Biometrie schützt Bankmitarbeiter

Kleinstfilialen mit großem Service

Manfred Bromba · Bromba GmbH Biometrics

http://www.bromba.com/contacte.htm
Erstellung: 2006-07-22 - Erstveröffentlichung: 2009-10-17

Einführung

Nicht nur, wer auf dem Lande wohnt, weiß es zu schätzen, eine Bankfiliale in seiner Nähe zu haben. Banken und Sparkassen, die besonderen Wert auf eine individuelle Kundenbetreuung und auf Kundennähe legen, unterhalten in der Regel ein dicht geknüpftes Netz sogenannter Kleinstfilialen, die zeitweise nur mit einem Mitarbeiter besetzt sein können. Dies wirft sofort einige Fragen auf, um deren Klärung sich 
der vorliegende Artikel bemüht:
  • Sind Kleinstfilialen nicht ein ideales Ziel für Überfälle?
  • Darf der Kunde seinen gewohnten Service erwarten?
  • Sind Kleinstfilialen unter Kostengesichtspunkten überhaupt zu rechtfertigen?

Sicherheit

Was das Thema Sicherheit anbetrifft, verfügt die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), die insbesondere für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz  von Bank- und Versicherungsmitarbeitern zuständig ist, über ein ausführliches Regelwerk, das für alle angeschlossenen Arbeitgeber verbindlich ist und natürlich primär die Sicherheit der Mitarbeiter im Auge hat. Andererseits muss eine Bank zusätzlich darauf bedacht sein, auch die ihr vom Kunden anvertrauten Werte zu schützen. Denn kleine Filialen scheinen auf den ersten Blick begehrte Ziele für Bankräuber zu sein. Gelingt es jedoch, durch geschickte Konzeption der Kleinstfiliale Überfallanreize deutlich zu verringern, wäre in der Tat beides erreicht: Schutz der Mitarbeiter und des Geldbestandes.
Aufgabenschwerpunkt der Kleinstfilialen ist in der Regel nicht der Bargeldverkehr - dafür gibt es ja den Geldausgabeautomaten -, sondern die Kundenberatung. Die VBG stellt in der "Schriftenreihe Prävention" einige Konzepte vor, die auf unterschiedliche Bedürfnisse sogenannter Kleinstzweigstellenlösungen zugeschnitten sind. Diese Konzepte basieren auf der Unfallverhütungsvorschrift "Kassen" (BGV C 9), bei dessen Erstellung u.a. auch Vertreter der Gewerbeaufsichtsbehörden, der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, der Polizeibehörden und des Bundeskriminalamtes mitgewirkt haben. Schließlich wurde diese Unfallverhütungsvorschrift vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung genehmigt.
Nachfolgend soll gezeigt werden, wie es mit Hilfe bewährter und leicht zu handhabender biometrischer Systeme gelingt, Sicherheitsanforderungen, Kosten und Funktionalität soweit miteinander zu vereinbaren, dass die Kleinstfiliale sogar zur optimalen Standardlösungen werden kann.

Anforderungen der VBG

Eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle für Mitarbeiter sind in den betrachteten Fällen mögliche Banküberfälle. Da Kleinstfilialen primär der Beratung dienen, verbietet sich eine Hochsicherheitsatmosphäre mit Absperrungen und Panzerverglasung. Vielmehr ist eine aufgelockerte Büroatmosphäre anzustreben, mit der Möglichkeit, sich für vertrauliche Gespräche auch in einen separaten Beratungsbereich zurückziehen zu können. Trotzdem ist die Filiale so zu gestalten, dass der Anreiz für einen Banküberfall minimiert wird - wie kann das gehen?
Die Lösung der VBG hierzu sieht recht einfach aus: 
  • Der Bankmitarbeiter hat bei einer Kleinstzweigstelle keinerlei Zugriff auf Bargeld, dieses wird maschinell direkt an den Kunden ausgegeben.
Um eine Auszahlung erwirken zu können, muss sich der Kunde wie beim Bankautomaten legitimieren, z.B. über Bankkarte und Geheimnummer. Damit verfügt der Kunde sogar mehr mehr Möglichkeiten als der Beschäftigte. Selbst bei einem Überfall gäbe es für den Beschäftigten höchstens die Möglichkeit, sein eigenes Portmonee zu zücken. Aber das wäre für den Bankräuber die dümmste Möglichkeit - lässt sich solch ein Überfall doch außerhalb einer mit Notrufeinrichtungen gut versorgten Bankfiliale wesentlich "risikoärmer" bewerkstelligen. Der maximale Geldbetrag, der pro Kunde und Tag über einen Kundenbedienten Banknotenautomaten ("KBA"; Geldautomat, der ausschließlich vom Kunden bedient werden kann) ausgegeben werden darf, beträgt 5000 €.
  • Für Beträge über 5000 EUR ist hingegen die Anwesenheit von 2 Mitarbeitern mit Blickkontakt erforderlich.
Bei der Auszahlung größerer Beträge kommen Beschäftigtenbediente Banknotenautomaten ("BBA") zum Einsatz, wobei insbesondere Automaten von Interesse sind, die per Programmierung und mechanischer Gestaltung sowohl als KBA als auch als BBA betreibbar sind. Im Normalfall wird gefordert, dass die beiden Beschäftigten ständig im Kundenbereich anwesend sind, mit höchstens kurzzeitigen Unterbrechungen.
  • Eine Reihe weiterer Sicherungsmechanismen wie Zeitverzögerungen bei der Ausgabe größerer Beträge in Folge runden das Sicherungskonzept ab.
Bei Auszahlung höherer Beträge kann der nächste Kunde erst nach einer bestimmten Zeit über sein Geld verfügen. So dürfen in einer Kleinstzweigstelle innerhalb von 30 s nicht mehr als 5000 € und innerhalb von 5 Minuten nicht mehr als 10 000 € zur Auszahlung kommen. Dadurch wird für den Fall aller Fälle die Möglichkeit unterbunden, bis zum Eintreffen der Polizei größere Summen durch Mehrfachausgabe aus dem Automaten zu ziehen.
Der eigentliche Schutz der Banknoten obliegt der Mechanik und der unbestechlichen bzw. unerpressbaren Elektronik eines Banknotenautomaten. Und genau das ist es, was einen Überfall aussichtslos macht. Jetzt ist nur noch sicherzustellen, dass ein potenzieller Bankräuber auch über die Aussichtslosigkeit seines Tuns informiert ist. Dies wird durch entsprechende Hinweise (z.B.: "Geldbestände zeitschlossgesichert! Unsere Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf Abkürzung der eingestellten Sperrzeit!" oder "Unsere Mitarbeiter haben keinen Zugriff auf Banknoten!") und z.B. durch geeignete Aufstellung des Geldausgabeautomaten erreicht, so dass ein außenstehender Beobachter erkennen kann, dass der Kunde selbst die Auszahlung einleitet. Der Schutz des Mitarbeiters ist schließlich durch die deutlich verringerte Zahl an Überfallen gewährleistet!

Die Lösung: Biometrie

Will man dem Kunden etwas mehr als die Grundversorgung an Bargeld bieten, bedeutet das nach den bestehenden Unfallverhütungsvorschriften also, dass sich mindestens zwei Mitarbeiter ständig im Kundenbereich aufhalten müssen, selbst wenn kein Auszahlungsvorgang gewünscht ist. Damit ist auch ausgeschlossen, dass sich einer von beiden Mitarbeitern mit dem Kunden in ein separates Besprechungszimmer zurückziehen kann. Die Größe einer solchen Filiale kann also eigentlich nicht unter 3 Mitarbeitern liegen.
Zur Lösung dieses Problems macht die VBG-Schriftenreihe "Prävention" einen Vorschlag, wie die Anwesenheit von zwei Beschäftigten während des Auszahlungsvorgangs sichergestellt werden kann, wenn die Auszahlung in einer sog. BBA-Plus-Zweigstelle über 5000 € liegen soll. Dabei wird durch eine technische Maßnahme, nämlich die biometrische Identifikation, sichergestellt, dass eine Auszahlung höherer Beträge nur in Anwesenheit von mindestens zwei Mitarbeitern erfolgen kann. Das bedeutet aber auch, dass sich nicht ständig zwei Mitarbeiter im Kundenbereich aufhalten müssen, wenn keine Auszahlung aus dem BBA erforderlich ist. Das kann soweit gehen, dass nur zu bestimmten Zeiten überhaupt mehr als ein Mitarbeiter in der Filiale präsent sein muss. Ist nur ein Mitarbeiter anwesend, muss allerdings die BBA-Funktionalität durch Programmierung auf KBA-Funktionalität zurückfallen. 
In der erweiterten BBA-Plus-Zweigstelle geht man sogar noch einen Schritt weiter und fordert nur die Anwesenheit eines Beschäftigten und eines Kunden während der Auszahlung. Allerdings sind die Auszahlungen auf 5000 € beschränkt. Während sich der Beschäftigte per Biometrie anmeldet, kann die Anwesenheit (und Berechtigung!) des Kunden außer durch Biometrie auch durch die Kundenkarte nachgewiesen werden.
Wie man sieht, bietet Biometrie ein hohes Maß an organisatorischer Flexibilität. Denn je nach Verfügbarkeit von Mitarbeitern kann eine Kleinstfiliale mit dem gleichen Equipment als "Kleinstzweigstelle", als "BBA-PLUS-Stelle" oder als "Erweiterte BBA-Plus-Stelle" mit den jeweilig verschiedenen Sicherheitsanforderungen und Servicemöglichkeiten betrieben werden!
Biometrische Verfahren sind übrigens die einzige Methode, die Anwesenheit von zwei berechtigten Personen mit hoher Sicherheit festzustellen, da biometrische Merkmale im Gegensatz zu Chipkarten und Passwörtern nicht so einfach weitergegeben werden können. 
Als biometrisches Merkmal kommt im Prinzip alles in Frage, was sich für eine Verifikation am Arbeitsplatz eignet, also die dynamische Unterschriftenerkennung, die Stimmerkennung, die Handvenenerkennung, die Fingerprinterkennung, die Iriserkennung und natürlich die Gesichtserkennung.

Realisierung mit Hilfe der ID Mouse

Bei der vorliegenden Realisierung des biometrischen Teils der BBA-Ansteuerung durch die Software PASION der Firma Pergamon wurde Fingerprint als biometrisches Merkmal eingesetzt. Die Fingerabdruckerkennung, die auf Algorithmen der Firma Bromba Biometrics basiert, hat eine Reihe von vorteilhaften Eigenschaften: Fingerprintsysteme sind ausgereift und kostengünstig, lassen sich besonders leicht handhaben und ermöglichen eine sekundenschnelle Authentifizierung.

Als Hardware kommt die FingerTIP ID Mouse von Cherry direkt am Arbeitsplatz des Mitarbeiters zum Einsatz. Die ID Mouse würde ursprünglich von Siemens entwickelt und ist seit 1999 in verschiedenen, immer wieder verbesserten Ausführungen auf dem Markt. Die ID Mouse macht zusätzlichen Geräte auf dem Schreibtisch überflüssig, da eine Maus zur Grundausstattung eines jeden PCs gehört. (Natürlich könnte man an Stelle einer Maus genausogut auch eine Tastatur mit eingebautem Fingerabdrucksensor einsetzen, siehe Bild.) Da mindestens 2 Mitarbeiter betroffen sind, sind pro Kleinstfiliale in der Regel 2 Mäuse erforderlich, womit die gesamten Hardwarekosten bei nur 200 EUR liegen!

Und so kann der Arbeitsablauf aussehen, wenn Mitarbeiter A die Auszahlung eines Betrags von über 5000 € über einen BBA ohne Kundenkarte an einen Kunden veranlassen will:

  • Mitarbeiter A ruft Mitarbeiter B
  • B authentifiziert sich mit Fingerprint an seinem Arbeitsplatz
  • A authentifiziert sich mit Fingerprint ebenfalls an seinem Arbeitsplatz und führt die Buchung durch
  • B bestätigt die Buchung durch seinen Fingerprint, der BBA zahlt den Betrag aus ("Vieraugenprinzip")
Wenn von Biometrie die Rede ist, dann ist auch das Thema Datenschutz von Bedeutung, denn Biometrie für Mitarbeiter unterliegt in Deutschland der Mitbestimmungspflicht. Da es bei dieser Anwendung insbesondere um den Schutz der Mitarbeiter geht, dürfte es in der Regel keine Probleme mit der Zustimmung geben - auch wenn in diesem Fall der Arbeitgeber mitprofitiert. Technisch ist jedenfalls z.B. durch harte Verschlüsselung alles getan, damit selbst im ungünstigsten Fall, dem Einbruch in das Rechnersystem oder das Netzwerk der Bank, ein Dieb mit den gespeicherten biometrischen Daten nichts anfangen kann!

Erste Erfahrungen

Seit 2005 sind alle Kleinstzweigstellen der HypoVereinsbank (UniCredit) sowie einiger Sparkassen und Volksbanken mit dem beschriebenen System ausgestattet. Obwohl man immer wieder von Problemfingerabdrücken hört, die eine Erkennung erschweren, ist der Anteil der im Bürobereich tätigen Personen, die sich ihre Finger durch handwerkliche Freizeittätigkeiten soweit strapazieren, dass keine Erkennung möglich ist, mit deutlich unter einem Prozent doch so gering, dass bisher keine nennenswerten Beeinträchtigungen aufgetreten sind. Auch die Akzeptanz bei den Mitarbeitern ist erwartungsgemäß hoch. Und die wichtigste Frage, wie viele Überfälle denn seit der mehr als einjährigen Einsatzzeit des Systems aufgetreten sind, kann ebenfalls positiv beantwortet werden: keiner!

Ausblick

Längst haben noch nicht alle Banken und Sparkassen die obligatorischen Vorschriften der BVG umgesetzt. Was aber mit Sicherheit den weiteren Einsatz der Biometrie in Kleinstzweigstellen beflügeln wird, ist die sich langsam herumsprechende Erkenntnis, dass es hier mit Hilfe der Biometrie gelungen ist, gleichzeitig
  • die Sicherheit für den Mitarbeiter zu erhöhen
  • den Service für den Kunden zu verbessern und
  • die Kosten zu reduzieren!