition hinaus,
da das kumulative Schadensmodell mit multiplen Schadensereignissen rechnet.
Würde man in der ISO/IEC-Definition allerdings den Begriff "Wahrscheinlichkeit"
durch mittlere Häufigkeit ersetzen, wäre Gleichklang hergestellt. Denn
anders als Wahrscheinlichkeiten dürfen mittlere Häufigkeiten auch Werte
über 1 annehmen.
Schließlich legt
das kontinuierliche Schadensmodell besonders deutlich die Grenzen der üblichen
Festlegung des Risikos durch Produkte aus Eintrittswahrscheinlichkeit
und Schadensausmaß offen. Für das sehr spezielle Beispiel
3.4.2 ist das Risiko z.B. gegeben durch ℜC₁(t₁,t₂)
= ½(Δ₁ + Δ₂)(t₂ - t₁), wenn t₁,t₂
≤ 1/Δ₂ (< 1/Δ₁). Hier ist nicht sofort ersichtlich, was das
Schadensausmaß und was die Eintrittswahrscheinlichkeit ist. Im deterministischen
Fall Δ₁ = Δ₂ = Δ bekämen wir ℜC₁(t₁,t₂)
= Δ(t₂ - t₁). Da in diesem Fall die Eintrittswahrscheinlichkeit
1 ist, kann das Schadensausmaß nur Δ(t₂ - t₁)
sein. Leider hilft dies für den statistischen Fall kaum weiter, insbesondere,
wenn man den gesamten Risikobereich aus Beispiel
3.4.2 betrachtet.
3.7 Unvollständige
Schadensprozesse
Vollständige Schadensprozesse
beschreiben die Vorstellung, dass jedes Wertobjekt nach mehr oder weniger
langer Zeit immer einen Totalschaden (relativer Schaden = 1) erleidet.
Dies drückt sich beim Ausfallprozess durch eine auf 1 normierte Fläche
der Schadensdichte aus. Gerade aber bei der Aufteilung eines Gesamtrisikos
in Einzelrisiken findet man zeitbegrenzte Risiken, die nicht zwangsläufigerweise
zu einem Schaden führen, sondern über die Lebenszeit des Wertobjekts
vielleicht nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 10%. Die Frage ist also,
ob man auch Schadensdichten definieren darf, deren Fläche kleiner als
1 ist. Die Antwort an dieser Stelle ist: Man muss es nicht, wenn das Wertobjekt
"von Natur aus" eine begrenzte endliche Lebensdauer hat. Wir zeigen an
einem Beispiel, dass man in der Praxis problemlos die fehlende Fläche
der Schadensdichte zeitlich dort "unterbringen" darf, wo die Lebenswahrscheinlichkeit
des Wertobjekts sowieso null ist.
Beispiel 3.7.1
|
Spezielle Überlagerung zweier Risiken
|
Seien d₁ und d₂ zwei
spezielle Schadensdichten der dazugehörigen Ausfallprozesse, die definiert
sind durch
|
|
|
d₁(t)
= 1/τ falls 0 ≤ t ≤ τ und 0 sonst |
|
|
|
|
|
|
|
d₂(t)
= 1/(2β) falls 0 ≤ t ≤ β oder ϑ - β ≤ t ≤ ϑ und 0 sonst, mit
ϑ ≥ 2β |
|
|
|
|
1/2β
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Fläche: 1/2
|
|
|
|
Fläche: 1/2
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
0
|
|
β
|
|
ϑ-β
|
|
ϑ
|
|
|
|
|
|
|
d₂ ist so
konstruiert, dass die beiden von 0 verschiedenen Funktionsteile gleich
hoch (1/(2β)) und breit (β) sind. Mit dem Parameter ϑ lässt sich der
Abstand beider Teile einstellen. Beide Schadensdichten d₁
und d₂ haben wie gefordert die Fläche
1, unabhängig von τ , ϑ oder β. Für die zugehörigen Sicherheitsfunktionen
ergibt sich:
S₁(t)
= 1 - t / τ falls 0 ≤ t ≤ τ und 0 sonst
S₂(t)
= 1 - t / (2β) falls 0 ≤ t ≤ β, 1/2 falls β ≤ t ≤ ϑ - β, (ϑ
- t)/(2β) falls ϑ - β ≤ t ≤ ϑ und 0 sonst
Die Erwartungswerte
der einzelnen Lebensdauern sind gegeben durch die rechtsseitige Fläche
der Sicherheitsfunktionen:
E{T₁}
= τ / 2
E{T₂}
= ϑ / 2
d₂ ist
also so gewählt worden, dass β keinen Einfluss auf den Erwartungswert
der Lebensdauer hat. Treffen beide Risiken aufeinander, ergibt sich die
resultierende Sicherheitsfunktion S als Produkt der Einzelfunktionen:
S(t) = S₁(t)S₂(t)
Durch die spezielle
Wahl β ≤ τ und ϑ > 2τ ergibt sich eine besonders einfache Form von
S,
da S₁ den hinteren Ausläufer von
S₂
quasi abschneidet:
S(t) = (1
- t / τ)(1 - t / (2β)) falls 0 ≤ t ≤ β und 0 sonst
⇒
E{T}
= (β + τ)/4 - β²/(12τ)
Das Ergebnis hängt
nicht von ϑ ab! Setzt man nun β = τ, ergibt sich E{T}
= (5/12)τ. Die erwartete resultierende Lebensdauer ist also etwas kleiner
als die mittlere Einzellebensdauer. Lässt man β → 0 gehen, konvergiert
die Lebensdauer gegen τ/4. Mit
d₂
haben wir eine Schadensdichte konstruiert, die ein Wertobjekt
mit 50% Wahrscheinlichkeit innerhalb eines konstanten Zeitintervalls ausfallen
und mit 50% ewig leben lässt, wenn ϑ gegen ∞ strebt. Die Halbierung
der resultierenden Lebensdauer haben wir im Prinzip der Fernwirkung des
hinteren Teils von d₂ zu verdanken.
Dabei spielt in diesem Fall die Form des hinteren Teils keine Rolle, er
wird ja durch S₁ abgeschnitten. Aber
die Normierung auf Fläche 1 sorgt für den erforderlichen Ausgleich. |
|
Die sich aus obigen
Beispiel ergebende Frage ist, ob man Schadensdichten definieren darf, die
ein zeitweilig bestehendes Zusatzrisiko beschreiben, aber keine auf 1 normierte
Fläche besitzen. Denkbar wäre dies für Gefahren, die nur kurze Zeit
auf das Wertobjekt einwirken. Wären sie die
einzige Schadensursache, bestünde aber real eine endliche Wahrscheinlichkeit
für unendlich langes Leben, die über den Standardmechanismus nur korrekt
abzubilden ist, wenn wir uns des Tricks aus dem Beispiel bedienen.
Nicht nur zeitbegrenzte
Gefahren führen zu unvollständigen Schadensprozessen. Auch der einfache
Schadensprozess ist unvollständig, da der einzelne Schaden nicht zu
einem Totalausfall führen muss.
3.8 Sicherheit
und Lebensdauer
Beim Lebensmodell ist
die Lebensdauer selbst eine essenzielle Größe, die wir bisher noch nicht
ausreichend gewürdigt haben. Auch die meisten anderen bisher behandelten
Modelle gehen davon aus, dass zu irgendeinem Zeitpunkt der Wertverlust
vollständig ist, wodurch sich ein Lebensende, und damit eine (zufällige)
Lebensdauer
T definieren lässt. Schon die Intuition legt einem
die Existenz einer Beziehung zwischen Sicherheit und Lebensdauer nahe,
in der sich die mittlere Lebensdauer E{T} mit zunehmender
Sicherheit erhöht. In der Tat gilt für Ausfallprozesse (Definition
3.1.1) die besonders einfach abzuleitende Beziehung:
| E{T}
= ∫ℝ t d(t)dt =
∫ℝ₀S |
|
(3.8.1)
|
|
Allerdings werden wir
damit leben müssen, dass nur Ausfallprozesse über eine Schadensdichte
verfügen, die auch gleichzeitig die Wahrscheinlichkeitsdichte für die
Lebensdauer repräsentiert. Leider gilt dies nicht für mehrwertige Prozesse,
wie wir bereits beim Beispiel
3.4.2 des kontinuierlichen Schadensprozesses
gesehen haben. Für das selbe differenzielle Risiko erhalten wir um einen
Faktor 2 unterschiedliche mittlere Lebensdauern. Es lassen sich sogar recht
einfach beliebige differenzielle Risikoverläufe konstruieren, für die
die mittlere Lebensdauer bei einem kontinuierlichen Schadensmodell gleich
der maximalen Lebensdauer ist, aber beim Lebensmodell beliebig nahe bei
null liegt! Somit können wir nicht von einer Vergleichbarkeit der Lebensdauer
bei gleicher Sicherheit bezüglich unterschiedlicher Schadensmodelle ausgehen!
Würden wir dem
kontinuierlichen Schadensprozess aus Beispiel
3.4.2 einen "assoziierten" Ausfallprozess
L*
zuordenen, so dass
L*(t) = 0 falls C₁(t) <
T
und L*(t) = 1 falls C₁(t) > T, kämen wir zwar auf
eine Schadensdichte, die die Bestimmung der mittleren Lebensdauer nach
obiger Formel erlaubte, allerdings hätte der assoziierte Prozess sonst
völlig andere Eigenschaften. So würden insbesondere Informationen über
den augenblicklichen Wert des Wertobjekts verloren gehen, weil kein Zwischenwert
messbar ist. Auch würde die Zusammensetzung zweier kontinuierlicher Schadensprozesse
andere Ergebnisse liefern als die Zusammensetzung der assoziierten Ausfallprozesse.
Kehren wir zurück
zu den Ausfallprozessen. Der Erwartungswert der Lebensdauer ist laut (3.8.1)
gerade die rechtsseitige Fläche der Sicherheitsfunktion
S, die
für Ausfallprozesse wiederum auf einfache Weise mit der Sicherheit ∑
zusammenhängt, wenn man t₂ = t und t₁
=
0 wählt:
S = ∑(0,•): t ↦
∑(0,t)
⇓
E{T}
= ∫ℝ₀∑(0,•)
|
|
(3.8.2)
|
|
Somit ist für Ausfallprozesse
eine enge Korrelation zwischen Sicherheit und mittlerer Lebensdauer hergestellt,
natürlich unter der Voraussetzung, dass die Integrale existieren. Letzteres
muss z.B. beim unvollständigen Schadensprozess nicht zutreffen.
Aber selbst im Divergenzfall funktioniert hier die Anschauung noch, da
wir beim unvollständigen Schadensprozess zumindest theoretisch ein ewiges
Leben nicht ausschließen können. Auch vollständige Schadensprozesse
können betroffen sein, wenn die Sicherheit mit zunehmendem Zeitintervall
nicht schnell genug verschwindet. Intuitiv schwerer zu verdauen ist allerdings
die Tatsache, dass es schnell konvergierende Sicherheitsfunktionen S
gibt, die niemals den Wert 0 erreichen, somit eine unendliche maximale
Lebensdauer T aufweisen, obwohl E{T} endlich bleibt!
Die dargestellte
Abhängigkeit zwischen mittlerer Lebensdauer und Sicherheit offenbart auf
den ersten Blick folgende Eigenschaft: Die mittlere Lebensdauer hängt
als integrale Eigenschaft sowohl von der Amplitude der Sicherheit
als auch von deren "Dauer" ab. Die mittlere Lebensdauer kann deshalb nicht
allein proportional zum momentanen Wert der Sicherheit sein!
Beim Ausfallprozess
ist die Lebensdauer bei gegebenem Verteilungstyp die einzige Variable zur
Veränderung des Risikos. So ist bei rechteckiger Schadensdichte d
der Parameter τ die maximale und E{T} = τ / 2 die mittlere
Lebensdauer (Beispiel 3.5.1.3). Dieser Wert
bestimmt gleichzeitig die Höhe (1/τ) von
d und damit des differenziellen
Risikos. Bei konstanter Rate
r ist die mittlere Lebensdauer gerade
die Zeitkonstante der Exponentialfunktion, aus der sich d zusammensetzt:
E{T}
= τ (Beispiel 3.5.1.1).
In beiden Fällen ist die Konstante τ der einzige Parameter zur Änderung
des differenziellen Risikos ℛ = d. Dabei führt eine Halbierung
von ℛ nur bei der rechteckigen Schadensdichte
d zu einer Verdopplung
der mittleren Lebensdauer. Bei konstanter Ausfallrate
r führt eine
Verdopplung der Lebensdauer zwar zu einer Halbierung von r, beim
differenziellen Risiko ℛ aber nur zu einem schnelleren Abfall der Exponentialfunktion,
keinesfalls zur punktweisen Halbierung!
Beispiel
3.4.1 (kontinuierliches Schadensmodell) möge als Warnung dienen, dass
ein mit zunehmendem Zeitintervall gegen 1 konvergierendes Risiko nicht
unbedingt eine endliche mittlere Lebensdauer zur Folge haben muss. Im genannten
Beispiel geht es um eine spezielle Verteilung eines kontinuierlichen Schadensprozesses;
die Lebensdauer ist durch T = 1/α definiert. Zusammen mit
der angenommen Gleichverteilung von
α zwischen 0 und Δ ist der
Lebensdauererwartungswert E{T} = E{1/α} unendlich
und nicht etwa 1/E{α} = 2/Δ. Letzteres wäre der Schnittpunkt
mit der 1-Linie des vollständigen Wertaufbrauchs im unlimitierten Fall
gewesen, entsprechend E{C(T)} = 1 mit C(t)
= αt und E{C(t)} = E{αt} = Δt/2.
Beim kumulativen
Schadensmodell haben wir eine ähnliche Situation wie beim kontinuierlichen
Schadensmodell. Das Ende der Lebensdauer T ist erreicht, wenn die Summe
aller bisherigen Einzelschäden Mk den Wert 1 das
erste Mal überschreitet. Dann gilt
|
K₀(T)
|
= |
|
N(T)
|
|
|
k=1
|
|
Mk
≥
1 |
|
(3.8.3)
|
|
Während allerdings
beim kontinuierlichen Modell nur die eine Verteilung der Steigung α
eine Rolle spielt, ist es hier neben der Verteilung der Sprungzeiten die
Faltung aller Verteilungen von M1 bis MN(T)-1.
(Beim Prozess K(t) ist die "letzte" Verteilung MN(T)
durch die Begrenzung auf 1 beeinflusst durch die anderen Verteilungen und
somit nicht unabhängig.) Für K₀(t) existiert sogar eine geschlossene
Darstellung seiner Verteilungsfunktion FK₀(t)
[z.B. 10], wenn K₀
ein zusammengesetzter Poissonprozess mit Intensität λ ≔ Δ / τ ist:
|
MFK₀(t)(x)
= P(K₀(t) ≤ x)
|
= |
|
∞
|
|
| k=0 |
|
exp(-λt)(λt)kk!-1FM*k(x) |
|
|
(3.8.4)
|
|
Hierbei stellt FM*k
die k-te Faltung der Schadensverteilung der Einzelschäden M = Mk
dar. Entsprechendes gilt für die Verteilungsdichten. Wegen der zu erwartenden
erheblichen Komplexität beim Übergang von K₀ auf K verzichten
wir hier auf eine weitere Behandlung des kumulativen Schadensmodells und
betrachten abschließend einen einfachen Fall, der interessante Abschätzungen
ermöglicht.
Ausgehend von einem
konstanten differenziellen Risiko, lässt sich auf der Basis des Lebensmodells
eine einfache Regel für das Grenzrisiko von langlebigen Wertobjekten herleiten.
In diesem Fall ist das differenzielle Risiko gegeben durch ℛ(t) = d(t)
~ 1/τ und die mittlere Lebensdauer durch E{T} ~ τ/2. τ
ist die maximale Lebensdauer. Daraus ergibt sich
Nehmen wir z.B. als
Wertobjekt ein Volk mit einer mittleren Lebensdauer von 10000 Jahren an,
führt dies im Lebensmodell zu einem differenziellen Risiko von ℛ(t)
= 0.00005/Jahr. Zusätzliche Gefahren für ein Volk sollten dann
so bemessen sein, dass diese das natürliche Risiko kaum erhöhen, also
z.B. um 1% [4]. Dann sollte also
das Zusatzrisiko 100 mal kleiner als das natürliche Risiko sein, Additivität
kleiner Risiken vorausgesetzt.
4 Quellenangaben
|
|
|
Risiko – was ist das
eigentlich? http://www.biosicherheit.de/pdf/schule/risiko_was_ist_ein_risiko.pdf |
|
|
|
(Nano-) Technik - Risiko
oder Gefahr? http://www.evangelische-akademie.de/admin/projects/akademie/pdf/programme/077151.pdf |
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|
|
Olaf H. Peters, Arno Meyna;
Handbuch der Sicherheitstechnik - Carl Hanser Verlag München Wien |
|
|
|
Vladimir M. Trbojevic;
Risk Criteria in the UK and EU; Workshop on ALARP and Societal Risk Loughborough
University 15 September 2004; http://gradients.lboro.ac.uk/EPSRCnetwork/workshop_subweb/societalRisk/criteria.pdf
(nicht mehr verfügbar) |
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Rudolf Dutter et al., Abriss
aus der Zuverlässigkeitsrechnung, Ausfallrate, http://www.statistik.tuwien.ac.at/public/dutt/vorles/inf_bak/node89.html
(nicht mehr verfügbar) |
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A. Brückner-Foit; Zuverlässigkeit
von Bauteilen, http://www.uni-kassel.de/fb15/ifw/qualitaet/qveroeff/vorlesung-zuverlaessigkeit/ |
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Volker Schmidt; Wahrscheinlichkeitstheorie;
http://www.mathematik.uni-ulm.de/stochastik/lehre/ss05/wt/skript/skript.html |
|
|
|
Hartmut Milbrodt, Manfred
Helbig; Mathematische Methoden der Personenversicherung; Published by
Walter de Gruyter, 1999 ISBN 3110142260, 9783110142266 |
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|
|
Klaus D. Schmidt; Versicherungsmathematik;
Published by Springer, 2005 ISBN 3540290974, 9783540290971 |
|
|
|
Manuel Bertschy; Sattelpunkt-Approximationen
zur Berechnung von Ruinwahrscheinlichkeiten; Diplomarbeit Universität
Bern 2003; http://www.imsv.unibe.ch/content/research/publications/theses/2003/e6079/e6261/e6316/Bertschy2003_eng.pdf |
5 Symbolliste
|
{ } |
|
Menge |
|
∫ f |
|
Abkürzung für ∫[0,●]f(y)dy |
|
ℕ₀, ℕ |
|
Menge der natürlichen Zahlen mit und
ohne Null |
|
ℤ |
|
Menge der ganzen Zahlen |
|
ℝ, ℝ₀, ℝ₊ |
|
Menge der reellen Zahlen, positiven rellen
Zahlen mit 0, positiven reellen Zahlen ohne 0 |
|
E{}, Var{}, Median{} |
|
Erwartungswert [Wikipedia],
Varianz [Wikipedia],
Medianwert [Wikipedia] |
|
∑, ℜ,
ℛ |
|
Sicherheit, Risiko, differenzielles Risiko |
|
]α,β] |
|
≡ {γ ∈ ℝ | α < γ ≤ β} |
|
]0,∞[ |
|
≡ {γ ∈ ℝ | 0 < γ < ∞} |
|
⇒ |
|
"daraus folgt" |
|
≡, ≔ |
|
globale, lokale Definition |
|
∨, ∧ |
|
logische Oder-Verknüpfung, logische
Und-Verknüpfung |
|
sup{} |
|
Supremum (kleinste obere Schranke) [Wikipedia] |
|
max{} |
|
Maximum [Wikipedia] |
|
min{} |
|
Minimum [Wikipedia] |
|
esssup{} |
|
wesentliches Supremum [Wikipedia] |
|
δ |
|
Delta-Distribution [Wikipedia] |
|
 |
|
Summe |
Historie
2009-01-20: (3.5.1.11): R ≡ ∫ℝ₀r
ersetzt durch ∫r
2009-03-18: Beispiel 3.1.1: Das Risiko
steigt mit zunehmender Schadensdichte an und fällt nicht ab!
2009-06-03: Druckfehlerkorrektur; Abschnitt
3.5.3: an verschiedenen Stellen Z durch O ersetzt
2009-10-17: Unverständlichen Satz in
Abschnitt 3.8 korrigiert
2010-12-18: Druckfehler in Abschnitt
2.1, 2.4 und 3.3 korrigiert
2010-12-18: Folgender Abschnitt wg. Unverständlichkeit
gestrichen: "Letztlich kommt es darauf an, die wertbestimmende
Eigenschaft eines Wertobjekts messen zu können. Je mehr Wertstufen für
solch eine Messung zur Verfügung stehen, desto eher hätte man die Möglichkeit,
den aktuellen Wert
nicht nur statistisch durch Vergleich vieler gleichartiger Wertobjekte
gleichen Alters bestimmen zu können, sondern auch durch Messung am untersuchten
Wertobjekt selbst."
2011-05-17: Zwischen Definition 2.4.2
und 2.4.3 "W(t) - V(t)" ersetzt durch
"W(0) - V(t)".
2011-05-17: Permalink eingeführt (http://www.bromba.com/knowhow/Was_ist_Sicherheit.htm)
2011-05-17: "(R
Fraktur)" in Definition Definition 2.4.1eingefügt.
2011-05-17: "(R
Fraktur)" in Satz 2.4.1 gestrichen.
2011-10-19: Referenz
4 tot, Druckfehler in Beispiel 2.4.1 beseitigt