Experiment 10 mit IR-Indikatoren:

Nachweis sichtbarer Laserstrahlung bei Betrachtung mit Schutzbrille


Laserschutzbrillen haben bestimmungsgemäß eine sehr hohe Absorption für die zu untersuchende Laserstrahlung. Der Laserstrahl bleibt damit für den Experimentator unsichtbar. Für rote Laser kann durch Einsatz des nicht nur für IR empfindlichen Infrarotindikators IRI 1400 Abhilfe geschaffen werden, wenn die Laserschutzbrille gründurchlässig ist.

Benötigte Ausrüstung

Vorsichtsmaßnahmen

Vorbereitung: Aufladung

IRI 1400 vor Benutzung mit Tages- oder Leuchtstofflampenlicht (normal oder UV) bestrahlen (aufladen). Die Ladedauer hängt von der Intensität des anregenden Lichts ab und beträgt in der Regel wenige Sekunden. Wichtig ist vor allem der Blau- und UV-Anteil des Ladelichts. Glühlampen sind wegen ihres hohen IR-Anteils, der die Karte schon während der Aufladung wieder entlädt, ungeeignet.

Versuchsdurchführung

  1. Rotgrünbrille aufsetzen und rotes Fenster abdecken.
  2. Roten Laserstrahl zunächst gegen das weiße Blatt Papier richten. Es darf durch das grüne Fenster nichts zu sehen sein.
  3. Laserstrahl jetzt auf die aktive Fläche der IRI 1400 richten. Diese leuchtet sofort grün auf. Sobald die rot-stimulierte Emission nachläßt, entweder Laser auf unverbrauchten Teil der aktiven Fläche richten oder Karte nachladen wie oben beschrieben. Ohne Grünfilter ist der Effekt, der beweist, daß die IRI 1400 nicht nur für IR-Licht, sondern auch für Rotlicht empfindlich ist, nicht zu sehen, da der Laserstrahl viel heller als das stimulierte Grünlicht ist.