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| BIOIDENTIFIKATION |
| Fragen und Antworten |
Letzte
Änderung:
2007-12-30
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| Was
ist das Ziel dieser FAQ? |
Diese FAQ
richtet sich insbesondere an Hersteller und Betreiber biometrischer Systeme,
deren Ziel es ist, sowohl datenschutzgerechte Lösungen anzubieten
als auch die Akzeptanz der Systeme durch den Anwender sicherzustellen.
Diese FAQ kann und
will keine Rechtsberatung leisten. Es ist auch nicht das Ziel dieser FAQ,
möglicherweise angreifbare Begründungen dafür zu liefern,
ob und unter welchen Voraussetzungen Datenschutzgesetze zuständig
sind. Vielmehr sollen insbesondere Betreiber biometrischer Systeme durch
Aufzeigen potenzieller Gefahren in die Lage versetzt werden, zu verstehen,
worauf es wirklich ankommt und dies auch dem Merkmalsträger als Nutzer
zu kommunizieren.
Beim Datenschutz
(->Wikipedia)
geht es um den Schutz personenbezogener Daten vor
Missbrauch. Insbesondere soll der Einzelne davor geschützt werden,
dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht
auf informationelle Selbstbestimmung (->Wikipedia)
beeinträchtigt
wird.
Datenschutz ist ein
Bürgerrecht, dem viele Menschen zeitweise eher gleichgültig gegenüberstehen
und das unter dem Vorwand terroristischer Gefahren ständig wachsenden
Einschränkungen unterworfen ist. Deshalb kann hier keine absolute
Definition angegeben werden.
| Welche
datenschutzrelevanten Anwendungsgebiete gibt es? |
Von den rechtlichen Implikationen
und den Missbrauchsmöglichkeiten her bietet sich eine Einteilung biometrischer
Anwendungen in fünf Hauptbereiche an:
Biometrie für Straftäter, Asylsuchende
und Touristen
Straftäter und Asylsuchende müssen
sich in der Regel damit abfinden, dass für sie eine biometrische Erfassung
obligatorisch ist und somit die üblichen staatsbürgerlichen Rechte
nur sehr eingeschränkt gelten. Dies gilt teilweise auch für Einreisende
fremder Nationalitäten. Beispiele sind Immigrantendatenbanken oder
die Abnahme von Fingerabdrücken von einreisenden Touristen.
Biometrie für Bürger
Hier geht es um staatlich initiierte Anwendungen
für Staatsbürger, die durch Gesetze und Verordnungen geregelt
sind. In freiheitlich demokratischen Staaten sind diese Anwendungen, wenn
überhaupt vorhanden, freiwillig. Beispiele sind der biometrische Reisepass
und Rentenauszahlungssysteme.
Biometrie für Mitarbeiter
Firmen benutzen vielfach biometrische Authentifikationssysteme
für den Zugang zu Räumen, Computern, Netzen und Diensten. Auf
diese Weise ist ein kostensparendes Rechtemanagement möglich. Die
Nutzung durch den Mitarbeiter ist in der Regel obligatorisch, Ausweichlösungen
sind aber möglich (und nötig).
Biometrie für Kunden
Unternehmen aller Art bieten ihren Kunden
immer häufiger Dienste auf der Basis biometrischer Authentifikationsverfahren
an. Beispiele sind nicht übertragbare Jahreskarten oder Abonnements
für Konzerte, Fitnessstudios, Solarien, Zoos, Bäder, Videotheken
usw. Die Benutzung ist teils obligatorisch, teilweise sind auch Ausweichlösungen
vorgesehen.
Biometrie für persönliche Anwendungen
Hierunter fallen Anwendungen, die der vollständigen
Kontrolle des Merkmalsträgers unterliegen. Beispiele sind der heimische
PC-Zugang, der Wohnungszugang oder die Anwendung im eigenen Auto. Aber
auch der Firmen-PC kann dazu gehören, wenn der Anwender diesen ohne
Einflussnahme (aber natürlich mit Genehmigung) des Arbeitgebers unter
seiner vollständigen Kontrolle hat.
| Braucht
der Mensch von Natur aus eine perfekte Identifikation? |
Nein. Die Menschheit hat
bisher auch mit relativ schwachen Identifikationsverfahren "überlebt".
Zu diesen Verfahren gehören insbesondere die Gesichtserkennung, die
Stimme, verschiedene weitere Körpermerkmale, das Verhalten und auch
der Geruch. Durch skalierbare Kombination ("Fusion") verschiedener Merkmale
kann der Mensch teilweise sogar eineiige Zwillinge unterscheiden. Umgekehrt
hat der Mensch für alle heute bekannten starken Identifikationsmethoden
(Iris, Fingerprint, Retina, DNA,...) keine geeigneten natürlichen
Sensoren, die eine akzeptable Wiedererkennungsgeschwindigkeit erlauben.
Ja. Möglicherweise erzwingt
der technische Fortschritt zukünftig die Hinwendung zu "starken" Identifikationsverfahren,
die einen Menschen aus Millionen anderer zweifelsarm herausfinden können.
| Was
macht die Biometrie bezüglich des Datenschutzes problematisch? |
Je "einmaliger" biometrische Merkmale
sind, desto besser lassen sie sich als eindeutige Identifikationsmerkmale
bzw. Kennzeichen nutzen, die eine einfache Verknüpfung von Informationen
über den Merkmalsträger ermöglichen, um daraus ein Gesamtbild
des Merkmalsträgers zu rekonstruieren.
Weiterhin sind biometrische Daten nicht
nur personenbezogen, sondern in aller Regel auch personengebunden. Da viele
biometrische Merkmale über die Lebenszeit eines Menschen permanent
und nicht auswechselbar sind, kommt dem Schutz dieser Daten vor Missbrauch
besondere Bedeutung zu. Dies umso mehr, als die biometrischen Daten dank
moderner Technik elektronisch beliebig verteilt und kopiert werden können.
| Welche
biometrischen Merkmale sind am datenschutzfreundlichsten? |
Es sind dies Merkmale, die die
wenigsten Missbrauchsmöglichkeiten bieten. Hierzu sind folgende Eigenschaften
hilfreich:
-
hohe Verifikations-FAR: verhindert
eine zuverlässige Identifikation aus einer großen Menschenmenge
heraus
-
nicht permanent: erfordert ein häufigeres
Re-Enrollment (->Bio-FAQ)
-
flüchtig: erschwert Diebstahl
durch Kopieren von unabsichtlich hinterlassenen latenten Merkmalsspuren
-
nicht unbemerkt erfassbar: der Merkmalsträger
bleibt Herr über seine biometrischen Daten
-
willentlich beeinflussbar: der Merkmalsträger
kann eine ungewollte Identifikation fehlschlagen lassen
-
randotypische Herkunft: Die Einmaligkeitsinformation
ermöglicht keine direkten Rückschlüsse auf kritische bzw.
vertrauliche Eigenschaften des Merkmalsträgers
Zu den datenschutzfreundlichsten Merkmalen
gehört die Gesichtsform, aber auch die Handform oder die Unterschrift
mit dynamischen Daten. So zeichnet sich z.B. die Gesichtserkennung durch
eine relativ hohe, aber für Verifikationszwecke völlig ausreichende
FAR (->Bio-FAQ)
aus, benötigt alle paar Jahre ein neues Enrollment, hinterlässt
nur in gespeicherten Filmen und Bildern Spuren und ist willentlich beeinflussbar.
Ein perfekt datenschutzfreundliches Merkmal kann es allerdings nicht geben!
So ist die Gesichtserkennung kaum randotypisch und ermöglicht Rückschlüsse
auf Geschlecht, Verwandschaftsverhältnisse und Rasse, ist in Summe
aber eher "Big Brother"-untauglich.
| Benötigt
man für eine Identifikation ein Zentralarchiv? |
Nein. Die zentrale Speicherung
biometrischer Daten aller Staatsbürger wird vielfach als besonders
datenschutzkritisch angesehen, weil sie einen unberechtigten Zugriff besonders
einfach erscheinen lässt und weil die damit verbundene Möglichkeit
einer Identifikation (->Bio-FAQ)
die Gefahr eines Überwachungstaats
heraufbeschwört. Aus diesen Gründen sehen manche Staaten für
bestimmte Anwendungen ein Verbot von biometrischen Zentralarchiven vor.
Allerdings ist eine Identifikation auch möglich, wenn die biometrischen
Daten auf vielen Computern dezentral verteilt sind. Dazu sendet man das
zu vergleichende biometrische Merkmal an alle lokalen Computer, die biometrische
Daten speichern und führt den Vergleich vor Ort durch. Derjenige Computer,
der fündig wird, meldet das Ergebnis an die Sendestelle zurück.
Vorteil: Da sich viele Computer gleichzeitig an der Identifikation beteiligen,
kann die Rechenzeit deutlich kürzer sein.
| Wie
könnte eine zukünftige biometrische Gesellschaft aussehen? |
"In der zukünftigen biometrischen
Gesellschaft benötigt niemand mehr einen Ausweis, eine Kreditkarte,
Bargeld, Schlüssel oder muss sich gar Passwörter merken. Stattdessen
nutzt der biometrische Weltbürger einmalige Körper-Merkmale wie
Fingerprint oder Iris, um all seine Geschäfte und Besorgungen zu erledigen.
Selbst Namen sind nicht mehr von Bedeutung und werden nur noch aus kosmetischen
Gründen oder zum Zwecke der direkten, nichtdigitalen Kommunikation
zwischen den biometrischen Weltbürgern genutzt. Und so sieht der biometrische
Alltag aus:
Zahlungsgeschäfte werden nur noch
per Biometrie besiegelt. Allein mit seinen biometrischen Merkmalen ermöglicht
der Käufer die elektronische Bezahlung, natürlich online. Erschleichen
von Dienstleistungen ist nicht mehr möglich, da zuvor eine eindeutige
biometrische Erkennung des Kunden mit Bonitätsabfrage erfolgt. Somit
sind auch keine Fahrkarten für Bus oder Bahn, Flugscheine und Eintrittskarten
für Fußballspiele, Konzerte oder Fitnessstudios mehr erforderlich.
Bevor ein Autofahrer seinen Wagen startet,
erfolgt ein Biometriecheck mit Überprüfung der Fahrberechtigung
unter Berücksichtigung der Fahrzeug-ID. Fahren ohne Erlaubnis, mit
gestohlenen Autos oder ohne ausreichende Bonität wird auf diese Weise
im Ansatz vereitelt. Die Abbuchung der universellen Straßenmaut erfolgt
automatisch auf Basis der Fahrerdaten.
Ärztliche Leistungen sind ohne teure
und verlierbare Gesundheitskarten problemlos biometrisch abrechenbar. Auch
hat der Patient nach biometrischer Identifikation jederzeit Einblick in
seine Gesundheitsdaten. Bei Unfällen sind die Rettungskräfte
auf Grund einer vor Ort durchgeführten biometrischen Identifikation
des Unfallopfers in der Lage, sich in kürzester Zeit über Gesundheitsdaten,
Blutgruppe, Impfungen, Allergien usw. zu informieren, um auf diese Weise
eine optimale Behandlung zu gewährleisten. Bei Todesopfern kann auf
Basis der biometrischen Merkmale eine aufwändige manuelle Identifizierung
entfallen.
Emails und Telefonate werden nur noch auf
Basis von biometrischen Merkmalen abgewickelt. Dazu ist nur ein elektronischer
Datensatz des biometrischen Merkmals des Partners erforderlich, der hier
zur Adressierung dient. Natürlich muss sich auch jeder Absender biometrisch
identifizieren. Spamming lässt sich auf diese Weise wirksam unterbinden.
Weltbürger, die sich außerhalb
der gesetzten gesellschaftlichen Normen bewegen, können wirkungsvoll
mit Einschränkungen sanktioniert werden. Beispiele sind Hausverbote
für Ladendiebe, Stadionverbote für Hooligans oder Einreiseverbote
für nicht qualifizierte "Ausländer". Da das Netzwerk der biometrischen
Erfassung sehr dicht geknüpft ist, lassen sich gesuchte Straftäter
und Terroristen sofort lokalisieren, und zwar unter Zuhilfenahme der bei
Einkäufen, Verkehrs-Maut, mobilen Kommunikationssystemen und öffentlichen
Verkehrsmitteln anfallenden Ortungsdaten. Insgesamt führt dies zu
einer deutlichen Abnahme der Kriminalitätsrate.
Natürlich sind alle Leistungen weltweit
beanspruchbar. Möglich wird dies durch eine zentrale biometrische
Welt-ID-Datenbank. Jeder neue Erdenbürger liefert gleich nach seiner
Geburt seine biometrischen Merkmale in diese Datenbank. Zu jedem biometrischen
Merkmal sind noch die persönlichen Daten wie Adresse, Geburtszeitpunkt,
Konten, Gesundheitsdaten, usw. sowie die Rechte hinterlegt. Bei einer Identifikation
wird das präsentierte Merkmal mit den Merkmalen aller Weltbürger
verglichen. Natürlich wurden bis zum Einsatz dieses universellen ID-Systems
die wichtigsten technisch-biologischen Probleme wie Rechenleistung der
Computer, der Fälschungsschutz der biometrischen Merkmale und die
permanente Verfügbarkeit der Merkmale gelöst. Mit dem Fälschungsschutz
ist auch sichergestellt, dass das Bekanntwerden eines Merkmals keinen Schaden
mehr anrichten kann und somit als Datensatz die herkömmlichen Adressen
ersetzen kann. Durch Auswahl geeigneter biometrischer Merkmale wie Fingerprint
(mindestens 2 Finger) oder Iris wird auch das Problem der FAR (Falschakzeptanzrate)
gelöst, so dass bei einer Weltbevölkerung von 10 Milliarden Menschen
die Falschidentifikationsrate nicht höher als 1 zu 1 Mio. ausfällt."
| Welche
Missbrauchsmöglichkeiten bietet die Biometrie? |
Viele Missbrauchsmöglichkeiten
ergeben sich durch ungeplante Abweichungen vom normalen Gebrauch einer
biometrischen Anwendung. Andere biometrische Anwendungen, besonders die
erzwungenen, bieten von vornherein ein erhöhtes Missbrauchspotenzial,
das verschärfte Gesetze und andere verstärkte Schutzmaßnahmen
erfordert. Denkbar sind evtl. auch Anwendungen, deren Ziel der Missbrauch
ist. Grundsätzlich gilt aber: ohne biometrische Anwendung kein Missbrauch.
Und wie ein Missbrauch konkret aussehen kann, bestimmt damit fast ausschließlich
die Anwendung. Allein das Sammeln von biometrischen Merkmalsdaten begründet
noch keinen Missbrauch. Deshalb werden wir jede Missbrauchskategorie mit
Beispielen untermauern, auch wenn dies mitunter nicht ganz leicht fällt.
So wie sich vor einigen
Jahren noch niemand vorstellen konnte, dass Phishing (->Wikipedia)
eine ernstzunehmende Gefahr darstellen könnte, so wäre es vermessen,
hier eine vollständige Aufzählung aller Missbrauchsmöglichkeiten
liefern zu wollen. Deshalb ist es in der Regel sinnvoll, generelle Vorsicht
walten zu lassen. Da "Missbrauch" ein stark relativierbarer Begriff ist,
werden wir uns hier auf die sichere Seite stellen und als "worst case"
für die Realisierung eines biometrischen Systems eine bewusst bürgerrechtsfreundliche
Haltung einnehmen. Das kann bedeuten, dass Missbrauch nicht nur
mit betrügerischen Aktivitäten verbunden sein muss, es sind auch
unrechtmäßige Gesetze denkbar!
Identitätsdiebstahl
Da biometrische Merkmale in der Regel keine
perfekt schützbaren Geheimnisse sind, lassen sie sich als Datensatz
kopieren, physikalisch nachbilden oder verhaltensmäßig nachahmen.
Der Missbrauch beginnt mit der nichtautorisierten Nutzung fremder Merkmale
zum Beispiel zum Zwecke der Bereicherung auf Kosten des Merkmalsträgers.
Dazu wird eine Anwendung benötigt, die nur eine schwache Kopienerkennung
durchführt. Gefährlich sind in diesem Fall Anwendungen, die zu
hohe Werte schützen sollen, d.h., ein durch Identitätsdiebstahl
hervorgerufener Schaden steht in keinem vernünftigen Verhältnis
zum Aufwand eines Identitätsdiebstahls. Zur Verhinderung des Identitätsmissbrauchs
muss man wissen, dass dieser zwei Dinge voraussetzt:
-
Der Missbraucher hat sich einen biometrischen
Datensatz als Kopie (digital oder mechanisch) angeeignet.
-
Das biometrische Zielsystem, auf dem der Missbrauch
stattfinden soll, erkennt nicht, dass es sich beim Merkmal um eine Kopie
handelt.
Anmerkung: Für einen Identitätsdiebstahl
per Datensatzkopie ist es relativ belanglos, ob das System mit Templates
arbeitet, aus denen sich die Originaldaten zurück ermitteln lassen.
Selbst verschlüsselte Daten können gefährlich sein, wenn
andere Systeme mit dem gleichen Schlüssel arbeiten und der gestohlene
Datensatz auf diesem System lauffähig ist. Allerdings sind die praktischen
Missbrauchs-Chancen je nach System quantitativ unterschiedlich.
Auswertung vertraulicher Zusatzinformationen
Manche biometrischen Merkmale enthalten vertrauliche
->Zusatzinformationen.
Bei der DNA sind es z.B. Informationen über Abstammung oder Erbkrankheiten.
So können unerwünschte Vaterschaftstests den Familienfrieden
stören. (Ein generelles Auswertungsverbot per Gesetz ist zwar wünschenswert
aber doch irgendwo fragwürdig, wenn es um die eigenen Daten geht!)
Für Erbkrankheiten interessieren sich Versicherungen und Unternehmen,
mit der Folge, dass belastete Personen ohne eigenes Zutun auf einen Versicherungsschutz
oder einen Arbeitsplatz verzichten müssen. Andererseits könnte
das eigene Wissen um eine potenzielle Erbkrankheit zu bewusster Schädigung
einer Versicherung oder eines Arbeitgebers herausfordern.
Das generelle Problem bei der Präsentation
biometrischer Merkmale an fremden Systemen ist, dass der Merkmalsträger
diesen Systemen vertrauen muss. So muss er dem Betreiber glauben, dass
keine über die Identifikation hinausgehende unerwünschte Auswertung
von Zusatzinformationen erfolgt. Am leichtesten fällt dieses Vertrauen,
wenn das zur Identifikation benutzte Merkmal solche Zusatzinformationen
nur sehr diffus enthält. Dies ist trotz anderslautender Meinungen
zum Glück bei den meisten Merkmalen der Fall, insbesondere bei randotypisch
dominierten Merkmalen
(->Bio-FAQ)!
(Uneinigkeit der Experten in dieser Frage kommt meist dadurch zustande,
dass man nicht zwischen "eineindeutigen" Zusatzinformationen differenziert
und solchen, die nur mit geringer Wahrscheinlichkeit auf eine Zusatzeigenschaft
hinweisen. Z.B. sind die Maße einer Hand im Mittel bei Männern
größer als bei Frauen. Trotzdem ist die Handgröße
als Geschlechtsdifferenzierungsmerkmal wenig geeignet, da es Überschneidungen
gibt und außerdem das Alter der Person eine nicht unwesentliche Rolle
spielt. Krankheitsindikatoren sind oft ebenfalls nicht "orthogonal", d.h.,
sie sind ebenfalls von weiteren Faktoren beeinflusst, weshalb für
eine brauchbare Diagnose mehrere unabhängige Indikatoren zum Einsatz
kommen müssen.) Vertrauen ist aber wieder erforderlich, wenn es
darum geht, was ein Sensor außer dem auszuwertenden Identifikationsmerkmal
sonst noch alles misst. Und da reicht es nicht, wenn lediglich das Identifikationsmerkmal
rein randotypisch ist!
Datenverknüpfung
Besonderes Kennzeichen biometrischer Merkmale
ist ihr hohes Maß an Einmaligkeit. In diesem Sinne lässt sich
Biometrie unter Umständen wie eine einmalige Personenkennziffer verwenden.
Benutzt man das gleiche biometrische Merkmal als Kennung in unterschiedlichen
Anwendungen und Datenbanken, lässt sich so eine Verknüpfung der
unter dieser Kennung gespeicherten Daten erreichen.
Jemand, der Zugriff zu unterschiedlichen
Datenbanken hat, kann auf diese Weise ein Personenprofil erstellen. Beispiel:
Datenbank A ordne einem biometrischen Merkmal den Namen einer Person zu
und Datenbank B enthalte anonym die Ausleihdaten einer biometrisch unterstützten
Videothek. Hat nun jemand Zugriff auf beide Datenbanken, kann er (falls
kein Schutz vorgesehen ist) nach Vergleich der biometrischen Merkmale dem
eigentlich anonymen Videothekenausleiher einen Namen zuordnen!
Benutzungszwang
Benutzungszwang ohne Ausweichmöglichkeiten
kann ein Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung (->Wikipedia)
sein. Unabhängig davon verhindert der Benutzungszwang ein natürliches
Regulativ, das darin besteht, sich als Merkmalsträger im Falle eines
Missbrauchs von einer Anwendung zurückziehen zu können, um damit
dem Missbrauch zu entgehen oder den Betreiber zur Systemnachbesserung zu
zwingen. In Kundenanwendungen ist das Fehlen von Ausweichlösungen
(soweit technisch überhaupt sinnvoll) dann unkritischer, wenn der
Kunde sich nichtbiometrischen Anbietern zuwenden kann oder das Angebot
generell nicht lebensnotwendig ist.
Überwachung
Überwachung ist an sich kein Missbrauch,
sondern vielfach unabdingbar, um Werte aller Art zu schützen. Von
Missbrauch kann man erst sprechen, wenn die durch Überwachungsmaßnahmen
gewonnenen Informationen ohne Not gegen Personen gerichtet werden, z.B.
in Form einer Erpressung. Das Problem der ständig steigenden Möglichkeiten
für eine legale Personenüberwachung besteht vor allem in der
deutlichen Senkung der Machbarkeitsschwelle für einen Missbrauch.
Beim Überwachungsstaat (->Wikipedia)
ist die Gefahr sehr groß, dass gut gemeinte Überwachungsmaßnahmen
sich auch gegen unliebsame Bürger richten bzw. dass Gesetze diese
zu Kriminellen definieren. Unerfreulichstes Beispiel aus der jüngeren
Weltgeschichte war das zwischen 1933 und 1945 in Deutschland herrschende
Regime, dessen Repressionsmechanismen zunehmend in Vergessenheit geraten.
In der fiktiven ->biometrischen
Gesellschaft wäre die biometrische Identifikation ein wichtiger
Bestandteil eines Überwachungsapparats und damit geeignet zur weltweiten
Verfolgung "unliebsamer" Personengruppen. Dabei spielt in diesem Fall die
heimliche Erfassung der Merkmale keine Rolle! Eine Folge der modernen Technik
ist der hohe Anfall von speicherbaren Daten und deren Vernetzung. Es reichen
relativ kleine Gesetzesänderungen und in der Folge relativ kleine
Softwareänderungen, um diese Daten schrittweise für staatliche
und andere Zwecke nutzbar zu machen. Und es ist wiederum nur ein kleiner
Schritt zum gesetzlich legitimierten Missbrauch dieser Daten, wie die Geschichte
schon häufig bewiesen hat.
| Wie
lässt sich Biometrie für Überwachungszwecke einsetzen? |
Biometrie allein ist von Natur
aus für Überwachungszwecke ungeeignet. Erst die Verknüpfung
mit weiteren Informationen ermöglicht eine gerechtfertigte oder missbräuchliche
Personenüberwachung. Geeignet ist eine biometrische Identifikation
zum Beispiel zum Erstellen von Zeit-Bewegungsprofilen. Dazu müssen
die Zeit- und Ortsdaten einer Person zentral zusammengeführt werden.
Die Biometrie stellt sicher, dass es sich um ein und die selbe Person handelt.
Beispiel: Einkauf per Kreditkarte
Normalgebrauch: Mit dem biometrischen
Merkmal der Unterschrift identifiziert sich der Käufer in einem Geschäft
als rechtmäßiger Karteninhaber. Zuvor wurde die Kreditkarte
zentral per Telekommunikation überprüft. Mit Hilfe der übermittelten
Karten-Daten kann die Kreditkartenorganisation alle Vorgänge registrieren,
abrechnen und dem Kunden zur Überprüfung vorlegen. Auf Grund
der Ortsangaben kann die Kreditkartenorganisation aber auch Plausibilitäts-Checks
vornehmen. Wenn z.B. mit der gleichen Kreditkartennummer innerhalb einer
Stunde ein Einkauf in New York und ein weiterer in Timbuktu getätigt
wird, spricht viel dafür, dass ein Kartenmissbrauch vorliegt. Die
Kreditkartenorganisation kann mindestens die zweite Transaktion oder gleich
die gesamte Kartennummer sperren oder aber eine genauere Legitimation,
z.B. per Ausweis verlangen.
Missbrauch: Wenn ein Mitarbeiter
der Kreditkartenorganisation die Ehefrau über einen mit Karte bezahlten
Besuch des Ehemannes im Rotlichtviertel informiert, liegt sicher ein Missbrauch
vor!
Beispiel: Einkauf per Fingerprint
Normalgebrauch: Wie beim Einkauf
per Kreditkarte, nur dass die Käuferidentität allein auf
Basis des Fingerabdrucks zentral geprüft wird. Hier sind die gleichen
Checks gegen Missbrauch möglich.
Missbrauch 1: Wie beim Einkauf
per Kreditkarte.
Missbrauch 2: Ein Geschäft
erteilt einem Käufer ein unbegründetes Hausverbot, d.h., wenn
der Kunde mit seinem Fingerabdruck bezahlen will, wird ein Abschluss des
Kaufs verweigert. Das Hausverbot wird der Fingerprint-Verifikationsorganisation
mitgeteilt. Diese erweitert das Hausverbot auf alle angeschlossenen Geschäfte.
Der Kunde wundert sich, dass er nirgends mehr per Fingerabdruck bezahlen
kann. Anm.: Auch dieser Missbrauch ist nicht biometriespezifisch.
Missbrauch 3: Unberechtigte Weitergabe
der Fingerabdruckdaten durch den Betreiber mit dem Risiko, dass die Merkmale
auf Kosten aber ohne Einwilligung des Merkmalsträgers für betrügerische
Geschäfte genutzt werden. Anm.: Dieser Missbrauch wäre
mit PINs noch einfacher zu realisieren.
Beispiel: Verfolgung per Überwachungskamera
Normalgebrauch: Eine Überwachungskamera
dient üblicherweise weniger zum permanenten Identifizieren von Personen,
sondern (nach der Prävention) primär zum Identifizieren von Unregelmäßigkeiten
und Straftaten. Erst wenn eine Straftat erkennbar ist, besteht auch großes
Interesse an der Identifizierung der beteiligten Personen. Hier wird häufig
die automatisierte Gesichtserkennung ins Spiel gebracht. Allerdings reicht
die Leistung einer Gesichtserkennung oft nicht aus, es sind weitere Merkmale
wie Größe, Kleidung etc. zu berücksichtigen. Auch kann
es eine große Hilfe für Strafverfolger sein, wenn Verdächtige
auf mehreren Kameras an mehreren Orten zu sehen sind, um einen kompletten
Tathergang zur Überführung der Täter rekonstruieren zu können.
Missbrauch: Alle Überwachungskameras
z.B. einer Stadt werden zusammengeschaltet und mit Hilfe einer großen
Datenbank von bekannten Gesichtern dazu genutzt, jede Person an jedem Ort
zu erkennen und ein präventives Bewegungsprofil zu erstellen. Anm.:
Dieser Missbrauch ist bereits theoretisch nicht realisierbar, da die Gesichtserkennung
die notwendigen extrem niedrigen Falschakzeptanzraten von Natur aus nicht
erreichen kann [Bromba 2004].
| Ist
ein biometrischer Identitätsdiebstahl möglich? |
Ja. Gelingt es, in den
Besitz eines fremden biometrischen Bilddatensatzes zu kommen (als elektronische
oder sonstige Kopie), kann daraus ein künstlicher Merkmalsträger
erzeugt werden, mit dem unter Umständen handelsüblichen biometrischen
Systemen eine falsche Identität vorspiegelbar ist. Mit Biometrie als
einziger Authentifikationsmaßnahme lässt sich aus diesem Grund
beim heutigen Stand der Technik nur ein niedriges bis mittleres Schutzniveau
erreichen.
| Wie
könnte ein Identitätsdiebstahl aussehen? |
Es gibt verschiedene Methoden,
um an biometrische Daten bzw. Kopien davon zu kommen. So lassen sich unbeabsichtigt
hinterlassene latente Spuren biometrischer Merkmale (möglich z.B.
bei DNA, Fingerprint, statischer Unterschrift) direkt kopieren. Voraussetzung
ist natürlich, dass die Spuren eindeutig zuordenbar sind. Das gleiche
gilt für öffentliche Bildaufnahmen (Gesicht, mit Einschränkungen
auch Iris) und digitale Daten, die durch unberechtigten Systemzugriff entwendet
wurden. Das Zuordnungsproblem entsteht nicht, wenn es gelingt, die biometrischen
Daten während der Datenaufnahme des Authentifikationsprozesses zusammen
mit allen Verifikationsdaten abzuzweigen. Dies ist vor allem an öffentlichen
Systemen zu befürchten, aber auch nur dann, wenn die Leitung zwischen
Sensor und Verarbeitungssystem für einen Angreifer frei zugänglich
ist oder wenn der Datendieb unbemerkt ein Vorsatzgerät mit eigener
Datenerfassung installiert. Bei PC-Anwendungen (auch persönlichen)
sind Trojaner
(->Wikipedia)
eine mögliche Methode zum Diebstahl biometrischer Daten.
Eine weitere indirekte Methode zum Identitätsdiebstahl
besteht darin, bei einem Identifikationssystem mit hoher Zahl von durchsuchten
Merkmalen und nicht vorhandener Kopienerkennung auf gut Glück mit
einer oder vielen unterschiedlichen mechanischen Merkmalskopien eine erfolgreiche
Identifikation zu versuchen. Wenn dieses System keine hinreichend niedrige
Identifikations-FAR aufweist, wie dies bei sicherheitsunkritischen Anwendungen
ausreichend sein mag, und wenn das System bei erfolgreicher Falscherkennung
den Namen des betreffenden Merkmalsträgers preisgibt, ist damit das
Merkmal dieses Nutzers korrumpiert!
| Wann
ist ein Schutz gegen Identitätsdiebstahl besonders wichtig? |
In der Regel gibt es zu einem
biometrisches System einen Betreiber, der die Technik zur Verfügung
stellt und den oder die Merkmalsträger. Aus Sicht des Datenschutzes
ist insbesondere der Merkmalsträger vor den Folgen eines Identitätsdiebstahls
(z.B. einer mechanischen Merkmalskopie) zu schützen.
Natürlicherweise wird man erwarten
dürfen, dass verstärkte Datenschutzmaßnahmen dann zu fordern
sind, wenn der Schaden zuerst den Merkmalsträger trifft. Anders als
der Betreiber, hat der Merkmalsträger nämlich nicht die Möglichkeit,
das biometrische System gegen die Anwendung von Merkmalskopien zu schützen.
Wer im Fall eines Identitätsdiebstahls
der Geschädigte ist, hängt von der Anwendung und von den rechtlichen/vertraglichen
Bedingungen ab. Dazu einige Beispiele:
-
Bei einer biometrischen Arbeitszeiterfassung
ist im Fall des "Identitätsdiebstahls" der Arbeitgeber der Geschädigte,
wenn der Merkmalsträger sein Merkmal als Kopie an einen Kollegen zwecks
Vortäuschung seiner Anwesenheit weitergibt. Der Arbeitgeber als Betreiber
wird deshalb bestrebt sein, eine dem Risiko angemessene technische Abwehr
gegen solche Kopien zu gewährleisten.
-
Bei einer Dauerkarte für eine Dienstleistung
möchte der Betreiber die Weitergabe durch Einsatz von Biometrie verhindern.
Im Falle des Identitätsdiebstahls ist wiederum der Betreiber der Geschädigte,
nicht der Merkmalsträger.
-
Im Fall einer reinen (indirekten!) Altersverifikation
durch Biometrie ist bei einem Identitätsdiebstahl weder der Betreiber,
noch der betroffene volljährige Merkmalsträger der Geschädigte,
sondern der minderjährige Identitätsdieb. In diesem Fall wird
am stärksten der Gesetzgeber daran interessiert sein, dass ausreichende
Schutzvorkehrungen durch den Betreiber getroffen werden!
-
Wird Biometrie zum Bezahlen genutzt, ist im
Fall des Identitätsdiebstahls der Merkmalsträger der Erstgeschädigte.
Hier taucht zusätzlich das Problem auf, dass der Geschädigte
den Identitätsdiebstahl in der Regel nur schwer nachweisen kann und
sich selbst einem Betrugsverdacht aussetzt. Das erschwert auch kulante
oder kundenfreundliche Regelungen von Seiten des Betreibers! Da Merkmalskopien
nicht zu verhindern sind, ist vom Betreiber ein besonderer Fälschungsschutz
gegen den Einsatz solcher Kopien zu fordern.
-
Schützt ein Anwender den Zugang zu seinem
privaten PC durch Biometrie, ist er sowohl Merkmalsträger als auch
Betreiber - datenschutzrechtlich der Idealzustand!
| Welche
Zusatz-Informationen lassen sich aus biometrischen Merkmalen ableiten? |
Das ideale biometrische Merkmal
liefert nur die für Identifikationszwecke erforderliche Einmaligkeitsinformation.
Es liefert hingegen keine Informationen, die Rückschlüsse auf
weitere datenschutzkritische Eigenschaften des Merkmalsträgers ermöglichen.
Dies könnten sein:
-
Krankheitsdispositionen
-
psychische Verfassung
-
Geschlecht
-
Körpergröße
-
Rasse
-
Vererbungen
-
Verwandschaftsverhältnisse
Besonders kritisch in dieser Hinsicht sind
vorrangig genotypische Merkmale (->Bio-FAQ)
und von diesen insbesondere die DNA, während hochgradig randotypische
Merkmale (->Bio-FAQ)
prinzipbedingt eher als unverdächtig gelten.
| Wie
lassen sich biometrische Merkmale vor Missbrauch schützen? |
Folgende Schritte können
bei geeigneter Umsetzung einen signifikanten Schutz gewährleisten:
Technische Maßnahmen
-
Schutz gegen Diebstahl der biometrischen Daten
-
Schutz gegen Einschleusung fremder biometrischer
Daten
-
Erkennung von mechanischen Merkmalskopien
Organisatorische Maßnahmen
-
Zugriffs- und Zutrittskontrolle für alle
datenverarbeitenden Systeme und Verbindungen
-
Protokolldateien für alle wichtigen Vorgänge
und Transaktionen
-
Regelmäßige Kontrollen/Zertifizierungen
über Funktionsfähigkeit und Einhaltung der Vorschriften möglichst
durch unabhängige Institutionen
Gesetzliche Maßnahmen
-
Datenschutzgesetze und -verordnungen zur Anwendung
von technischen und organisatorischen Maßnahmen
Vertragliche Maßnahmen
-
Zusicherung von Maßnahmen, die über
die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen
| Wie
lassen sich biometrische Templates vor Diebstahl schützen? |
Als wichtigste Schutzmaßnahme
ist dafür zu sorgen, dass biometrische Templates nicht in unberechtigte
Hände fallen. Hierbei helfen folgende Maßnahmen:
Geschlossene Systeme
Das biometrische System sollte möglichst
keine Daten-Verbindung zur Außenwelt (z.B. zum Internet) unterhalten,
die es Angreifern ermöglichen könnte, sich über Softwarefehler
oder Systemfehlkonfigurationen Zugriff auf die biometrischen Daten zu verschaffen.
Physikalischer Zugangsschutz
Nur autorisierten Personen darf ein protokollierter
Zutritt zu datenschutzrelevanten Systemen gewährt werden.
Verteilte Template-Speicherung
Das System speichert in einzelne Teile aufgespaltene
Templates an verschiedenen Orten. Diese Einzelteile sind für sich
allein nicht brauchbar und damit nicht missbrauchbar. Eine Zusammenführung
erfolgt nur zum Zwecke der Authentifikation. Die Zuordnungstabelle wird
ebenfalls separat und verschlüsselt gespeichert.
Kartenspeicherung
Die Templates werden in kryptografisch abgesicherten
Smartcard-Chips gespeichert, so dass sich auch im Falle eines Kartenverlusts
ein nichtautorisierter Zugriff wirksam unterbinden lässt.
Vorsicht Identifikationssysteme!
Die resultierende Identifikations-FAR sollte
trotz hoher Merkmalsdatenzahl extrem niedrig sein, z.B. kleiner als 1 zu
1 Mio. Ist das nicht erreichbar, darf im erfolgreichen Identifikationsfall
auf keinen Fall die Ausgabe von sonstigen Identifikationsdaten wie z.B.
dem Namen erfolgen (Schlechtes Beispiel: "Guten Morgen, Herr Alois Müller!").
| Wie
lassen sich gestohlene biometrische Templates vor Missbrauch schützen? |
Für den Fall, dass biometrische
Templates trotz aller Schutzmaßnahmen in falsche Hände geraten,
ist es wichtig, durch vorbeugende technische Zusatzmaßnahmen
dafür gesorgt zu haben, dass der Dieb mit den Templates nichts anfangen
kann. Zu diesen vorbeugenden Maßnahmen, die natürlich nicht
alle gleichzeitig realisiert sein müssen, gehören:
Template-Verschlüsselung
Der Erkennungsalgorithmus speichert ausschließlich
verschlüsselte Templates, die nur zum Zwecke des Vergleichs temporär
entschlüsselt werden. Es gibt verschiedene Verschlüsselungsstufen:
Verschlüsselung mit einem algorithmenspezifischen
Schlüssel. Alle Integratoren eines Algorithmusses nutzen den gleichen,
nur dem Algorithmenentwickler bekannten Schlüssel. Nur der Algorithmenentwickler
könnte Templates außerhalb der Erkennungs-Software entschlüsseln.
Verschlüsselung mit einem integratorspezifischen
Schlüssel. Alle Produkte eines Algorithmen-Integrators nutzen
den gleichen, nur dem Integrator bekannten Schlüssel.
Verschlüsselung mit einem produktspezifischen
Schlüssel. Alle Produkte eines Algorithmen-Integrators nutzen
einen anderen, nur dem Integrator bekannten Schlüssel.
Verschlüsselung mit einem nutzerspezifischen
Schlüssel. Jeder Nutzer eines biometrischen Systems hat seinen
eigenen, höchstens ihm selbst bekannten aber zumindest vollständig
unterstellten Schlüssel. In diesem Fall sollte zur Schlüsselspeicherung
eine Krypto-Chipkarte genutzt werden.
Zusätzlichen Schutz gewinnt man durch
Kombination einer der drei letzten Verfahren mit der ersten Stufe.
Template-Anonymisierung
Gegen die Korrumpierung des Verschlüsselungs-Schlüssels
kann zur weiteren Erschwerung des Missbrauchs gestohlener Templates hinzukommen,
dass den Templates keine Nutzerdaten hinzugefügt werden, die eine
direkte Zuordnung ermöglichen. In diesem Fall sind die Templates nur
durch eine laufende Nummer gekennzeichnet, deren Zuordnung zum Nutzer mit
einer an anderem Ort verschlüsselt gespeicherten Tabelle nur durch
die Anwendung möglich ist. Sind die Templates in Dateien gespeichert,
sollte auf keinen Fall eine leicht zu ermittelnde nutzerspezifische ID-Nummer
als Dateiname gewählt werden. Gestohlene Merkmale sind deutlich "ungefährlicher",
wenn man Ihren Besitzer nicht kennt.
Verzicht auf Nutzung standardisierter Template-Formate
Standardisierte Templates können den
Nachteil haben, dass sie nicht nur mit einem speziellen Erkennungsalgorithmus
zusammenarbeiten, sondern mit allen, die Standardtemplates verstehen. Auf
diese Weise werden Angriffe zur Rekonstruktion von Bilddaten aus gestohlenen
Templates erleichtert, siehe Frage zum Thema ->Rohdaten!
Verzicht auf biometrische Rohdaten
Obwohl sich Rohdaten unter bestimmten Voraussetzungen
grundsätzlich auch aus stark komprimierten Rohdaten ->rekonstruieren
lassen, ist dies doch mit einem gewissen Know-how verbunden. Somit ist
auch ein gewisser Schutz gegen schwache Angriffe gewährleistet. Allerdings
sinkt mit stärkerer "Komprimierung" der Templates die mögliche
Erkennungsleistung!
Gestohlene biometrische Templates können
in der Regel nur dann einen Schaden anrichten bzw. missbraucht werden,
wenn sich entweder das biometrische Zielsystem fremde Templates unterschieben
lässt (z.B. durch unberechtigten Systemzugriff und weil das Template
als digitaler Datensatz nicht signiert wurde) oder wenn es mechanische
Kopien nicht von Originalen unterscheiden kann.
| Sind
biometrische Templates unkritischer als biometrische Rohdaten? |
Ja. Wenn es darum geht,
kritische
->Zusatzinformationen
(falls
vorhanden) zu missbrauchen, sind Templates gegenüber Rohdaten eindeutig
im Vorteil, vorausgesetzt, der Template-erzeugende biometrische Algorithmus
hat diese Zusatzinformationen eliminiert.
Nein. Wenn der Identitätsdiebstahl
mit anschließendem Identitätsmissbrauch das Hauptproblem darstellt,
und das dürfte die meisten Missbräuche betreffen, bieten Templates
im Gegensatz zur landläufigen Meinung für Spezialisten nur eine
geringe oder gar keine Verbesserung! Es lässt sich nämlich aus
dem Template mit Hilfe mathematischer Methoden unter Nutzung des erzeugenden
Erkennungsalgorithmus ein beliebiges neues "Rohbild" rekonstruieren, das
der Erkennungsalgorithmus nicht vom Originalrohbild unterscheiden kann.
Denn es können zu einer Identität sehr viele Rohbilder existieren,
von denen nicht nur das "richtige" einen Schaden anrichten kann, sondern
alle! (Dieses Verfahren funktioniert auch mit verschlüsselten Templates,
wenn der Algorithmus Zugriff auf alle notwendigen Schlüssel hat.)
Weitere Informationen finden sich unter Publikationen [Bromba
2003].
| Welchen
Einfluss hat der Speicherort auf die Missbrauchsmöglichkeiten? |
Abhängig davon, wo die Referenzmerkmalsdaten
der Anwender gespeichert sind, können sich große Unterschiede
in Bezug auf Sicherheit, Datenschutz, Administrationskosten, Enrollmentaufwand
und Performanz ergeben. Ein biometrisches System (siehe Blockschema) besteht
aus einzelnen Funktionsblöcken, die sich relativ gut separieren lassen
und somit über wohldefinierte Schnittstellen verfügen.
Enrollment-Mode
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Vergleicher
&
Entscheider
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Klassisches
biometrisches Verifikationssystem
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Damit ist es auch möglich, diese Blöcke
an unterschiedlichen Orten zu betreiben, wobei die Gesamtfunktionsfähigkeit
über die dazwischenliegenden Verbindungen gewährleistet ist.
Diese Verbindungen können geräte-intern sein oder über öffentliche
oder private Netze führen. Sie lassen sich bei Bedarf mit bekannten
kryptografischen Methoden schützen.
Aus datenschutztechnischer Sicht ist besonders
das Referenzarchiv von Bedeutung, da hier die persönlichen Nutzerdaten
dauerhaft bis zur eventuellen Löschung gespeichert sind, während
die biometrischen Daten in den anderen Blöcken und auf den Verbindungen
nur temporär während des Authentifikationsvorgangs auftreten.
Für den Merkmalsträger ist besonders interessant, wie gut seine
persönlichen Daten gegen Fremdzugriff geschützt sind und welche
Rechte und Einflussmöglichkeiten er selbst bezüglich seiner Daten
hat.
Hat das biometrische System mit mehr als
einem Merkmalsträger zu tun, sind verschiedene zusätzliche Alternativ-Varianten
möglich:
-
Das Referenzarchiv enthält die Daten
von mehreren Merkmalsträgern (jeder Block kommt einmal vor). Beispiel:
Zutrittskontrollsystem oder biometrischer PC-Zugang bei mehreren Nutzern.
-
Das Referenzarchiv ist "verteilt", jeder Merkmalsträger
verfügt über sein eigenes Unterarchiv. Beispiel: Jeder
Merkmalsträger verfügt über eine Chipkarte, auf der seine
biometrischen Daten gespeichert sind. Diese Daten lassen sich bei Bedarf
vom System auslesen.
-
Die Blöcke Sensorgerät, Merkmalsextrahierer,
Vergleicher&Entscheider und Referenzarchiv sind für jeden Merkmalsträger
dupliziert und unterliegen dem Verfügungsbereich des Merkmalsträgers.
Das Referenzarchiv enthält jeweils nur die Daten des Merkmalsträgers.
Beispiel:
"System on Card" oder Homebankinglösung mit
biometrischen Zugang, der komplett auf dem eigenen PC des Merkmalsträgers
abläuft.
-
Die Blöcke Sensorgerät und Merkmalsextrahierer
sind für jeden Merkmalsträger dupliziert und unterliegen dem
Verfügungsbereich des Merkmalsträgers. Die Blöcke Vergleicher&Entscheider
und Referenzarchiv sind beim Betreiber der Anwendung lokalisiert. Beispiel:
PC-Homebanking mit Datenaufnahme und -kompression beim Merkmalsträger
und zentraler biometrischer Authentifikation beim Betreiber.
Untersucht man die angeführten Varianten
etwas näher, wird sofort klar, dass die Einteilung in zentrales und
dezentrales Merkmalsarchiv keine vollständige Beschreibung der datenschutztechnischen
Sachlage ermöglicht! Es müssen vielmehr (wie oben schon angedeutet)
weitere Kriterien hinzukommen. Ein nicht unwichtiges Kriterium dürfte
sein, inwieweit der Merkmalsträger über seine eigenen Daten verfügen
und diese insbesondere löschen kann. Dieses Kriterium ist erst in
zweiter Näherung abhängig vom Speicherort!
Im folgenden werden drei häufige Sonderfälle
zur Speicherung biometrischer Daten betrachtet:
-
Dezentrales / mobiles Archiv unter Kontrolle
des Merkmalsträgers
-
Zentrales / verteiltes Archiv unter Kontrolle
des Betreibers
-
Zentrales / verteiltes Archiv unter Kontrolle
des Merkmalsträgers
Dezentrales / mobiles Archiv unter Kontrolle
des Merkmalsträgers
Bei persönlichen Anwendungen liegen in
der Regel alle biometrischen Daten in der lokalen Verfügungsgewalt
des oder der End-Anwender. Zugriff auf die biometrischen Daten besteht
nur für die Nutzer dieses PCs bzw. Clients. Somit sind biometrische
Manipulationen ebenfalls nur lokal ansetzbar und erfordern den räumlichen
Zugriff auf den PC. Anmeldungen an netzbasierten Anwendungen erfolgen über
eine (auswechselbare) eindeutige Kennung/ID.
Bei Wechsel des Arbeitsplatzes ist allerdings
ein weiteres Enrollment auf dem neuen Rechner erforderlich. Zentrale Schutzmaßnahmen
gegen biometrische Angriffe sind nur beschränkt möglich. Auch
lassen sich die biometrischen Daten der Mitbenutzer nur unzulänglich
schützen. Ein Derollment ist ebenfalls nur lokal durchführbar
und damit eventuell recht umständlich.
Abhilfe schafft hier das mobile Archiv
auf einem geeigneten Token (Smartcard, USB-Stick, etc.), der benutzerspezifisch
ist, sich ohne neues Enrollment auf weiteren Rechnern einsetzen lässt
und vor allem einen recht guten Schutz gegen den Identitätsdiebstahl
bieten kann. Es sind zentrale Schutzmaßnahmen gegen korrumpierte
Token (Deaktivierung wie bei Kreditkarten) möglich, ohne das Benutzer-Konto
selbst zu deaktivieren. Allerdings können Karten verloren gehen oder
vergessen werden, so dass die Unterhaltskosten etwas höher als bei
kartenlosen Lösungen, aber immer noch niedriger als bei Passwortsystemen
liegen dürften.
Zentralarchiv / verteiltes Archiv unter Kontrolle
des Betreibers
Eine Client-Server-Lösung mit zentralem
Merkmalsarchiv und zentralem Merkmalsvergleicher ermöglicht einen
wesentlich besseren Schutz der biometrischen Daten als das lokale Archiv
auf dem PC, da an zentraler Stelle auch mehr Schutzaufwand zu rechtfertigen
ist. Bei Wechsel der biometrischen Authentifikationsstelle ist kein neues
Enrollment erforderlich.
Sollte der zentrale Schutz allerdings versagen,
ist auch mit entsprechend größeren Schäden zu rechnen.
Hinzu kommt, dass Angriffe mit biometrischen Fälschungen von überall
her initiiert werden können. Auch sind die Benutzerdaten dem Zugriff
der berechtigten Benutzer üblicherweise entzogen, so dass dieser nicht
unmittelbar auf Missbräuche reagieren kann.
Eine Möglichkeit, zentrale Archive
gegen Angriffe von außen stärker zu schützen, besteht darin,
die biometrischen Daten in für sich unbrauchbare Einzelteile zu zerlegen
und auf mehrere Datenbanken zu verteilen.
Das Zentralarchiv setzt besonderes Vertrauen
in den Betreiber voraus. Denn wenn der Missbrauch vom Betreiber ausgeht,
gibt es für die Geschädigten nur noch wenige Schutzmöglichkeiten!
Randbemerkung: Natürlich sind auch
dezentrale
Archive unter der vollständigen Kontrolle des Betreibers und somit
den gleichen Problemstellungen möglich!
Zentralarchiv / verteiltes Archiv unter Kontrolle
des Merkmalsträgers
Eine sowohl datenschutztechnisch als auch
von der Leistungsfähigkeit her besonders vorteilhafte Lösung
ergibt sich bei exklusiver Speicherung eines merkmalsträgerspezifischen
Schlüssels auf einem Token. Mit diesem Schlüssel erfolgt im Falle
einer Transaktion die individuelle Ver- und Entschlüsselung der biometrischen
Daten im Zentralarchiv. Eine Entschlüsselung erfolgt nur temporär
bei Anwesenheit des Merkmalsträgers zum Zwecke des Vergleichs.
Da der Schlüssel ausschließlich
auf dem Token gespeichert ist, sind die Merkmalsdaten im Fall der Systemkorrumpierung
sicher geschützt.
Geht der Token verloren, sind die zentralen
Merkmalsdaten ebenfalls unbrauchbar. Abhilfe: Ausgabe eines neuen Token
mit neuem Schlüssel und neuem Enrollment.
Allerdings setzt auch dieses System Vertrauen
in den Betreiber voraus, da dieser ja heimlich die Schlüssel dauerhaft
im System oder die Merkmalsdaten parallel unverschlüsselt speichern
könnte. (Dies ist vergleichbar mit dem Vertrauen, dass der Betreiber
eines Geldautomaten nicht heimlich die eingegebenen PINs speichert und
für betrügerische Transaktionen nutzt!).
| Welche
rechtlichen Mittel können dem Schutz biometrischer Daten dienen? |
Gesetzliche Verbote und Vorschriften (z.B.
Datenschutzgesetze und -verordnungen) dienen zur Herstellung eines minimalen
Schutzstandards bei der Verarbeitung und Speicherung personenbezogener
Daten, zu denen auch die biometrischen Daten gehören.
Darüber hinaus kann man den Merkmalsträgern
durch Selbstverpflichtung zu freiwilligen Schutzmaßnahmen und Nutzungseinschränkungen
entgegenkommen. Dies kann durch vertragliche Bestimmungen in Form von Betriebsvereinbarungen
bei Mitarbeiteranwendungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bei Kundenanwendungen geschehen. Für Mitarbeiteranwendungen wurde
von der TeleTrusT e.V. eine ->Musterbetriebsvereinbarung
erarbeitet.
| Welche
vertrauensbildenden Maßnahmen gibt es? |
Soll eine biometrische Anwendung
breite Nutzer-Akzeptanz finden, ist Vertrauen sowohl in die Technik als
auch in den Betreiber oberste Voraussetzung. Es gibt eine Reihe von einfachen
Maßnahmen von Seiten des Betreibers, die dieses Vertrauen stärken
können:
Freiwilligkeit der Nutzung
Dem Merkmalsträger steht eine nichtdiskriminierende
Ersatz- oder Ausweichlösung zur Verfügung, und zwar nicht nur
in solchen Fällen, in denen die Biometrie versagt ("Nutzerausfallrate"
->Bio-FAQ),
sondern auch dann, wenn sich der Merkmalsträger ohne Nennung von Gründen
gegen die Nutzung von Biometrie entscheidet. Nichtdiskriminierung bedeutet
nicht, dass eine absolut gleichwertige Ersatzlösung gefunden werden
muss. Denn ein wichtiger Grund für den Einsatz von Biometrie sind
ja gerade ein erhöhter Nutzerkomfort und eine Kostenreduktion.
Biometrische Systeme, die gegen den Willen
eines Nutzers eingesetzt werden, haben in aller Regel mit hohen Fehlerraten
zu kämpfen, wobei nicht notwendigerweise erkennbar ist, ob nicht auch
ein biologischer Grund vorliegt!
Selbstbeschränkung des Betreibers
Biometrische Systeme lassen sich vielfältig
nutzen und manchmal auch missbrauchen. Um das Vertrauen der Merkmalsträger
zu gewinnen, ist es unerlässlich, dass sich der Betreiber des Systems
zu sinnvollen Beschränkungen verpflichtet. Dazu gehören:
-
keine Weitergabe von biometrischen Daten an
Dritte
-
keine Auswertung und Speicherung von biometrischen
->Zusatzinformationen
-
bei Insolvenz und Firmenübernahmen Wahlrecht
zur Löschung der biometrischen Daten
-
absolute Zweckbindung der biometrischen Daten
-
überprüfbare Löschung der biometrischen
Daten unmittelbar nach letztmaligem Gebrauch
Unabhängige Überprüfung &
Zertifizierung
Ein biometrisches System sollte nicht nur
permanent unter der Kontrolle eines unabhängigen Datenschutzbeauftragten
stehen. Zu empfehlen ist auch ein Gütesiegel einer unabhängigen
Datenschutzorganisation (Beispiel: ->Unabhängiges
Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein).
Transparenz
Ein nicht zu unterschätzender Beitrag
zur Vertrauenswürdigkeit des Betreibers und seiner Technik ist die
Information des Nutzers/Merkmalsträgers durch den Betreiber über
die Art und Weise der Nutzung seiner Daten sowie die vorhandenen Schutzvorkehrungen
gegen einen eventuellen Daten-Missbrauch durch Dritte. Unqualifizierte
Fehlinformationen oder Ablenkungsmanöver wie die Behauptung, ->aus
Templates ließen sich keine Rohdaten zurückgewinnen, sollten
tunlichst unterbleiben, da sie das Vertrauen in die notwendige Sachkompetenz
eines Betreibers empfindlich beschädigen können!
| Wie
sieht die datenschutztechnisch optimale Lösung aus? |
Die Ideallösung zeichnet
sich durch folgende Eigenschaften aus:
-
Der komplette biometrische Teil der Anwendung,
bestehend aus Sensor, Merkmalsextraktion, Merkmalsspeicher und Merkmalsvergleich
befindet sich in der Verfügungsgewalt des Merkmalsträgers.
-
Zweckmäßigerweise ist der biometrische
Teil des Systems in einem Token untergebracht, der den Einflussbereich
des Merkmalsträgers nicht verlässt.
-
Der biometrische Teil des Tokens ist vollständig
von der Kommunikationsschnittstelle zum Betreiberteil des Systems abgeschottet.
-
Die Kommunikationsschnittstelle ist kryptografisch
asymmetrisch geschützt und liefert nur die üblichen mehrdeutigen
Personendaten. Nur der Kryptoschlüssel muss einmalig sein.
-
Die Gültigkeit des asymmetrischen Schlüsselpärchens
wird bei jeder Transaktion über ein Trustcenter überprüft.
Auf diese Weise lassen sich auch gestohlene Token "deaktivieren".
-
Alternativ zu den Personendaten lässt
sich der Token auch anonym betreiben. In diesem Fall enthält der Token
neben dem einmaligen Schlüsselpärchen nur Berechtigungsinformationen.
Mit dem Token geht allerdings der Vorteil
verloren, sich ohne vergessbare oder verlierbare Dinge authentifizieren
zu können.
| Wie
sollten Bürgeranwendungen aussehen? |
Oberste Maxime sollte die Freiwilligkeit
sein. Dies würde staatlichem Missbrauch wirksam vorbeugen, denn insbesondere
die deutsche Geschichte hat gezeigt, dass von staatlichen Einrichtungen
die größten Gefahren für den Menschen ausgehen können.
(Freiwilligkeit macht auch schon deshalb Sinn, weil nicht alle Menschen
jederzeit über Merkmale verfügen, die problemlos elektronisch
erfassbar wären.)
In vielen Fällen, so auch beim Reisepass,
ist die Kostenreduktion ein wichtiger Motivationsfaktor für die Einführung
der Biometrie, auch wenn nach außen manchmal andere Gründe proklamiert
werden. Diese Kostenentlastungen sollten an den Bürger, der
sich für einen biometrischen Ausweis entscheidet, weitergegeben
werden.
Die größte Gefahr für die
biometrischen Daten geht im Fall des biometrischen Reisepasses von Fremdstaaten
aus, insbesondere wenn diese nicht über zumindest gleichhohe Datenschutzstandards
verfügen. Deshalb ist eine Fremdnutzbarkeit weitestmöglichauszuschließen.
Im Extremfall kann dies bedeuten, dass man Länder meidet, die den
Freiwilligkeitsgrundsatz missachten!
Die insbesondere bei totalitären Staaten
beliebte und sonst nur bei Straffälligen und Immigranten realisierte
zentrale
Speicherung biometrischer und sonstiger personenbezogener
Daten
ist aus Sicherheitsgründen unbedingt zu vermeiden.
Durch Gesetze und Verordnungen ist
zu verhindern, dass eine Auswertung und Speicherung von biometrischen ->Zusatzinformationen
erfolgen kann. Das gleiche gilt für die Anlage von zentralen biometrischen
Datenbanken. Gleichzeitig ist dafür Sorge zu tragen, dass biometrische
Daten ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden
und nicht in fremde Hände gelangen können. Dies ist regelmäßig
von unabhängiger Stelle zu überwachen.
| Was
ist bei Mitarbeiter-Anwendungen zu beachten? |
Schon im Vorfeld der Einführung
eines biometrischen Systems ist es wichtig, die Mitarbeitervertretung,
den Datenschutzbeauftragten und den Sicherheitsbeauftragten nicht nur zu
informieren, sondern auch zu überzeugen.
Da biometrische Daten in aller Regel (und
der Rest sind unberechenbare Streitfälle) personenbezogen sind, ist
die Beachtung der nationalen Datenschutzgesetze zwingend erforderlich.
Dies kann zu umfangreichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen
führen.
In Unternehmen, die dem Betriebsverfassungsgesetz
unterliegen, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der
Einführung biometrischer Systeme. Das kann auch gelten, wenn der Mitarbeiter
von biometrischen Systemen im Betrieb eines Kunden erfasst wird.
Von hoher Bedeutung sind ->vertrauensbildende
Maßnahmen, insbesondere, wenn sich möglichst alle Mitarbeiter
beteiligen sollen. Dazu gehört insbesondere die Freiwilligkeit der
Nutzung, die kein technisches Problem sein sollte, da auf Grund von Nutzerausfällen
auch stets Ausweichmaßnahmen zur Verfügung stehen müssen.
Andererseits darf man bei freiwilliger Nutzung davon ausgehen, dass die
Systeme weit problemloser arbeiten!
| Was
ist für Kundenanwendungen zu empfehlen? |
Auch Kundendaten unterliegen Datenschutzgesetzen.
Neben den gesetzlichen Randbedingungen und technischen Schutzvorkehrungen
sind hier die ->vertrauensbildenden
Maßnahmen von besonderer Bedeutung, da sie direkt den Geschäftserfolg
beeinflussen können. Dazu gehören:
-
Selbstbeschränkung des Betreibers:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Betreibers eignen sich in besonderem Maße dazu, die Kundenrechte
zu fixieren und Zusicherungen zur Anwendung und zum Schutz der biometrischen
Daten zu machen.
-
Unabhängige Überprüfung &
Zertifizierung:
Das aus einer erfolgreichen Überprüfung resultierende Gütesiegel
ist ein hervorragendes Marketinginstrument.
-
Transparenz: Ein Problem der Akzeptanz
biometrischer Systeme ist ihre Ungewohntheit, was zur Verunsicherung von
Kunden führen kann. Qualifizierte mündliche und schriftliche
Information
spätestens bei der Registrierung der biometrischen Daten können
hier Abhilfe schaffen.
-
Freiwilligkeit ist essentiell, um Bestandskunden
nicht zu vergraulen. Bei Geschäfts-Neugründungen ist die obligatorische
Nutzung der Biometrie solange kein wirkliches Problem, wie der Kunde genügend
Ausweichlösungen
zur Verfügung hat.
| Sind
persönliche Anwendungen völlig unproblematisch? |
Nein. Auch persönliche
Anwendungen sind so zu schützen, dass im Falle eines Falles ein Identitätsdiebstahl
ausgeschlossen ist. Dies betrifft insbesondere nicht-vertrauenswürdige
Plattformen wie vernetzte oder physikalisch zugängliche PCs oder aber
mobile Geräte, die man verlieren kann. Im ersten Fall muss man damit
rechnen, dass berechtigte Mitbenutzer oder Trojanische Pferde (->Wikipedia)
Zugriff auf die biometrischen Daten haben, die deshalb unbedingt zu verschlüsseln
sind!
| Welchen
Datenschutz-Vorteil bietet Matcher on Card? |
Bei "Matcher on Card" sind biometrische
Referenzdaten unauslesbar auf einer Krypto-Smartcard gespeichert. Da der
Merkmalsvergleich im Kartenprozessor stattfindet, müssen die Referenzdaten
die Karte nie verlassen. Dies bietet einen hohen Schutz gegen Brute-Force-Attacken,
weil man die Zahl der erfolglosen Vergleiche beschränken kann.
Allerdings muss der Merkmalsträger
der Applikation, die das biometrische Merkmal erfasst und in ein passendes
Templateformat für den Vergleich in der Karte umwandelt, vertrauen.
Da die Karte eine erfolgreiche Authentifikation zurückmeldet, kennt
die Applikation damit auch kurzzeitig die biometrischen Daten des Merkmalsträgers!
Denn eine erfolgreiche Authentifikation bedeutet, dass das der Anwendung
bekannte, erfasste Merkmal mit dem auf der Karte gespeicherten hochgradig
übereinstimmt.
Deutlich wird der Vorteil von Matcher on
Card bei Anwendung in einem Handy. Hier findet der Vergleich wie bei der
PIN in der SIM-Karte statt. Die biometrischen Daten sind nicht auf der
relativ offenen Handy-Plattform zu finden und können deshalb auch
nicht gestohlen werden, wenn man das Handy verliert. Während des kritischen
Authentifikationsvorgangs mit dem Berechtigten befindet sich das Handy
zwangsläufigerweise im vollständigen Einflussbereich des Berechtigten.
Somit wäre ein Identitätsdiebstahl nur mit Hilfe eines "Trojaners"
(->Wikipedia)
durchführbar.
| Wie
könnte ein staatlicher Zwangszugriff auf biometrische Daten aussehen? |
Insbesondere aus demokratisch
weniger entwickelten Staaten (grober Indikator: ->Rangliste
der Pressefreiheit) ist häufig die Frage zu hören, ob denn
die Daten eines privaten biometrischen Systems gegen polizeiliche Begehrlichkeiten
geschützt seien. Offenbar wird es als Gefahr gesehen, dass sich die
Polizei über private Datenbestände besonders einfach und ohne
Kenntnisnahme des Merkmalsträgers Zugriff z.B. zu Fingerabdrücken
verschaffen könnte. Als mögliche Nutzung käme der Aufbau
evtl. illegaler Datenbanken in Frage oder auch die Möglichkeit, den
Täterkreis an Hand eines vorhandenen Latenzfingerabdrucks einzukreisen,
und zwar auch dann, wenn der mögliche Täter für die Abnahme
eines Fingerabdrucks (noch) nicht zur Verfügung steht. (Staaten, die
bereits über ein biometrisches Zentralarchiv aller Einwohner verfügen,
haben diese Sorge nicht...)
Zunächst einmal kann die Polizei mit
den biometrischen Datensätzen genauso wenig anfangen wie ein Identitätsdieb,
wenn die zu ->gestohlenen
Templates gemachten Vorschläge berücksichtigt sind.
Allerdings hätte die Polizei sicher zusätzliche rechtliche Möglichkeiten,
wie die Erzwingung der Herausgabe des Schlüssels zur Templateverschlüsselung,
falls sich dieser vollständig im Besitz des Betreibers befindet. Da
sich die Polizei vorrangig für Identitäten interessiert, dürften
evtl. vorhandene ->Zusatzinformationen
belanglos sein. Es würden bei Fingerprint sogar schon unverschlüsselte
Templates auf Minuzienbasis reichen. Keine Chance hätte die Polizei,
wenn die Templates mit einem nur dem Merkmalsträger bekannten Passwort
verschlüsselt wären.
Wenn es lediglich darum ginge, eine vorhandene
Spur zu verfolgen, hätte die Polizei eine ganz andere Möglichkeit,
wenn das biometrische System ein reines, nicht anonymes Identifikationssystem
ist. In diesem Fall würde ein geeigneter Stempel mit dem Abdruck des
vorhandenen Latenzabdrucks reichen. Mit diesem Stempel könnte unter
Umgehung von Kopienerkennungseinrichtungen eine Identifikation am Sensor
versucht werden [Bromba 2005]. Eine Templateverschlüsselung
wäre in diesem Fall belanglos. Diese Möglichkeit ist bei Verifikationssystemen
deutlich eingeschränkt, da die Nutzer-ID oder evtl. sogar ein Token
bekannt/vorhanden sein müssten. Außerdem wäre jeder Nutzer
einzeln durchzuprobieren!
| Welche
alternativen Methoden sind zum Schutz von Templates einsetzbar? |
Passwortbasierte
Authentifikationssysteme bieten den technischen Vorteil, dass sich das
Passwort durch Hashen reproduzierbar
in eine andere Zahl überführen lässt, aus der man das Passwort
nicht mehr zurückrechnen kann. Ob das eingegebene Passwort richtig
ist, lässt sich dann durch Vergleich der gehashten Werte feststellen.
Enrollment
mode
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PIN-
/ Passwortbasierendes Verifikationssystem
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Dieser Weg ist für
biometrische Templates normalerweise nicht gangbar, weil sich die Templates
von Transaktion zu Transaktion in der Regel immer etwas unterscheiden.
Im Gegensatz zur PIN ist deshalb kein einfacher 1:1-Vergleich möglich.
Durch Hashen würden kleine Abweichungen zudem in große Abweichungen
umgewandelt, so dass übliche biometrische Matcher keine Ähnlichkeit
mehr feststellen könnten.